mg-Überwachung durch den Verfassungsschutz war illegal

Das Gespenst militante gruppe (mg) kommt immer wieder. Denken z.Z. wahrscheinlich vor allem die versammelten Sicherheitsbehörden. Am Donnerstag, oh Genugtuung, wurde in Berlin eine Klage gegen den Verfassungsschutz verhandelt. Wegen der jahrelangen Überwachung von Leuten, denen Mitgliedschaft in der mg unterstellt wurde. Eine ganz andere Gruppe von Leuten übrigens als die, mit denen gemeinsam Andrej deswegen überwacht wurde; war ja auch Jahre vorher.

Die jahrelange Ausspähung der zeitweise zwölf angeblichen mg-Aktivisten erfolgte mit enormem Aufwand: Bei U. etwa wurden sämtliche seiner Telefonate, E-Mails und Postsendungen kontrolliert, auf die Eingangstür seiner Wohnung und seiner Bäckerei waren Kameras gerichtet, selbst sein Auto wurde verwanzt. Der Ertrag war gleich null: Belege für eine Mitgliedschaft in der mg oder auch nur für Hilfsdienste zugunsten der linksradikalen Brandstifter wurden bei der acht Jahre andauernden Rundumüberwachung bei keinem der Verdächtigen gefunden. (Freitag)

 

Selbst zeitweises Nichttelefonieren habe das Bundesamt als Anhaltspunkt für den angenommenen Verdacht angesehen, erklärten die Richter. Das heißt, wer telefoniert, macht sich verdächtig, wer belanglose Gespräche führt, noch verdächtiger und wer gar nicht telefoniert, ist extrem verdächtig, weil er seine Untergrundaktivitäten besonders geschickt tarnt. Es gab keine Taten, keine Täter, nur einen Verfassungsschutz, der sich über alle Rechtsnormen hinweggesetzt hat. (Neues Deutschland)

Es geht nicht nur um den Verfassungsschutz, sondern auch um die G10-Kommission. Die genehmigt die Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste, also auch des Verfassungsschutzes. Bei dieser ‚ersten Runde‘ angebliche mg ging das acht Jahre lang (1998 – 2006).

..alle drei Monate wurden die Maßnahmen als „zulässig und notwendig“ bestätigt. (Freitag)

Schmankerl:

Auch falle auf, dass in den Jahren 1998 bis 2000 in den Berichten der G10-Kommission an den Bundestag keine Überwachungsmaßnahmen gegen linksextremistische Personen erwähnt wurden. „Das könnte den Schluss zulassen, dass in diesen Jahren das Gremium überhaupt nicht mit dem Vorgang befasst gewesen ist“, sagt Anwalt Gerloff. (Freitag)

Warum machen sich die Betroffenen die Mühe? So eine Klage schüttelt man sich ja nicht aus dem Ärmel. Das ist mühsam, dauert und Spaß macht es auch keinen.

Es sei ihm nicht um Revanche gegangen, sondern darum, dem Verfassungsschutz zu zeigen, „dass er nicht alles machen kann, was er will“. Die Sache sei ja eine Posse, findet U. – wäre sie nicht so ernst. Denn während das Amt exzessiv gegen links ermittelte, hätten Nazis unbemerkt gemordet. (taz)

Auftritt Verfassungsschutz:

Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, nach den schweren Anschlägen alle Spuren zu verfolgen, so Wolff. Die Beschatteten seien langjährig in der linken Szene aktiv gewesen, hätten in Polittexten Wortgruppen benutzt, die auch in Bekennerschreiben der „militanten gruppe“ auftauchten.

Wortgruppen, sicher. Die G10-Kommission ist übrigens dieselbe, die die Überwachung der 37 Mio. E-Mails aller E-Mails genehmigt. Bombe, und so.

Es hat sich gelohnt:

… das Gericht beschert den Staatsschützern die nächste Klatsche: Auch die fünf Richter werten die Observationen als rechtswidrig. Für die Maßnahmen hätten „von Anfang an keine gesetzlichen Voraussetzungen“ vorgelegen, urteilen sie. (…)

.. „tatsächliche Anhaltspunkte“ für die Zugehörigkeit der Beschatteten zur „militanten gruppe“ nie geliefert.  (taz)

Reaktionen

Radio FSK: Einstellung! Die BAW Ermittlungen gegen Andrej Holm wurden eingestellt.

