Der Prozess gegen Lothar König enttäuscht die Erwartungen nicht. Staatsanwältin und Richter kündigen einen dreifachen Salto mit Schraube an und wir sind alle sehr auf die Landung gespannt. Wenn’s nicht so ernst wäre, wäre es fast komisch:
http://vimeo.com/67250125
Es sieht so aus, als ob der Ausgang des Prozesses entscheidend von den selbstgedrehten Filmaufnahmen abhängt. Verschiedene Prozessbeobachter, darunter mehrere Professoren, äußern deutliche Zweifel an der Rechtstaatlichkeit.
http://vimeo.com/67597987
Großen Applaus an die Soligruppe der Jungen Gemeinde Jena-Stadtmitte, die den Prozess mit Veranstaltungen, Demos, Ticker und Pressearbeit begleitet. Das sieht erstmal nach nicht viel aus, ist aber ’so nebenbei‘ zum normalen Alltag eine ziemliche Leistung. Kostet natürlich auch Geld, das nicht vom Himmel fällt, deswegen:
Heute war der erste Prozesstag im Verfahren gegen Lothar König. Schön, dass darüber breit berichtet wurde, aber ein paar Sachen wollte ich hier nochmal zusammensammeln. Auf die Presseberichterstattung zu verlinken ist ja seit dem Leistungsschutzrecht leider für die meisten Presseerzeugnisse verboten (stimmt zum Glück nicht, siehe Kommentare), aber zum Glück hat die Soligruppe der Jungen Gemeinde Jena eine gute Übersicht. Überhaupt reicht eigentlich eine Weiterleitung nach dort. Die JG hat sowohl live getickert als auch schon einen Bericht vom ersten Prozeßtag. Worum es geht, steht in der Chronik der Ereignisse.
Einen weiteren Live-Ticker gab’s beim Neuen Deutschland. Sein Anwalt Johnny Eisenberg, von Metronaut auch als ‚Sturmgeschütz‚ bezeichnet, war heute optimistisch:
Ich glaube, dass Lothar König freizusprechen ist. Vielleicht nicht hier bei diesem Amtsgericht Dresden, aber da gibt es eine eindeutige Rechtssprechung des Verfassungsgerichts. (Video)
Die sächsische Justiz hat bei diesem Verfahren einen schweren Stand. Zum einen hat das Amtsgericht Dresden bereits mit Tim H. einen ersten, mutmaßlichen Rädelsführer vom 19. Februar 2011 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt – mit einer Begründung, die ihresgleichen sucht.
Zum anderen sitzt da nun ein Jugendseelsorger vor Gericht, der Zeit seines Lebens den Rechtsextremismus bekämpft, dessen Engagement von vielen als selbstlos bezeichnet wird. Ein Freispruch im Fall König würde die Verurteilung Tim H.s torpedieren. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse sprach im Zusammenhang mit dem Verhalten der Behörden bei der Anti-Nazi-Demo von „sächsischer Demokratie“.
Feine Sahne Fischfilet, selbst auch der antifaschistischen Aktivität verdächtig und deswegen vom Verfassungsschutz beobachtet, konnten nicht dabei sein und haben deswegen Grüße geschickt:
Sämtliche Berichte klingen, als ob die sächsische Justiz wie gewohnt nicht gut aussah. Ob denen sich das wie gewohnt völlig egal ist, wird sich noch zeigen. Die nächsten Prozesstermine sind der 24. April und der 13., 28.-30. Mai, jeweils um 9 Uhr im Amtsgericht Dresden.
In The Lede, einem Blog der New York Times, stand letzte Woche, dass er 2008 auch in New York war und dort an mindestens einem Treffen von AktivistInnen und AkademikerInnen teilgenommen hat. Zufällig waren bei diesem Treffen auch Julien Coupat und Yildune Levy. Die wurden dann im November desselben Jahres in Tarnac, Frankreich, mit Terror-Vorwurf festgenommen und lange in Untersuchungshaft gesteckt. Dabei ging es u.a. um Castor-Proteste. Das Verfahren soll dieses Jahr erst beginnen.
Das FBI hatte 2008 Video-Aufnahmen von allen gemacht, die zu dem Treffen gingen und diese Aufnahmen später auch der französischen Polizei übergeben. Und außerdem Alexander Galloway vernommen, Übersetzer des ‚Kommenden Aufstands‘, Lehrbeauftragter der New York University und Programmierer.
