Ob Greenpeace der Frage "Was ist Terrorismus" aufgeschlossener gegenüber steht, seit sie in Dänemark selber deswegen verurteilt wurden? In der Rubrik "tagesthemen" der Website des Greenpeace Magazins gibt es einen Artikel zu einem interessanten Revisionsverfahren, das morgen vom Bundesgerichtshof verhandelt wird. Und da geht es mal wieder um die Frage, was die terroristische Vereinigung ausmacht:
Das zweite Problem des Revisionsprozesses dürfte noch spannender sein:
Was ist eigentlich unter einer strafbaren «terroristischen Vereinigung»
zu verstehen? Das OLG war sich nicht so ganz sicher, ob El Kaida,
damals von US-amerikanischen Soldaten aus Afghanistan vertrieben und
organisatorisch wohl am Boden, seinerzeit überhaupt eine «Vereinigung»
gewesen sei. Denn das deutsche Strafrecht ist hier streng: Nur wenn
eine Gruppe straff genug organisiert ist, geht sie als «terroristische
Vereinigung» durch.Deshalb griff das OLG auf einen EU-Rahmenbeschluss von 2002 zurück, der
den Begriff deutlich weicher interpretiert. Ein bisschen Vorausplanung
und Koordinierung soll schon genügen, außerdem ein paar Regeln zur
gemeinsamen Willensbildung. Sollte sich diese Lesart durchsetzen,
dürften sich die Terrorermittler der Bundesanwaltschaft die Hände
reiben; Ermittlungen, die schon jetzt weit im Vorfeld möglicher
Terrorpläne ansetzen, wären noch einfacher einzuleiten.
In dem Zusammenhang ist interessant, dass Schäuble höchstselbst (naja, wahrscheinlich eher einE ReferentIn) bei abgeordnetenwatch.de gerade bei der Frage nach der Terrorismusdefinition auf just diese EU-Definition verwies.