Mely Kiyak über Sakineh Ashtiani, zur Steinigung verurteilt

Die Kolumnen von Mely Kiyak für den seltsamen Berliner-Zeitung-Frankfurter-Rundschau-Mix könnte ich wöchentlich anpreisen. Diese Woche stellt sie sich vor, zur Steinigung verurteilt zu sein.

Es geht um den konkreten Fall von Sakineh Ashtiani. Ihr wird im Iran Ehebruch vorgeworfen, im Mai 2006 wurde sie zuerst verurteilt. 99 Peitschenhiebe hat sie bereits erhalten. Jetzt drohnt die Steinigung. Es gibt eine Petition, der brasilianische Präsident Lula hat angeboten, sie aufzunehmen. Der Iran lehnt ab. Amnesty International setzt sich für den Fall ein. Ihre 17- und 22-jährigen Kinder Faride and Sajjad Mohammadi e Ashtiani bitten um Hilfe und größtmögliche Öffentlichkeit.

Mely Kiyak: Liebe Sakineh Ashtiani!

Ich stelle es mir vor: Ich stehe vor einem iranischen Gericht. Ich werde nicht angehört. Der Richter spricht das Urteil.

Die Zelle verwandelt alle Frauen zu Freunden. Mal ist es laut. Dann leise.
Manchmal fühle ich Trost. Manchmal bin ich stark und tröste. Manche
starren zu sehr. Die Zelle macht aus Freundinnen Feinde.

Die Angst dehnt sich im ganzen Körper aus. Der Magen will die Angst
herausdrücken. Der Bauch wird für die Angst zu eng. In anderen Nächten
zieht die Einsamkeit gleichmäßige Kreise im Kopf. Dann wieder kriecht
sie nur stumpfsinnig hin und her. Am linken Ohr angekommen, dreht sich
die Einsamkeit um und schleppt sich zum rechten Ohr. Das geht so lange,
wie eine Fliege fliegen kann.

Im Morgengrauen öffnet sich das Gefängnistor. Bin ich erleichtert, weil es endlich geschieht? Ein weißes Tuch wird mir um den Körper gewickelt. Auch um das Gesicht. Der letzte Streifen Leben, den ich sehe, ist ein frischer Zweig, an dem eine errötete Aprikose hängt. Schaut man am Ende wirklich hoch? Der letzte Blick bleibt wohl doch nur am Schnürsenkel eines Schuhs hängen. Schnürsenkel. Dunkelheit.  (weiter)

Interview mit Sakine Ashtiani im Guardian: Iranian facing stoning speaks: ‚It’s because I’m a woman‘

Gefährliche Worte bei E.T.A. Hoffmann

Meister Floh, Grafik von http://www.stefanmart.de/09_floh/090_floh.htm

E.T.A. Hoffmann dürfte den meisten allenfalls aus der Schule als lästig in Erinnerung geblieben sein. Mir auch. Bis eine Kollegin von Andrej neulich auf seinen "Meister Floh. Ein Märchens in sieben Abenteuern zweier Freunde" hinwies. Es geht um die juristische Relevanz verdächtiger Worte.

E.T.A. Hoffmann war nicht nur Schriftsteller, sondern auch Jurist (und Musiker). Da die brotlose Kunst auch damals kaum jemanden wirklich über Wasser hielt, freute er sich 1816 über eine Anstellung als Kammergerichtsrat in Berlin. Es war die Zeit des Vormärz und der Karlsbader Beschlüsse: nationale (=progressive) und liberale Äußerungen wurden als Verbrechen verfolgt.

