Monika Harms im Unglück

Der Spiegel hat der obersten Anwältin des Landes mal wieder eins übergebrezelt. In der neuen Ausgabe (S. 36) wird mit Bezug auf die BGH-Entscheidung zur Überwachung angeblicher mg-Mitglieder kräftig nachgetreten. Es entsteht ein bisschen der Eindruck, die Dame mit der putzigen Max-und-Moritz-Frisur stünde kurz vor dem unfreiwilligen Rücktritt. Was ja nicht das schlechteste wäre. Allein der Untertitel:

Der Bundesgerichtshof wirft der Bundesanwaltschaft unangemessene Härte bei Ermittlungen gegen linke Gruppen vor. Auch in Berlin ist Generalbundesanwältin Monika Harms isoliert.

Bitte ein Weilchen auf der Zunge zergehen lassen.

Ich wäre jetzt gern mal Mäuschen bei Regierungsrunden im Bereich Innenpolitik: Die Justizministerin, die ja bekanntlich schonmal wegen des großen Lauschangriffs zurückgetreten ist, versucht liberale Mindeststandards anzupeilen. Die Familienministerin richtet Programme gegen "Linksextremisten" ein. Der BGH erklärt laut und deutlich, dass die Verfolgung von Linken gefälligst wenigstens den Anschein erwecken sollte, sich im rechtstaatlichen Rahmen zu bewegen und sich die Damen und Herren Linkenfresser mal wieder ein bisschen einkriegen sollen. Der Innenminister spielt mit seinem iPhone und möchte von den Leuten wieder liebgehabt werden, die für Freiheit statt Sicherheit sind. Die Kanzlerin hat genug andere Baustellen und will Ruhe im Laden. Die verstehen sich bestimmt alle prima.

Der Spiegel zum neuen BGH-Beschluss:

Der Beschluss ist der vorläufige Höhepunkt in einer Serie von
Belehrungen, Rügen und Korrekturen, die die Bundesanwaltschaft seit dem
Amtsantritt von Monika Harms 2006 einstecken musste. Vor allem bei
Verfahren gegen die linke Szene werfen die Richter den Ermittlern
übertriebene Härte vor, in diversen Fällen seien die Bundesanwälte über
das Ziel hinausgeschossen.(…) Dass sich Harms, die anfangs so forsche Generalbundesanwältin, mehr und
mehr ins Abseits ermittelt hat, dämmert auch der Bundesregierung.

Die Details sind nicht neu, selbst der Kurzfilm Gefährder, der letztes Jahr z.B. bei der Berlinale lief, beschreibt genau das. Ist natürlich trotzdem schön, wenn es auch jenseits von Blogs, Demos und Kunst eine Rolle spielt:

Im Kern geht es um die Frage, was im Zeitalter des islamistischen
Terrorismus und zwölf Jahre nach Auflösung der Roten Armee Fraktion
(RAF) als Terrorismus anzusehen ist – und entsprechend hart bekämpft
werden darf. Während die Gefahr heutzutage von islamistischen
Attentätern ausgehe, heißt es in Berlin, verfolgten die Ermittler jede
autonome Kleingruppe wie einen Wiedergänger der RAF, aus Sicht des
Bundesgerichtshofs häufig jenseits der Legalitätsgrenze.

Und warum? Weil das sog. Richterband, also die Kontrolle polizeilicher / staatsanwaltlicher Maßnehmen durch einen ‚unabhängigen Richter‘ in der Regel nicht so gut funktioniert wie in Fernsehkrimis gern vorgetäuscht. An dem Punkt lohnt es sich, sich an den beruhigenden Singsang der SPD zu erinnern, die es als ‚wirklich großen Erfolg des Rechtsstaates‘ verkaufte, der Online-Durchsuchung nur zuzustimmen, weil noch eben eingebaut wurde, dass ein Ermittlungsrichter zwischengeschaltet wurde. Derweil riesige Demos dagegen protestierten.

Und wie wir auch schon in Andrejs Ermittlungsakten sehen konnten: das mit dem Ermittlungsrichter funktioniert nicht richtig. Da die bei Terrorismus u.ä. auch mit am BGH sitzen, ist es dem Beschluss durchaus anzurechnen, dass der eigene Ermittlungsrichter  mit dran war. Immer der gleiche, übrigens, bei dem beschriebenen Verfahren wie z.B. auch bei Andrej. Und – das kann gar nicht oft genug gesagt werden – das Verfahren gegen Andrej läuft weiter. Mit Begründungen, die kein Stück besser sind.

Die Kritik offenbart Fehler im System. Eigentlich sollen
Ermittlungsrichter jede Überwachung überprüfen. Doch in der Praxis
agieren sie meist weniger als Kontrolleure denn als Partner der
Staatsanwälte – und lassen die Anträge in der Regel anstandslos
passieren.  "Das Immunsystem hat versagt", sagt der Anwalt Sönke Hilbrans, der die
Sache vor Gericht gebracht hat. "Insgesamt hat der BGH bei einem
einzigen Betroffenen 39 Entscheidungen von Ermittlungsrichtern als
rechtswidrig aufgehoben, die meist wörtlich den Anträgen der
Bundesanwaltschaft entsprachen."

