Nie wieder Terrorist

Champagner!

Der BGH gab eben bekannt, dass er entschieden hat, dass die drei noch in U-Haft befindlichen Terroristen keine sind und deswegen auf Kaution freizulassen sind. Kriminell sollen sie sein. Um Andrej und die restlichen drei Beschuldigten geht’s in der Entscheidung nicht, was in der Natur des Sache liegt, weil ja über die Haftbeschwerde der drei in U-Haft entschieden wurde. Aber ich kann mich nur ganz schlecht vorstellen, dass die nun weiter Terroristen sein sollen.

En Detail:

 

Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der
"militanten gruppe" außer Vollzug gesetzt

Der Generalbundesanwalt führt gegen drei
Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sie hätten
als Mitglieder der linksextremistischen, gewaltbereiten Organisation
"militante gruppe" in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht, in
Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die
Beschuldigten waren durch observierende Polizeikräfte in unmittelbarer
Tatortnähe festgenommen worden; die an den Fahrzeugen angebrachten
Zündvorrichtungen hatten noch rechtzeitig entfernt werden können. Wegen
dieses Verdachts hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf
Antrag des Generalbundesanwalts gegen die Beschuldigten Haftbefehle
erlassen. Diese sind rechtlich auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung, der versuchten Brandstiftung und der
versuchten Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gestützt.

Auf die Beschwerden der Beschuldigten hat der für
Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die
Haftbefehle abgeändert und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die
Beschuldigten sind zwar der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der
Zugehörigkeit zur "militanten Gruppe" dringend verdächtig. Dies
begründet jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB),
sondern nur denjenigen der Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§ 129 StGB). Obwohl die Tätigkeit der "militanten gruppe"
darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und
Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher
Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die
Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden.
Zwar handelt es sich bei derartigen Taten um potentiell terroristische
Delikte aus dem Katalog des § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB. Seit der
Neufassung der Vorschrift im Jahr 2003 ist die Beteiligung an einer
Organisation, die auf die Begehung derartiger Straftaten ausgerichtet
ist, indes als Betätigung in einer terroristischen Vereinigung nur noch
dann strafbar, wenn die Taten dazu bestimmt sind, im Einzelnen
aufgezählte – staatsgefährdende – Ziele zu erreichen und darüber hinaus
"durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder
eine internationale Organisation erheblich schädigen" können. Mit der
Einfügung dieser allerdings wenig bestimmten zusätzlichen Merkmale hat
der Gesetzgeber die Strafbarkeit nach § 129 a Abs. 2 StGB nach
ausführlicher Erörterung im Gesetzgebungsverfahren bewusst deutlich
eingeschränkt. Dies führt im Fall der "militanten gruppe" dazu, dass
sie lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen werden kann; denn
die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten sind nach der
Art ihrer Begehung – auch unter Berücksichtigung ihrer Frequenz und
Folgen – nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des
Gesetzes erheblich zu schädigen. (weiter)

Und weil es dazu ja noch mehr zu sagen gibt, gibt es morgen dazu eine Pressekonferenz, zu der alle eingeladen sind, die darüber berichten wollen.

Spatzen im Winter

Ach, es war so schön – nach der Entscheidung des BGH, dass ein Haftbefehl für Andrej definitiv nicht die richtige rechtstaatliche Maßnahme sei, wurde es ruhig. Kein Knacken im Telefon, kein Krisseln im Fernseher, keine Nichtstuer auf der Straße (nur ein paar kaputte Computer). Nun pfeifen alle Spatzen, die noch nicht erfroren sind, von den Dächern, dass die nächste BGH-Entscheidung ansteht, und zack – da sind sie wieder. Ob das in einem kausalen Zusammenhang steht, lässt sich wie immer schwer sagen.

[Update: Der BGH gibt die Entscheidung morgen, Mittwoch, gegen 12 Uhr bekannt.]


Und so begab sich also folgendes:

Auf dem Weg zur Kita, um mit unserer Tochter zum Eltern-Kind-Turnen zu gehen, unternahm Andrej noch einen kurzen Abstecher zum Büro der telegraph-Redaktion. Die Straßenbahnfahrt hatte (durch den Abstecher) eine etwas chaotische Streckenführung. Auf dem Rückweg vom telegraph begegnete er nach dem Umsteigen in die Tramline 8 (Greifswalder/Mollstraße) einem jungen Mann zum zweiten Mal, der ihn knapp eine halbe Stunde zuvor schon in der Tramline 4 Richtung Weißensee, auf dem Hinweg, begleitet hatte. Für alle NichtberlinerInnen: um aus dieser Fahrtrichtung in die besagte Linie 8 zu wechseln, hätte er mindestens dreimal umgesteigen müssen – in einer halben Stunde nur sehr sportlich zu schaffen. Der ungeschickt zugestiegene mutmaßliche Beamte war aber nicht der einzige mit eher offensiver Vorstellung vom Überwachen. Ein anderer, der ebenfalls in der Straßenbahn saß und Andrej begleitete, hatte Kopfhörer auf und murmelte beim Aussteigen den Namen der Haltestelle in seinen Kragen "Rosa-Luxemburg-Platz". Kein Wort vorher und keins hinterher – für eine normale Telefonkommunikation ziemlich einsilbig. Mal angenommen, dass es Teil einer ordnungsgemäßen Observation ist, dass die jeweiligen Beamten ab und an ihren Standort an die Zentrale oder die KollegInnen durchgeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Handbuch vorgesehen ist, dass das in der Bahn neben der Zielperson stattfindet, und nicht etwa beim Aussteigen?