Interview mit Christina Clemm

http://noblogs.org/flash/mp3player/mp3player.swf
(mp3, 16,5 min)

 

Gulli: Verfahren gegen Andrej Holm eingestellt

junge Welt: Fahnder am Ende

Frankfurter Rundschau: Linker Soziologe. Verfahren gegen Holm eingestellt

Berliner Zeitung: Verfahren gegen Holm eingestellt

Berlin Online: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Stadtsoziologen ein

taz: Soziologe Andrej Holm. Verfahren eingestellt

Welt online: Ermittlungen gegen Berliner Soziologen eingestellt

Berliner Morgenpost: Militante Gruppe. Ermittlungen gegen Berliner Soziologen eingestellt

Stern: Verfahren gegen Berliner Soziologen Andrej H. eingestellt

sueddeutsche.de: Ermittlungen gegen Berliner Soziologen eingestellt

Zeit online: Gewalttätiger Linksextremismus. Ermittlungen gegen Andrej H. eingestellt

Tagesspiegel: Bundesanwaltschaft. Ermittlungen gegen Andrej H. eingestellt

RBB Abendschau:  Die Bundesanwaltschaft hat nach rund vier Jahren das Ermittlungsverfahren gegen den Berliner Soziologen Andrej H. eingestellt

Neues Deutschland: Konstruieren und Schnüffeln mit §129a

Danke

Nochmal ganz vielen Dank für die vielen, vielen, vielen guten Wünsche. Das tut gut und freut uns und macht hoffentlich auch denen Mut, die mit ähnlichen Problemen nicht so im Rampenlicht stehen.

Großes Danke auch nochmal an Christina Clemm und Volker Ratzmann, Andrejs AnwältInnen, und an die, die bei den juristischen Feinheiten geholfen haben.

An das Einstellungsbündnis und an alle, die die  Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben. An alle, die Geld gespendet haben. An alle, die darüber geschrieben und gepostet, Audios und Videos produziert, Filme gemacht haben. An die, die auf unsere Kinder aufgepasst haben, wenn wir mit dem Verfahren beschäftigt waren. An alle, die für die Einstellung auf die Straße gegangen sind und an die, die auf uns aufgepasst haben.

An unsere Eltern für sehr starke Nerven und viel Unterstützung.

An unsere Freunde und Freundinnen, die viel stehen und liegen gelassen haben, um uns zu helfen.

An Andrejs große Tochter, die jetzt hoffentlich viel entspannter einen großen Geburtstag feiern kann.

An unsere Kinder, die das alles ausgehalten haben und fröhlich geblieben sind.

 

Einstellung

Wir haben heute abend die Nachricht erhalten, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Verfahren nach §129 StGB gegen Andrej Holm am 5. Juli nach §170, Abs. 2, S.1 StPO, eingestellt hat.

Endlich.

Fast vier Jahre Überwachung, fast drei Jahre nach der Festnahme im Juli 2007. Es war lange Zeit.

Vielen Dank an alle, die uns unterstützt haben.

Mehr demnächst.

Jetzt mit Pressemitteilung:

Berlin, 13. Juli 2010

Einstellung der §129-Ermittlungen
gegen Andrej Holm

Mit einem auf den 5. Juli datierten Einstellungsvermerk hat die Bundesanwaltschaft (BAW) das Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der ‚militanten gruppe (mg)‘ gegen den Berliner Sozialwissenschaftler Dr. Andrej Holm eingestellt.

Im Schreiben der zuständigen Staatsanwältin heißt es: „Die Ermittlungen haben den gegen den Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung oder ihrer Unterstützung nicht erhärtet.“ Damit ist das letzte bekannte Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der ‚militanten gruppe (mg)‘ eingestellt. In den letzten Jahren hat die BAW gegen über 40 Beschuldigte aus der linken Szene erfolglos ermittelt. Mehrfach rügte der Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrige Ermittlungsmethoden; so verfügte der BGH im Sommer 2007 auch die Entlassung Holms aus der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn sowie drei seiner Kollegen und Freunde hatte zu internationalen Protesten geführt, da sie u.a. mit der beruflichen Praxis des Wissenschaftlers begründet worden waren.