Dazu konstruiert der Spiegel eine Bredouille im eher persönlich-politischen Bereich: Harms war früher selber Bundesrichterin, CDU-nah, und hatte dann mit Tolksdorf einen vorsitzenden Richter am Staatsschutzsenat, der deutlich genauer hinguckte. Und den sie nicht leiden konnte. Sie selber wurde in der Ära Schäuble ernannt, der Innenpolitik eher mithilfe von Schleppnetzen gestaltete. Die aktuelle Regierung verfolgt offenbar in der Tendenz etwas modernere Methoden. Monika Harms sei auf dem Rückzug.

Neue Großverfahren gegen linke Gruppen werde es von der
Bundesanwaltschaft nur in spektakulären Ausnahmefällen geben, heißt es
in der Behörde. Von einem "Hauch von Resignation" ist in Karlsruhe die
Rede. 

Ich finde, ein schönes Signal wäre dann vielleicht auch die Einstellung des Verfahrens gegen Andrej Holm? Hmmm? Das gibt nämlich sonst garantiert irgendwann auch nochmal schlechte Presse.

3 Gedanken zu „Monika Harms im Unglück

  1. Also mal so grundsätzlich ist mein Vertrauen in den Spiegel deutlich gesunken, um es mal ganz nett auszudrücken:
    Zu viel klar erkennbares Spinning, aber auch eine ganze Menge subtiles Zeug. Zu sehr schmerzt es wenn ich an die ganzen reisserischen Covers zum Thema Islam (Höhepunkt: Osama Bin Laden auf einem Cover zum Thema Iran). Dazu kommt Spiegel Online, das einfach nur Tetris mit Textstücken aus DPA Reuters und co spielt und dabei scheinbar komplett vergisst das dauernd der Jounalismus im Sinne von kritischem Hinterfragen auf der Strecke bleibt. Das führt insbesondere dazu das immer öfter die Geschichten so gedreht sind das sie gut oder nicht zu schlecht für bestimmte Lobbygruppen sind. Ist mir der SPiegel nicht links genug? Nein, ich kenne mich inzwischen gut genug aus um insbondere der Onlineseite die Qualität abzusprechen die sie selbst zu haben glaubt.

    Mal schnell den Wechsel zu Linksterroristen: Ich glaube nicht das da auf dauer die einstllung von unseren „Volksparteien“ ändert und vielleicht liegt die Ursache dafür in der Parteienstruktur. Es gibt ja einen klaren Überhang der Ermittlungen gegen Linksterroristen zu Gunsten von Rechtsterroristen. Das erklärt sich aber ganz einfach, wenn Rechtsradikale sich durch die „Volksparteien“ angesprochen fühlen, also wieder Volksparteien wählen (ich meine nicht NPD) dann ist das die CDU/CSU. Wenn das Linksradikale tun dann ist das ja die Böse Linkspartei die Profitiert, die SPD Ist vor Jahren schon eine Zentrumspartei klassischer Fasson geworden.
    Das gleiche verfahren mit „rechten“ geschieht in Bayern schon sein Jahrzehnten: Zum beispiel finden sich unter den Wählern der CSU auch diverse Burschenschaften, die durchaus durchsetzt sind von rechtsradikalem gedankengut und Ausländerhass. Eigentlich ein Paradies für NPD und Co. Da aber hier immer die Lassie-Fair Nummer Seitens der Bayr. Staatsregierung gefahren wird fasst in Bayern die NPD und Co. keinen richtigen Fuß.

  2. spiegel online kann man ja schon länger total vergessen. das hat teilweise schon bild niveau.. auch zeit.de u ähnliche sinken irgendwie immer mehr ab. wenn ich da z.b. an die gauck-propaganda denke, die von allen medien durch die bank weg durchgezogen wurde.. guter journalismus, der hinterfragt u nicht nur reisserisch darbietet, um clicks zu generieren sieht anders aus..

    ich lese derzeit lieber blogs, da bekomm ich für menen geschmack ungefiltertere infos & auch wirklich wissenswertes (z.b. fefe find ich ganz gut, auch wenns manchmal zu verschwörungsmäßig abgeht, aber da sollte einfach jeder rausfiltern, was er liest u glaubt 😉 )

  3. Ist bei uns in Deutschland noch irgend etwas so, wie man es in einem Rechtsstaat erwarten würde?
    Die Generalbundesanwaltschaft erklärt sich als nicht zuständig, wenn es um die Einhaltung von BGH, Menschenrechten und Grundgesetz für Deutsche in Deutschland geht (laut Antwortschreiben).

    Das Verfassungsgericht ist nicht zuständig, wenn es um Deutsche geht, denen ihre verfassungsmäßigen Rechte vorenthalten wurden und werden.

    Die Justiz ist nicht bereit hinzusehen, wenn es um raffgierige Banker und deren Helfershelfer geht. Die Staatsanwaltschaft reagiert nicht auf Strafanzeigen und ermittelt nicht, wenn es um eben diesen prosperierenden Wirtschaftszweig geht. Manche sind eben gleicher als gleich, und Banker scheinen ohnehin sakrosankt zu sein.

    Ganz abgesehen davon, dass der sogenannte „Rechtsweg“ per Gerichtskostentabelle, BRAGO u.ä. ohnehin unüberwindliche Hürden vor dem Rechtssuchenden auftürmt, damit er ja alsbald mundtot gemacht werden kann. Und einen versierten und standhaften Anwalt zu finden gleicht einem Sechser im Lotto – mit Zusatzzahl…

    Und die Presse? Ach ja – eine Finanzierung braucht jeder mal, also immer schön den Mund halten und wegschauen: Nichts hören, nichts sehen und nichts sagen.

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