Gerade heute abend habe ich mich bei der Vorbereitung der Veranstaltung in der NGBK morgen wieder darüber unterhalten, ob es Absicht oder Trotteligkeit ist, wenn Überwachung spürbar wird. Wir waren uns einig, dass es wahrscheinlich nicht eindeutig zu entscheiden ist – manchmal sollst du es mitkriegen, manchmal war die Methode technisch noch nicht ganz ausgereift, manchmal waren die Azubis am Werk, oder zuwenig Beamte im Einsatz, weil die jetzt immer alle zur Abteilung für islamistischen Terror abgezogen werden (Hallo GdP). Neuerdings müssen sie wahrscheinlich alle im Ringelreihen um die Atomkraftwerke fliegen.

Auch eher aus der Kategorie ‚putzig‘ eine Begebenheit der letzten Woche:

Nach einem Telefonat eines Beschuldigten mit einem Journalisten, in dem es u.a. um BKA-Chef Zierckes Rede bei der BKA-Tagung zum Thema ‚Tatort Internet‘  ging und die sichtlich schlechte Laune, die er nach einer Frage zum mg-Verfahren entwickelte, fand noch ein weiteres Telefonat statt. Und nach diesem klingelte nochmal das Handy: die vorher Angerufene meldete sich: "Ja, warum rufst du nochmal an?". Bei ihr hatte es auch geklingelt.

Zwei Briefe

Das hätte ich nicht gedacht. Ich fand schon ziemlich .. naja.. überraschend, was in unserem Leben seit dem 31.7. los ist, vorsichtig formuliert. Dass dann aber die im Vergleich relativ milde Angelegenheit der beschlagnahmten zwei Briefe solchen Wirbel verursacht, ist auch überraschend. Ok, sicher geht allen immer das am nächsten, was sie selber betrifft und das die Medien nicht entzückt sind, dass ihre Post gelesen wird, ist nachvollziehbar. Dass das BKA sich sowas leistet, ist genauso erstaunlich, immerhin ‚hätten sie das ja wissen können‘. Also, so blöd hätten sie nicht sein müssen, es gibt ja genügend ähnlich unmögliche Fahndungsmethoden, die vollkommen legal sind. Briefe an die Presse lesen, Telefonate mit JournalistInnen mitschneiden, sogar Telefonate mit AnwältInnen, Abschriften davon in den Akten – hmm. Ob wohl öffentlich wird, wenn da irgendwann mal Köpfe rollen? Die Stimmung bei denen ist wahrscheinlich gerade eher herbstlich.

Ganz ausnahmsweise hat mir gerade beim Durchgucken der Berichterstattung ein Kommentar in der Morgenpost am besten gefallen, das kommt nicht oft vor:

Das BKA hat die Post von Berliner Zeitungen kontrolliert. Das ist
natürlich schlimm. Aber irgendwie tun mir die Beamten auch leid. Sie
mussten all diese mehrseitigen handgeschriebenen Leserbriefe entziffern,
die immer anfangen mit "Ich bin seit 60 Jahren Leser Ihrer Zeitung",
immer weitergehen mit "Wenn Sie recherchiert hätten, …" und immer
enden mit "Pisa lässt grüßen!".

Und wenn man die Schrift gar nicht lesen
kann, könnte es ein terroristischer Geheimcode sein. Wir möchten uns
darum bei allen treuen Lesern entschuldigen, die Besuch vom BKA bekommen haben.
Ich habe jetzt aber eine prima neue Ausrede. Wenn wieder mal die PR
Agentur "Uschi & Muschi" anruft und fragt, ob ich ihre superinteressante
Einladung zur Modenschau in einem Einkaufszentrum in Oldenburg auch
bekommen habe, sage ich: "Tut mir leid, die ist vom BKA beschlagnahmt
worden."