In Berlin wurde die „Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe“ eingerichtet, deren Aufgabe die „Ausermittlung von Gefahren, die Preußen und Deutschland bedrohen“ war. (Wikipedia)

Vor allem die Ermordung Kotzebues durch den Studenten Karl Sand (1817) diente Metternich und seinen Anhängern, die die bestehende Sozialordnung gefährdet sahen, also Vorwand, mit aller Härte gegen die angeblich "staatsgefährdenden Elemente" vorzugehen ("Zur Entstehungsgeschichte", in: E.T.A. Hoffmann, Meister Floh, Reclam Nr. 365, 1998)

E.T.A. Hoffmann wurde als Mitglied der Kommission berufen. Sein Mut und sein Gerechtigkeitssinn als Referent und Gutachter der Kommission werden hervorgehoben: beispielsweise legte er sich mit dem Direktor des Polizeiministeriums Kamptz an, als der den festgenommenen ‚Turnvater Jahn‘ öffentlich für überführt erklärt, obwohl Hoffmann politisch durchaus anderer Meinung war als Jahn. In einem anderen Fall reicht Kamptz die Vokabel ‚mordfaul‘ im Tagebuch eines festgenommenen Studenten für die juristische Verfolgung, was E.T.A. Hoffmann ablehnte.

Die Auseinandersetzungen zwischen E.T.A. Hoffmann und Kamptz haben mit zum Entstehen des "Meister Floh" beigetragen. 1821 schickt E.T.A. Hoffmann seinem Verleger das ‚Märchen‘ und das spricht sich bis ins Polizeiministerium herum. E.T.A. Hoffmann versucht noch, zwei Kapitel vor dem Erscheinen zurückzuziehen, aber das gesamte Manuskript wird im Januar 1822 beschlagnahmt. Ihm droht ein Prozess, weil er angeblich aus Prozessunterlagen (der Komission) zitiert habe, dazu kommen Beamtenverleumdung und Majestätsbeleidigung. E.T.A. Hoffmann starb im Juni 1822.

Das Märchen erschien unzensiert zuerst 1908, fast 100 Jahre später.

Im vierten und fünften Abenteuer des Märchens (die zensierten Kapitel), der sog. ‚Knarrpanti-Handlung‘, geht es um den geheimen Hofrat Knarrpanti, der von der Zensur als satirische Darstellung des Polizeidirektors Kamptz interpretiert wird (was Hoffmann nach der Beschlagnahmung, schon sehr krank, in einer Erklärung zum "Meister Floh" heftig dementiert).

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Hey Baby – Ego-Shooter der anderen Art

Ich bin keine Spiele-Expertin und gebe gern zu, dass ich spielen per Computer noch nie mochte. Meine Abneigung (emotional, nicht rational) gegenüber blutrünstigen Spielen brachte mir bei einer CCC-Konferenz schon die freundliche Empfehlung eines Nerds, doch mal eine Therapie zu machen. Das hat mich nicht aufgeschlossener werden lassen.

"Hey Baby" wirkt auf den ersten Blick wie ein schlecht gemachter Ego-Shooter für die stereotype männerhassende Emanze. Die Spielfigur läuft durch Straßen, wird auf unterschiedliche Weise von Männern angesprochen und hat die Auswahl, sie entweder über den Haufen zu schießen oder mit pinken Herzen zu überschütten.

Hey Baby kann online gespielt und auch, mit zusätzlichen Features (Crazy action! More enemies! More blood!), bestellt werden.

Seth Schiesel, einer der Spiele-Reviewer der New York Times, hat es ausprobiert und ist zu interessanten Ergebnissen gekommen. Auch sein erster Eindruck war: das wurde zum Ausleben von Rachegefühlen entwickelt, die nach ständiger Anmache auf der Straße bei Frauen entstehen. Nach ein paar Stunden (!) hatte er seine Meinung geändert und glaubt inzwischen, dass das Spiel eigentlich für Männer gemacht wurde. Die nämlich in der Regel die Erfahrung von Frauen auf der Straße schlecht nachempfinden können. 

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Sexismus 2.0 in der Emma

Mal wieder ein Ausflug in mein "anderes" Thema. Im Juni gab es in Hattingen ein Vernetzungstreffen von Frauen, die auf unterschiedliche Weise im Netz unterwegs sind. Ein Resultat des Postgender-Irrsinns der Piratenpartei, der schrägen Chats bei der re:publica (wo sind eigentlich hier die Kommentare hin?), des aufsehenerregenden Getwitters bei der Sigint über ein Feminismus-Panel, und und..