Seine Verteidigerin Christina Clemm: „Dieser Schritt war längst überfällig. Man hätte dieses Ermittlungsverfahren nie eröffnen dürfen, geschweige denn Dr. Holm in Untersuchungshaft nehmen dürfen. Dass es – obwohl es niemals einen hinreichenden Tatverdacht gegen ihn gegeben hat – erst jetzt, 3 Jahre nach Aufhebung des Haftbefehls durch den BGH, eingestellt wurde, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man diese Verfahren sachfremd geführt hat. Verfahren gem. §§ 129 ff StGB werden dazu genutzt, linke Gruppen und Milieus zu überwachen. Das Interesse des einzelnen, vor staatlicher Überwachung
und Willkür geschützt zu werden, berücksichtigt die Bundesanwaltschaft nicht.“

Auch Anwalt Volker Ratzmann verweist auf die Dauer des Verfahrens: „Offenbar braucht die Bundesanwaltschaft länger, wenn es um die Einschätzung der Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlungen geht. Eine Ermittlung, bei der ein Haftbefehl mit Bibliotheksbesuchen begründet wurde, konnte aber kein anderes Ende finden.“

Arthur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren unterstreicht die negativen Folgen der hinausgezögerten Einstellung für die drei Berliner, die Mitte Oktober 2009 in erster Instanz wegen Mitgliedschaft in der “militanten gruppe“ verurteilt wurden: „Die Verzögerungstaktik im gesonderten Verfahren gegen Andrej war offensichtlich von dem Interesse geleitet, das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver nicht zu gefährden, und der Verteidigung keine zusätzlichen Argumente für die laufende Revision zu liefern.“

Rechtsanwältin Christina Clemm

030/25293336 oder 0176/21936901

Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann

030/23252424 oder 0171/3350739

Bündnis für die Einstellug der §129(a)-Verfahren

 

 

Monika Harms im Unglück

Der Spiegel hat der obersten Anwältin des Landes mal wieder eins übergebrezelt. In der neuen Ausgabe (S. 36) wird mit Bezug auf die BGH-Entscheidung zur Überwachung angeblicher mg-Mitglieder kräftig nachgetreten. Es entsteht ein bisschen der Eindruck, die Dame mit der putzigen Max-und-Moritz-Frisur stünde kurz vor dem unfreiwilligen Rücktritt. Was ja nicht das schlechteste wäre. Allein der Untertitel:

Der Bundesgerichtshof wirft der Bundesanwaltschaft unangemessene Härte bei Ermittlungen gegen linke Gruppen vor. Auch in Berlin ist Generalbundesanwältin Monika Harms isoliert.

Bitte ein Weilchen auf der Zunge zergehen lassen.

Ich wäre jetzt gern mal Mäuschen bei Regierungsrunden im Bereich Innenpolitik: Die Justizministerin, die ja bekanntlich schonmal wegen des großen Lauschangriffs zurückgetreten ist, versucht liberale Mindeststandards anzupeilen. Die Familienministerin richtet Programme gegen "Linksextremisten" ein. Der BGH erklärt laut und deutlich, dass die Verfolgung von Linken gefälligst wenigstens den Anschein erwecken sollte, sich im rechtstaatlichen Rahmen zu bewegen und sich die Damen und Herren Linkenfresser mal wieder ein bisschen einkriegen sollen. Der Innenminister spielt mit seinem iPhone und möchte von den Leuten wieder liebgehabt werden, die für Freiheit statt Sicherheit sind. Die Kanzlerin hat genug andere Baustellen und will Ruhe im Laden. Die verstehen sich bestimmt alle prima.

Der Spiegel zum neuen BGH-Beschluss:

Der Beschluss ist der vorläufige Höhepunkt in einer Serie von
Belehrungen, Rügen und Korrekturen, die die Bundesanwaltschaft seit dem
Amtsantritt von Monika Harms 2006 einstecken musste. Vor allem bei
Verfahren gegen die linke Szene werfen die Richter den Ermittlern
übertriebene Härte vor, in diversen Fällen seien die Bundesanwälte über
das Ziel hinausgeschossen.(…) Dass sich Harms, die anfangs so forsche Generalbundesanwältin, mehr und
mehr ins Abseits ermittelt hat, dämmert auch der Bundesregierung.

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BGH: Überwachung im ersten mg-Verfahren war von Anfang an illegal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine weitere Entscheidung zu den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der ‚militanten gruppe‘ (mg) bekannt gemacht. Bei den drei Berlinern, die als erste beschuldigt
wurden (siehe gestern), führten nicht nur die Ermittlungen seit 2001 zu nichts und wurden dann 2008 eingestellt. Jetzt wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die gesamte Überwachung illegal war.