Sonst noch emfehlenswert ist ein ziemlich gehässiger Artikel in der Zeit über Gentrifizierung: "Bionade-Biedermeier". Weiterlesen

Beobachtungen

Ich werde gerade viel gefragt, ob die Überwachung jetzt eigentlich eingestellt wird. Das wüsste ich auch gern. Letztes Endes habe ich keine Ahnung, denn über die Details der Ermittlungen in §129a-Verfahren weiß ich inzwischen zwar einiges mehr als vor drei Monaten, aber doch auch nicht wirklich viel. Und schwanke ständig, ob ich mich nun noch mehr damit beschäftigen will oder nicht. Grundsätzlich bin ich ja nicht nur die ‚Frau von dem Terroristen-Andrej‚, sondern beschäftige mich wesentlich lieber mit anderen Dingen als mit diesem Verfahren. Und auch wenn ich mich gezwungenermaßen ständig damit beschäftige, habe ich meistens wenig Lust, mir Gedanken darüber zu machen, ob und wer gerade wie zuhört, ob uns wer nachläuft und wer gerade guckt. Das wirkt vielleicht überraschend, nachdem ich gerade solche Beobachtungen hier aufschreibe, aber tatsächlich ist es so, dass ich eher zu den Menschen gehöre, die es ekelhaft finden, sich auf dieser Ebene mit behördlichen Maßnahmen auseinanderzusetzen.

Insofern finde ich die Vorschläge zwar interessant, auf die Laternenpfahl-Gucker & Co. zuzugehen und sie mit ihrem Verhalten zu konfrontieren, aber selber kann ich mir unendlich viel angenehmere Möglichkeiten vorstellen, meine Zeit zu verbringen. Die Psyche der BeamtInnen interessiert mich tatsächlich überhaupt nicht. Sie werden ihre Gründe haben, warum sie sich ausgerechnet diesen Job ausgesucht haben. Sicher, in jedem Job gibt es Dinge, die gewissenmaßen ‚mitgekauft‘ werden, und viele Leute machen Jobs, die ihnen keinen Spaß machen, weil sie nicht anders können. Dennoch denke ich, dass die grundsätzliche Entscheidung, bei der Polizei anzufangen, schon bewusst getroffen wird und damit auch eine gewissen Überzeugung da ist, dass im Leben anderer Leute herumgeschnüffelt werden muss. Und genau hier endet mein Interesse. Beobachtungen aufzuschreiben ist eine Sache – es ist auch eine Art, sie ‚loszuwerden‘, um eben nicht weiter darüber nachdenken zu müssen. Ich wäre vielleicht interessiert an Erfahrungen anderer Leute, die es mal ausprobiert haben, ihre Überwacher zu konfrontieren, aber selber verbringe ich meine Zeit lieber anders.

Nicken

Letzten Mittwoch, am Rande der Kundgebung zur Unterstützung derjenigen Menschen, die als ZeugInnen vorgeladen sind und Dienstag bis Donnerstag sehr seltsame Stunden beim BKA in Treptow verbracht haben, ging Andrej mit unserer Tochter ein paar Schritte von der Kundgebung weg, um ihr beim Bäcker was zu Essen zu holen. Im Eingangsbereich des Einkaufszentrums standen einige junge Männer, von denen er einen schonmal an der Kita gesehen hatte. Sie tuschelten und zeigten auf ihn. Da sie fast voreinander standen, nickte er ihnen zu. Sie nickten zurück. Weiterlesen

Der Haftbefehl ist aufgehoben

Der BGH hat eben mitgeteilt, dass er schon am 18.10. beschlossen hat, den Haftbefehl aufzuheben, dass aber weiter nach §129a ermittelt wird.

Im Haus der Demokratie und Menschenrechte findet dazu um 14 Uhr eine Pressekonferenz statt. Parallel finden heute wieder ZeugInnen-Vorladungen statt, akuell wird seit Stunden Hartmut Häußermann befragt; zu den Vorladungen gibt es um 15:30 eine Kundgebung.

BGH gibt Entscheidung am Mittwoch bekannt

Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, am Mittwoch um 12 Uhr die Entscheidung bekannt zu geben, ob Andrej wieder in Untersuchungshaft muss.

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 151/2007

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehl gegen
Berliner Soziologen

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten – einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

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So allein heut abend?

Pscht. … Hallo  … Ja, Sie. Haben Sie heute noch was vor? Das kommt jetzt vielleicht etwas überraschend, aber.. was halten Sie davon: wollen wir nicht eine terroristische Vereinigung gründen? Sie und ich, und vielleicht noch Ihre Tischnachbarin? Zu dritt kriegen wir das hin.

Absurd? Ja, in verschiedener Hinsicht. Zum einen gibt ja wirklich angenehmere Arten, den Abend zu verbringen (oder die Welt zu verändern). Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass irgendwer sich vorstellen kann, dass terroristische Vereinigungen so eben holterdipolter aus dem Boden gestampft werden. Mit einer Ausnahme: die Frau Generalbundesanwältin, kurz BAW, als Abkürzung ihrer Behörde Bundesstaatsanwaltschaft.

