Handy-Wanzen, oder: Das BSI, die Bundesregierung und der Rest der Welt

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Linksfraktion beantwortet (pdf), wie üblich mit einem klaren Ja, aber auch Nein, und ganz ihrer demokratischen Pflicht folgend wie immer mehrheitlich gar nicht. Die Frage war, ob Handys dazu eingesetzt werden, Gespräche mitzuhören. Die Antwort sinngemäß: also wir ja nicht, aber ob die Länderpolizeien…

Mein erklärter Lieblingsabsatz ist die Antwort auf Frage 11:

Sind der Bundesregierung Möglichkeiten des Schutzes vor dieser Art des Handymissbrauchs bekannt, und wenn ja, welche sind dies?

Die Bundesregierung kann zur Beantwortung dieser Frage auf entsprechende Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verweisen.

Aus Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum durch den vom BSI entwickelten Mobilfunkdetektor „MDS“ sowie das Deaktivieren sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten.

Heißt das jetzt, dass wir (wir = alle, die Bevölkerung als Ganzes, das große wir) doch konspirative Gespräche führen dürfen? Oder, dass alle minus TerroristInnen konspirative Gespräche führen dürfen? Oder ist es erst konspirativ, wenn es TerroristInnen tun? Und wenn die noch gar nicht wissen, dass sie TerroristInnen sind? Pech gehabt? Oder ist es gar nicht konspirativ, sondern effektiv (siehe oben)?

Oder ruft das BSI zu Straftaten auf?? Und die Bundesregierung unterstützt?

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