Unten Updates – die Presseschau

Aus der Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV):

Nach Ansicht der Richter bestand bereits bei Eröffnung des Verfahrens kein ausreichender „einfacher Tatverdacht“. Das Verfahren gründete auf Verdächtigungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches nach drei Jahren eigener Überwachungstätigkeit allerdings nur „allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen“ der Beschuldigten erlangt hatte, wie der BGH jetzt feststellen musste.

Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Generalbundesanwalt in seinen Anträgen an den Ermittlungsrichter entlastende Informationen zurückgehalten hatte.

Der BGH-Beschluss vom 11. März, zum Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von
Ermittlungsmaßnahmen.

Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele auch diesen Fall erinnern, wenn die Medien mal wieder spektakuläre ‚harte Schläge‘ gegen die linksterroristische /-extremistische etc. Szene präsentieren. In diesem Fall hat es fast zehn Jahre gedauert und viel harte (un- und unterbezahlte) Arbeit gekostet, um zu diesem Ergebnis zu kommen. In aller Regel fallen die Berichte darüber, dass die Terroristen eher auf der Behördenseite zu finden sind, nämlich unauffälliger aus.

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Von heimlich ausgetauschten Autos. Überwachung in mg-Verfahren

Die Initiative Libertad! hat Anfang Juni einen Text mit dem Titel „10 Jahre Ausforschung“ veröffentlicht. Libertad setzt sich ein für politische Gefangene, ein verhältnismäßig traditionelles Politikfeld, das je nach dem eigenen Verhältnis zum Sing-Sang „Frei-heit-für-al-le-po-li-ti-schen-Ge-fang-e-nen!“ als abschreckend oder aber außerordentlich wertvoll erachtet wird. Das ändert sich zuweilen auch nach überraschenden brachialen Erlebnissen mit der Staatsmacht, kann ich aus eigenem Erleben berichten (womit ich nicht sagen will, dass ich vorher nichts von Engagement für politisch
Verfolgte gehalten hätte).

Wie dem auch sein, die Lektüre lohnt sich.

Libertad kümmert sich nicht nur um andere – etwa mit einer der ersten deutschen Online-Demos, gegen Abschiebungen durch die Lufthansa -, sondern drei seiner Mitglieder waren als Beschuldigte im 1. mg-Verfahren von jahrelanger Überwachung betroffen. Davon handelt der Text.

Zu diesem Verfahren gehört die relativ bekannte Geschichte der Handy-Überwachung, die bekannt wurde, weil O2 dem Beschuldigten auch die Kosten der Überwachung in die Rechnung geschrieben hatte, wodurch der erst davon erfuhr.

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Fefe und die Sachensucher vom Amt

Es gibt Dinge, die sind großartig. Auch, weil sie definitiv niemand glaubte, wenn sie erfunden würden.

Fefe hat eine Vorladung vom Landeskriminalamt Berlin bekommen. Er soll aussagen zu einem Fall von Amtsanmaßung. Per Telefon hat er dann rausgekriegt

Es geht um eine Sache von 2007, und um eine Internetseite, hat etwas
mit "Metronaut" und Andrej Holm zu tun.

"?", dachte sich Fefe. Irgendwas habe auf seiner Website gestanden, sagten sie.

Glücklicherweise wird er viel gelesen, und wer viel liest, denkt viel und weiß viel (gefährlich!) und so hat seine Crowd zusammengetragen, dass er letztes Jahr einen nachgemachten Fahnungsaufruf gepostet hatte. Von dem finden die Damen und Herren von der
Polizei offenbar, er sei der Realität so täuschend ähnlich, dass
das auch als von ihnen stammend missverstanden werden könnte. 

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Aus dem Inneren eines Überwachungsstaates

Heute abend lief zur besten Sendezeit im Deutschlandfunk Holger Siemanns Feature Kafka, Kanzler und da knackt nichts. Ich nehme an, dass es morgen auch als mp3 bei dradio.de zu finden sein wird. Update: Es gibt inzwischen die mp3-Datei bei dradio.de, und sogar eine 53-minütige Langversion, dazu das Manuskript als txt– oder pdf-Datei.

Update: Anscheinung ist das Audio bei DLF inzwischen nicht mehr verfügbar, aber jemand hat es bei archive.org hochgeladen. Dort gibt es auch eine ogg-Datei: http://www.archive.org/details/KafkaKanzlerUndDaKnacktNichts

Dankenswerterweise hat jemand mitgeschnitten und den Link hier unter die Ankündigung geschrieben.

http://noblogs.org/flash/mp3player/mp3player.swf