Wenig überraschend ist das Thema (wieder) im feministischen Mainstream angekommen. An sich sind Fragen zur Abwesenheit von Frauen im Netz, an Computern, in den Medien ja nicht wirklich innovativ, müssen aber wohl weiterhin gestellt werden. Bei dem bewussten Treffen in Hattingen (ich war nie in einer angenehmeren Bildungsstätte!) tauchten drei Emma-Redakteurinnen auf, und als Resultat erschien in der letzten Emma Geschlechterkrieg im Internet. Im Internet sind alle gleich. User oder Userin – egal. Oder doch
nicht? Frauen im Netz machen mobil gegen den Sexismus 2.0.

Ein guter Überblick zum Stand der Dinge (und das sage ich nicht, weil ich auch zitiert werde). Es geht los bem Kongress des CCC 1988 und endet bei den oben beschriebenen letzten ‚Vorkommnissen‘. Außerdem: Gewaltandrohungen, spezifische Moderationsanforderungen bei feministischen Websites, Zugang zu Technik und ein paar Ideen zur Verbesserung der Misere.

Der Women’s Caucus der Free Software Foundation hat sich übrigens auch gerade des Themas angenommen und Empfehlungen verabschiedet, was zur Steigerung der Beteiligung von Frauen bei Freier Software getan werden kann (Danke Alster).

Unmittelbares Bedürfnis. Markus Mohr erinnert an Fritz Teufel

Ganz ausnahmsweise hier mal die Kopie eines Artikels, der am 17.7. in der jungen Welt erschien, die nicht alle ihre Artikel frei zugänglich im Netz hat. Eine Erinnerung von Markus Mohr an eine in den Nachrufen unterbelichtete Seite von Fritz Teufel.

Unmittelbares Bedürfnis

Warum Fritz Teufel einmal einem Bundesanwalt einen Fausthieb verpaßte

Am Samstag, den 21. Mai 1977 wurden Ronald Fritzsch, Gerald Klöpper,
Till Meyer, Ralf Reinders, Andreas Vogel und Fritz Teufel morgens aus
der U-Haft in Berlin-Moabit ins Polizeipräsidium am Tempelhofer Damm
verbracht. Die »Sechserbande« aus der »Bewegung 2. Juni« wurde
beschuldigt, den CDU-Politiker Peter Lorenz entführt zu haben. Da die
Ermittler große Beweisnot litten, verfielen sie auf den Einfall, die
Beschuldigten sage und schreibe 140 Zeugen vorzuführen. Auf Beschluß von
Horst Kuhn, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, sollte das »auch
gegen den Willen der Beschuldigten, erforderlichenfalls unter Anwendung
unmittelbaren Zwanges« erfolgen. Bei Reinders, Vogel und Teufel sei »die
Haar- und Barttracht (…) zum Zwecke der Gegenüberstellung« so zu
ändern, »daß das Aussehen der Beschuldigten wieder dem zur Zeit ihrer
Festnahme entspricht«, verfügte Kuhn. Auf zwei lange Tage war die Sache
angesetzt, »die Fesselung der Beschuldigten« durchweg gestattet.
Gewieft, wie sich Ermittlungsrichter Kuhn vorkam, sah er von einer
»vorherigen Anhörung« zum Zwangsvorführungsprogramm ab, »weil dadurch
der Zweck der geplanten Maßnahmen gefährdet würde«.

Schließer und Polizeibeamte nutzten die Gelegenheit, ihr Mütchen an den
Genossen zu kühlen. Als die Gefangenen sich ihrer Überführung
widersetzten, erhielten sie Schläge in die Nieren. Haarbüschel wurden
ausgerissen. Bei der Vorführung auf dem Präsidium standen dann hinter
jedem Gefangenen mehrere Polizisten. Ein Beamter hielt den Kopf fest,
ein anderer hantierte mit einer am Handgelenk befestigten Knebelkette.
Versuchten die Gefangenen, den Kopf zu senken oder die Augen zu
schließen, wurden die Knebelketten in drastischer Weise zugeschnürt.
»Na, gib ihm doch!« riefen die Polizisten. »Dreh mal fester– guck mal,
wie schön meiner steht!« oder: »Zwei Umdrehungen sind noch drin,
Fritze!« Die Hände einiger Gefangener liefen blau an. Bei Reinders
platzte die Haut in Richtung Ellenbogen auf. Er blutete stark.

