Es gibt ganz offensichtlich so’ne und solche kriminellen Vereinigungen. Wenn diese aber keine ist, dann weiß ich auch nicht, was das sein soll.
Das Urteil gegen die sächsische Neonaziorganisation "Sturm 34" ging gestern breit durch die Medienlandschaft.
Interessant die Schnipsel in den Berichten darüber, warum das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt. Nach Meinung des Richters offenbar, weil sie dazu zu dumm sind (?). Das Wort "Terror" wird dafür in den Artikeln relativ oft benutzt.
Sehr gehässig Patrick Gensing im Störungsmelder Sturm 34 laut Landgericht Dresden keine kriminelle Vereinigung
Zur Begründung sagte Richter Martin Schultze-Griebler laut Netzeitung,
den Angeklagten fehle es “überwiegend am intellektuellen Inventar”.
Neonazis schützen sich also offenbar durch Dummheit vor einer
Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung,
bzw. durch ihre fehlenden Fähigkeit zur normalen Konfliktlösung:
Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und
Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl
kaum, so der Richter weiter. Die Bezugnahme der “Sturm 34“-Mitglieder
auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, so
Schultze-Griebler. Es sei “die passende Ideologie für Leute, die sich
gern prügeln”. Es habe aber keinen für alle Mitglieder “verbindlichen
Gruppenwillen” gegeben. Aber: Ihnen sei es um Einschüchterung, um das
Schaffen einer “national befreiten Zone” gegangen, was nun doch
irgendwie entfernt wie ein gemeinsames Ziel klingt.