Anti-Terror-Datei und Terrorismusabwehrzentrum: wer ist Terrorist?

Die Grünen haben in einer kleinen
Anfrage
an die Bundesregierung Fragen zum
"Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) gestellt. Die Antwort vor schon knapp einem Monat ist nicht
unbekannt geblieben, aber die meisten haben nur die Zahl 18.000
wahrgenommen: 18.000 Namen, die in der Anti-Terror-Datei (ATD) gespeichert
sind.

Es gibt noch Einiges im Kleingedruckten, das auch nicht ohne ist.
Schon die ersten Sätze der Einleitung haben es in sich. Das ist nicht neu, aber es schadet sicher nicht, nochmal nachzulesen:

Im GTAZ arbeiten insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder zusammen:
8 Bundesbehörden (Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer
Abschirmdienst (MAD), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA),
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die
Generalbundesanwaltschaft (GBA)) sowie 32 Länderbehörden (16
Landeskriminalämter (LKÄ) und 16 Landesverfassungsschutzämter (LfVs)).

Prickelndes
Detail der Anti-Terror-Datei ist z.B., dass da nicht nur Daten von
Menschen gespeichert werden, die der terroristischen Umtriebe
verdächtigt werden oder gar deswegen verurteilt wurden, sondern,
Überraschung, auch ihre "Kontaktpersonen":
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Der kurze Dienstweg: „Terrorabwehr gegen Bürgerrechte“

Im Tagesspiegel erschien nicht nur vorgestern das vielbeachtete
Ziercke-Interview, das es bis in die Tagesschau geschafft hat, sondern,
von den gleichen AutorInnen,
vor ein paar Tagen auch ein hübscher Überblick mit dem Titel "Terrorabwehr
gegen Bürgerrechte
".

Ziercke findet, dass die Warnung vor dem Überwachungsstaat Angstmacherei
sei, Schily hält den schlicht für "Puren Unfug“. Schäuble, so der
Tagesspiegel, setzt

fort, was Schily nach den
Anschlägen im Herbst 2001 mit seinem ersten
"Otto-Katalog“ begann: den Umbau der in 50 Jahren gewachsenen föderalen
Sicherheitsstruktur Deutschlands zu einem zentralgesteuerten Netzwerk.

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Sturm 34 ist keine kriminelle Vereinigung

Es gibt ganz offensichtlich so’ne und solche kriminellen Vereinigungen. Wenn diese aber keine ist, dann weiß ich auch nicht, was das sein soll.

Das Urteil gegen die sächsische Neonaziorganisation "Sturm 34" ging gestern breit durch die Medienlandschaft.

Interessant die Schnipsel in den Berichten darüber, warum das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt. Nach Meinung des Richters offenbar, weil sie dazu zu dumm sind (?). Das Wort "Terror" wird dafür in den Artikeln relativ oft benutzt.

Sehr gehässig Patrick Gensing im Störungsmelder Sturm 34 laut Landgericht Dresden keine kriminelle Vereinigung

Zur Begründung sagte Richter Martin Schultze-Griebler laut Netzeitung,
den Angeklagten fehle es “überwiegend am intellektuellen Inventar”.
Neonazis schützen sich also offenbar durch Dummheit vor einer
Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung,
bzw. durch ihre fehlenden Fähigkeit zur normalen Konfliktlösung:
Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und
Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl
kaum, so der Richter weiter. Die Bezugnahme der “Sturm 34“-Mitglieder
auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, so
Schultze-Griebler. Es sei “die passende Ideologie für Leute, die sich
gern prügeln”. Es habe aber keinen für alle Mitglieder “verbindlichen
Gruppenwillen” gegeben. Aber: Ihnen sei es um Einschüchterung, um das
Schaffen einer “national befreiten Zone” gegangen, was nun doch
irgendwie entfernt wie ein gemeinsames Ziel klingt. 

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Überwacht die Überwacher!

überwacht die überwacher
Es gibt seit einer Weile ein Projekt, das Standorte und Bilder von Überwachungskameras sammelt: http://1984.boocompany.com/

Das ganze nach Städten sortiert – für Berlin sind erst 10 dabei. Da werden sich ja wohl noch ein paar finden lassen? Trotzdem liegen wir auf dem dritten Platz nach Hamburg und (!) Aachen.

Nette Sache, ein bisschen schade, dass das Ganze über Google Maps und, im dazugehörigen Blog Heul nicht! Sag was!, über eine Googlemail-Adresse stattfindet. Da habe ich übrigens ein Kamera-Streetart-Foto wiedergefunden, dass ich auch schon mal gemacht hab.

In dem Kontext sei auf Michelle Terran verwiesen, die sehr schöne neue Sachen aus und mit mitgeschnittenen Aufnahmen von Überwachungskameras macht: 


‚Life: a user’s manual‘. Eigentlich einen eigenen Eintrag wert. Also nur noch der Hinweis auf den Berlin Walk. Enjoy.

"Überwacht die Überwacher" habe ich gefunden bei berlin:street.

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§129/a/b-Verfahren im Jahr 2007: BAW weitgehend ahnungslos

Seit ein paar Tagen gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Verfahren nach §129/a/b im Jahr 2007.

Die
BAW lässt ja ständig durchblicken, dass sie schlecht ausgestattet ist
und z.B. nicht schafft, ab und zu mal Akten zu kopieren. Offenbar
schafft sie auch nicht, ordentlich Akten zu führen. So sieht sich die
Bundesregierung genötigt, in der Vorabbemerkung festzustellen:

Die
Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim
Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten
Verfahren. Weiter gehende Daten ließen sich nur über eine eingehende
Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem
abgefragten Zeitraum gewinnen, die Straftaten nach §§ 129 ff. StGB zum
Gegenstand haben. Dieser Aufwand ist angesichts der hohen
Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in einemüberschaubaren
Zeitraum nicht zu leisten.

Resultat: es ist der
Bundesregierung nicht möglich herauszufinden, in wievielen Fällen von
den im Jahr 2007 62 Verfahren nach §129/a/b mit insgesamt 103
Beschuldigten konkret nach §129a ermittelt wurde. Immerhin wissen sie,
dass es um 15 Verfahren geht.

 

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VS auch im G8-Verfahren aktiv

Korrektur: es handelt sich beim G8-Verfahren nicht um einen Informanten des VS, sondern des BKA. In der Eile habe ich nicht aufgepasst. Das ändert nichts daran, dass der VS auch seine Finger im G8-Verfahren hat. Danke nach Kiel für den Hinweis!


Wir haben ja gerade herausgefunden, dass das BKA dermassen wenig über die militante gruppe weiß, dass auch für die gerade bekannt gewordene Anklageschrift eine „nachrichtenrelevant(e), aber nicht bestätigt(e)” Quelle des Verfassungsschutzes (VS) herhalten muss. Diese Quelle weiß ganz sicher, wer dazu gehört – und wenn die das weiß, dann stimmt das ja sicherlich.

Passend dazu wurde jetzt bekannt, dass der VS auch im G8-Verfahren eine ganz pikante Rolle spielt (auf dem im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten will ich jetzt gar nicht rumreiten, aber das Demokratieverständnis unserer Ordnungskräfte überrascht mich immer wieder).

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