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Radio FSK: Einstellung! Die BAW Ermittlungen gegen Andrej Holm wurden eingestellt.

Interview mit Christina Clemm

http://noblogs.org/flash/mp3player/mp3player.swf
(mp3, 16,5 min)

 

Gulli: Verfahren gegen Andrej Holm eingestellt

junge Welt: Fahnder am Ende

Frankfurter Rundschau: Linker Soziologe. Verfahren gegen Holm eingestellt

Berliner Zeitung: Verfahren gegen Holm eingestellt

Berlin Online: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Stadtsoziologen ein

taz: Soziologe Andrej Holm. Verfahren eingestellt

Welt online: Ermittlungen gegen Berliner Soziologen eingestellt

Berliner Morgenpost: Militante Gruppe. Ermittlungen gegen Berliner Soziologen eingestellt

Stern: Verfahren gegen Berliner Soziologen Andrej H. eingestellt

sueddeutsche.de: Ermittlungen gegen Berliner Soziologen eingestellt

Zeit online: Gewalttätiger Linksextremismus. Ermittlungen gegen Andrej H. eingestellt

Tagesspiegel: Bundesanwaltschaft. Ermittlungen gegen Andrej H. eingestellt

RBB Abendschau:  Die Bundesanwaltschaft hat nach rund vier Jahren das Ermittlungsverfahren gegen den Berliner Soziologen Andrej H. eingestellt

Neues Deutschland: Konstruieren und Schnüffeln mit §129a

Danke

Nochmal ganz vielen Dank für die vielen, vielen, vielen guten Wünsche. Das tut gut und freut uns und macht hoffentlich auch denen Mut, die mit ähnlichen Problemen nicht so im Rampenlicht stehen.

Großes Danke auch nochmal an Christina Clemm und Volker Ratzmann, Andrejs AnwältInnen, und an die, die bei den juristischen Feinheiten geholfen haben.

An das Einstellungsbündnis und an alle, die die  Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben. An alle, die Geld gespendet haben. An alle, die darüber geschrieben und gepostet, Audios und Videos produziert, Filme gemacht haben. An die, die auf unsere Kinder aufgepasst haben, wenn wir mit dem Verfahren beschäftigt waren. An alle, die für die Einstellung auf die Straße gegangen sind und an die, die auf uns aufgepasst haben.

An unsere Eltern für sehr starke Nerven und viel Unterstützung.

An unsere Freunde und Freundinnen, die viel stehen und liegen gelassen haben, um uns zu helfen.

An Andrejs große Tochter, die jetzt hoffentlich viel entspannter einen großen Geburtstag feiern kann.

An unsere Kinder, die das alles ausgehalten haben und fröhlich geblieben sind.

 

Einstellung

Wir haben heute abend die Nachricht erhalten, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Verfahren nach §129 StGB gegen Andrej Holm am 5. Juli nach §170, Abs. 2, S.1 StPO, eingestellt hat.

Endlich.

Fast vier Jahre Überwachung, fast drei Jahre nach der Festnahme im Juli 2007. Es war lange Zeit.

Vielen Dank an alle, die uns unterstützt haben.

Mehr demnächst.

Jetzt mit Pressemitteilung:

Berlin, 13. Juli 2010

Einstellung der §129-Ermittlungen
gegen Andrej Holm

Mit einem auf den 5. Juli datierten Einstellungsvermerk hat die Bundesanwaltschaft (BAW) das Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der ‚militanten gruppe (mg)‘ gegen den Berliner Sozialwissenschaftler Dr. Andrej Holm eingestellt.

