§129/a/b-Verfahren im Jahr 2007: BAW weitgehend ahnungslos

Seit ein paar Tagen gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Verfahren nach §129/a/b im Jahr 2007.

Die
BAW lässt ja ständig durchblicken, dass sie schlecht ausgestattet ist
und z.B. nicht schafft, ab und zu mal Akten zu kopieren. Offenbar
schafft sie auch nicht, ordentlich Akten zu führen. So sieht sich die
Bundesregierung genötigt, in der Vorabbemerkung festzustellen:

Die
Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim
Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten
Verfahren. Weiter gehende Daten ließen sich nur über eine eingehende
Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem
abgefragten Zeitraum gewinnen, die Straftaten nach §§ 129 ff. StGB zum
Gegenstand haben. Dieser Aufwand ist angesichts der hohen
Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in einemüberschaubaren
Zeitraum nicht zu leisten.

Resultat: es ist der
Bundesregierung nicht möglich herauszufinden, in wievielen Fällen von
den im Jahr 2007 62 Verfahren nach §129/a/b mit insgesamt 103
Beschuldigten konkret nach §129a ermittelt wurde. Immerhin wissen sie,
dass es um 15 Verfahren geht.

 

Es ist auch nicht möglich herauszufinden, wieviele
der wie beschrieben 103 Beschuldigten etwa in welcher Altergruppe sind. Ich
frage mich ernsthaft, wie die BAW eigentlich ihre Akten führt. Sie
können nicht sagen, wieviele Hausdurchsuchungen es gegeben hat, ob sie
versucht haben, V-Leute einzusetzen und noch einiges mehr. Und nicht,
weil sie das aus aus Regierungsperspektive guten Gründen geheimhalten
wollen – das gibt’s ja auch – , sondern weil sie es angeblich nicht wissen: über all das gibt
es keine (elektronischen) Daten.

Immerhin, 14 mal ist jemand in Untersuchungshaft
gelandet, aber warum, wie lange, wie alt die waren und was aus ihnen
geworden ist: alles keine Ahnung, sagt die Regierung. Das geht über
diverse Einzelfragen so weiter.

Ein bisschen mehr wissen sie über
die Verfahren gegen ‚Rechtsterroristen‘, weil die nämlich von einer
anderen Abteilung der BAW geführt werden: das waren deutlich weniger.
Es folgt noch eine Reihe Fragen zu §129b, also nicht-deutschen
Vereinigungen, da sieht es auch nicht besser aus.

Nun ist es ja
im Grunde so, dass die Möglichkeit der Kleinen Anfragen der
Parlamentsfraktionen an die Bundesregierung einen elementaren
Teil der in der Demokratie recht wesentlichen Kontrolle der Regierung
durch das Parlament darstellt. Ganz offensichtlich schert sich die
Regierung darum herzlich wenig. Konkret wirkt es ein bisschen so, als
ob wer vor dem Computer saß und zu faul war, mal einen Telefonhörer in
die Hand zu nehmen, oder, wahrscheinlicher, die Anweisung bekam, sich eher kurz zu fassen. Überrascht uns das? Wen überrascht das? Aber alles im Namen der Demokratie. Manche sind eben immer ein bisschen gleicher als die anderen.

Schade ansonsten, dass über die vielen anderen §129/a/b-Verfahren so wenig bekannt ist. Worum geht es da? Wen betrifft das? Ist die Art, wie das Verfahren geführt wird, da auch so kreativ?

Ulla Jelpke, deren Büro diese Anfrage verfasst hat, weist noch darauf hin, dass es wesentlich weniger Anklagen als Ermittlungen gibt und außerdem reichlich Telefone abgehört werden, was beides dafür spricht, dass es bei Ermittlungen nach §129/a/b vor allem um Überwachung geht. Nicht neu, aber immer praktisch, das mit Zahlen belegen zu können.

Ein Gedanke zu „§129/a/b-Verfahren im Jahr 2007: BAW weitgehend ahnungslos

  1. Tja dann sollen sie ein paar dieser zur Farce geratenen Verfahren einstellen und schon haben sie wieder die nötigen Personalkapazitäten. So einfach ist das. Aber damit müßte die BAW ihr jämmerliches Versagen auf gesamter Linie eingestehen und das ist zu viel für den typisch deutschen Amtsschimmel.

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