Noch mal kurz von vorn: wir warten seit Anfang Oktober auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über eine Beschwerde der BAW gegen die Haftverschonung auf Kaution. Dafür hatte sich der Ermittlungsrichter am 22.8. entschieden. Seitdem ist Andrej, wie der Sicherheitsbeauftragte der JVA Moabit so schön theatralisch sagte, „ein freier Mann“. Die BAW hat sofort Beschwerde eingelegt und darüber wird demnächst entschieden, ab dem 18.10. Die Gründe der Beschwerde sind bemerkenswert. Nach Ansicht von der zuständigen Unterbundesstaatsanwältin muss Andrej just deswegen sofort wieder in U-Haft, weil 1. zu befürchten steht, dass er sofort abhaut, wenn er draußen ist. Das begründet sie u.a. mit einem weiteren schnuckeligen Mitschnitt eines Telefonats zwischen Andrej und seiner Mutter irgendwann im Frühjahr (ein Wunder, dass die überhaupt noch telefoniert). Darin geht es um eine Bewerbung auf eine Stelle an einer Uni in den Niederlanden. Wie denn das gehen wird, wenn er da arbeitet, mit der Familie, fragte sie da. Und er antwortete, dass er dann, wenn das denn klappt mit der Stelle, vielleicht erstmal pendeln muss. Und dass wir vielleicht irgendwann nachziehen würden. Und was macht unsere Lieblingsbehörde daraus? Die angeblich so enge Bindung an die Familie ist ja wohl nicht gegeben = Fluchtgefahr, ganz klar! Bzw., falls das nicht reicht: er würde ins Ausland umziehen, mit Familie!

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Entscheidung verschoben

Es fragen mich gerade viele, wann der BGH entscheidet (ob Andrej wieder in Untersuchungshaft muss, ob die militante Gruppe eine terroristische Vereinigung ist und was das überhaupt ist). Bisher sollte ab dem 5.10. entschieden werden (ab, nicht am!). Das wurde letzte Woche auf den 12. verschoben und eben haben wir die Nachricht bekommen, dass nicht vor dem 18.10 entschieden wird. Wann dann tatsächlich entschieden wird, wissen nur ganz bestimmte SpezialistInnen, wir jedenfalls nicht. Es gibt keine Fristen dafür und nicht mal geregelte Arbeitszeiten beim BGH, die uns immerhin die SIcherheit gäben, dass das BKA (oder wer immer das dann macht) nach Freitag 16 Uhr für’s Wochenende nicht mehr kommt. So werden wir nämlich im Zweifelsfall von der Entscheidung für die Untersuchungshaft erfahren: von den BeamtInnen, die zur Abholung kommen.

 

Kleine Schikanen am Rande: einem Beschuldigten wurde gerade ohne Angabe von Gründen das Giro-Konto von der Bank gekündigt, einem anderen unvermittelt der Mietvertrag nicht verlängert. Bei uns kommt weiterhin täglich vor, dass, wer Andrej anruft, meine Mailbox erreicht.

Handy-Wanzen, oder: Das BSI, die Bundesregierung und der Rest der Welt

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Linksfraktion beantwortet (pdf), wie üblich mit einem klaren Ja, aber auch Nein, und ganz ihrer demokratischen Pflicht folgend wie immer mehrheitlich gar nicht. Die Frage war, ob Handys dazu eingesetzt werden, Gespräche mitzuhören. Die Antwort sinngemäß: also wir ja nicht, aber ob die Länderpolizeien…

Mein erklärter Lieblingsabsatz ist die Antwort auf Frage 11:

Sind der Bundesregierung Möglichkeiten des Schutzes vor dieser Art des Handymissbrauchs bekannt, und wenn ja, welche sind dies?

Die Bundesregierung kann zur Beantwortung dieser Frage auf entsprechende Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verweisen.

Aus Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum durch den vom BSI entwickelten Mobilfunkdetektor „MDS“ sowie das Deaktivieren sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten.

Heißt das jetzt, dass wir (wir = alle, die Bevölkerung als Ganzes, das große wir) doch konspirative Gespräche führen dürfen? Oder, dass alle minus TerroristInnen konspirative Gespräche führen dürfen? Oder ist es erst konspirativ, wenn es TerroristInnen tun? Und wenn die noch gar nicht wissen, dass sie TerroristInnen sind? Pech gehabt? Oder ist es gar nicht konspirativ, sondern effektiv (siehe oben)?

Oder ruft das BSI zu Straftaten auf?? Und die Bundesregierung unterstützt?

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