Im Schreiben der zuständigen Staatsanwältin heißt es: „Die Ermittlungen haben den gegen den Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung oder ihrer Unterstützung nicht erhärtet.“ Damit ist das letzte bekannte Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der ‚militanten gruppe (mg)‘ eingestellt. In den letzten Jahren hat die BAW gegen über 40 Beschuldigte aus der linken Szene erfolglos ermittelt. Mehrfach rügte der Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrige Ermittlungsmethoden; so verfügte der BGH im Sommer 2007 auch die Entlassung Holms aus der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn sowie drei seiner Kollegen und Freunde hatte zu internationalen Protesten geführt, da sie u.a. mit der beruflichen Praxis des Wissenschaftlers begründet worden waren.

Seine Verteidigerin Christina Clemm: „Dieser Schritt war längst überfällig. Man hätte dieses Ermittlungsverfahren nie eröffnen dürfen, geschweige denn Dr. Holm in Untersuchungshaft nehmen dürfen. Dass es – obwohl es niemals einen hinreichenden Tatverdacht gegen ihn gegeben hat – erst jetzt, 3 Jahre nach Aufhebung des Haftbefehls durch den BGH, eingestellt wurde, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man diese Verfahren sachfremd geführt hat. Verfahren gem. §§ 129 ff StGB werden dazu genutzt, linke Gruppen und Milieus zu überwachen. Das Interesse des einzelnen, vor staatlicher Überwachung
und Willkür geschützt zu werden, berücksichtigt die Bundesanwaltschaft nicht.“

Auch Anwalt Volker Ratzmann verweist auf die Dauer des Verfahrens: „Offenbar braucht die Bundesanwaltschaft länger, wenn es um die Einschätzung der Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlungen geht. Eine Ermittlung, bei der ein Haftbefehl mit Bibliotheksbesuchen begründet wurde, konnte aber kein anderes Ende finden.“

Arthur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren unterstreicht die negativen Folgen der hinausgezögerten Einstellung für die drei Berliner, die Mitte Oktober 2009 in erster Instanz wegen Mitgliedschaft in der “militanten gruppe“ verurteilt wurden: „Die Verzögerungstaktik im gesonderten Verfahren gegen Andrej war offensichtlich von dem Interesse geleitet, das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver nicht zu gefährden, und der Verteidigung keine zusätzlichen Argumente für die laufende Revision zu liefern.“

Rechtsanwältin Christina Clemm

030/25293336 oder 0176/21936901

Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann

030/23252424 oder 0171/3350739

Bündnis für die Einstellug der §129(a)-Verfahren

 

 

Amnesty startet Kampagne gegen Polizeigewalt

Amnesty International hat sich in den Wind gestellt und in Deutschland eine Kampagne gegen Polizeigewalt gestartet: http://www.amnestypolizei.de. Dazu gab es am 8. Juli eine Pressekonferenz, die vollständig bei Blip.tv zu sehen ist und auch life gestreamt wurde. Vorgestellt wurde der neue Bericht  "Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen
durch die Polizei in Deutschland"
.

Das is überhaupt nicht selbstverständlich in dieser Zeit und ich bin sehr froh darüber. Mit der Idee, dass die Kennzeichnungspflicht die Lösung des Problems sei, bin ich nicht ganz einverstanden, denn das schützt ja niemanden davor, dass die BeamtInnen weiter füreinander aussagen und die Gerichte sonst niemandem glauben. Aber es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Und Amnesty fordert ja nicht nur die Kennzeichnungspflicht, sondern außerdem

  • unabhängige Untersuchungskommissionen wie in anderen europäischen Ländern
  • Dokumentation durch Videoaufzeichnungen in Polizeirevieren. (Hm. Ich weiß nicht. Da hätte ich gern ein paar Erfahrungsberichte)
  • Weiterbildung für die Polizei

Mehr gibt’s im YouTube-Kanal von Amnesty

Außerdem gibt es eine gut sortierte Website mit Argumenten und Materialien, Twitter, Facebook und so.

Großen Applaus an Amnesty für den entspannten Umgang mit Web 2.0 und Blogosphäre. Way to go.