Von Mark Kennedys Anwesenheit in New York hatte Harry Halpin erzählt, Fellow des World Wide Web Consortium (W3C), der 2010 selbst vom FBI festgehalten und nach Julien Coupat befragt worden war. Mehr Details stehen bei Indymedia Linksunten.
Auf dem linken Auge ist jedenfalls niemand blind: 22 Monate Haft ohne Bewährung für Megafon-Ansagen für Tim H., 36, aus Berlin.
Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihm vor, den Durchbruch durch eine Polizeisperre an der Bamberger/Bernhardstraße mit Megafon-Ansagen regelrecht organisiert und koordiniert zu haben. (taz)
Am 19. Februar letzten Jahres, bei „Dresden-Nazifrei“. Bundesland: Sachsen.
Bei den Auseinandersetzungen waren vier Polizisten verletzt worden, einer wurde als „Nazischwein“ beschimpft.
Ja dann. (Nicht vom Angeklagten allerdings, jedenfalls wurde ihm das nicht nachgewiesen).Dass die Dresdner Staatsanwaltschaft vom Blockieren von Nazis nichts viel hält, ist ja nicht neu und offensichtlich hat sie nichts dazu gelernt. Die Demos gegen Nazis seien nämlich nur der
Deckmantel für Attacken auf Polizisten.
Alles klar. Weil Tim H. außer dem Megafon nichts vorgeworfen wird, musste noch Rädelsführerschaft dazugedichtet werden und fertig ist der schwere Landfriedensbruch. Identifiziert wurde er übrigens durch seine Körpergröße:
Ein Zeuge hatte ihn im Gericht nicht identifizieren können. Der Staatsanwalt verweist auf ein Polizeivideo. Dort sei ein Mann zu sehen, dessen Statur der des Angeklagten gleicht. (Neues Deutschland)
Ich weiß nicht, inwiefern das der Wahrheitsfindung diente, aber der Richter fand
Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt (ND).
Dann könnte den Nazis das Marschieren ja auch einfach verboten werden – da hätten alle was davon.
Die Berliner Morgenpost inszeniert das Ganze übrigens als Gewaltorgie hübsch mit steineschmeißenden Vermummten und viel Feuer. Im Verfahren war von brennenden Barrikaden allerdings keine Rede.
Im April 2002, sieben Monate nach 9/11, wird die Bürgerrechtsanwältin Lynne Stewart in New York verhaftet und der Beihilfe zum Terrorismus bezichtigt. Sie war die Verteidigerin des „Blinden Scheichs“ Omar Abdel-Rahman, der in den USA als Mastermind für den ersten Anschlag auf das World Trade Center zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.
Anfang der 90er-Jahre hatten die Amerikaner dem geistigen Führer der Islamistischen Bruderschaft aus Ägypten Aufenthalt gewährt. Er galt ihnen als Freiheitskämpfer, weil er Freiwillige für den Kampf gegen die sowjetische Besatzung in Afghanistan rekrutiert hatte.
Lynne Stewart hatte gegen die verschärften Haftbedingungen verstoßen, die gegen den Scheich verhängt worden waren. Dafür wurde die damals 70-jährige Anwältin im Juli 2010 zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Es gibt eine neue linke kriminelle Vereinigung. In Sachsen und Brandenburg wurden letzten Dienstag Wohnungen durchsucht, und wenn ich der Presse Glauben schenke – in diesen Dingen immer nur eingeschränkt, das Propagandapotential ist hoch -, dann geht es um Linke, denen Angriffe auf Nazis vorgeworfen werden. Beschuldigt werden 17 Leute zwischen 20 und 33, Durchsuchungen gab es in in Dresden, Leipzig, Niesky, Grimma, Machern, Finsterwalde und Senftenberg (Bild).
Es soll um drei Vorfälle gehen: einen Angriff mit Steinen auf Busse auf einer Raststätte am 19. Februar (dem Tag, an dem Nazis versuchen, in Dresden zu demonstrieren), einen Angriff auf „drei polizeibekannte Rechtsextremisten“ in Leipzig und Nazis, die in Dresden das linke Hausprojekt „Praxis“ angegriffen hatten und als Reaktion darauf „mit Schlaggegenständen“ verprügelt worden sein sollen (Spiegel). Das Projekt „Praxis“ ist vielleicht einigen von einem YouTube-Video vom 19. Februar in Erinnerung, als es wieder von Nazis angegriffen wurde und ein Streifenwagen der Polizei zwar anwesend war, aber dann einfach wegfuhr.
Ob im letzten Fall auch gegen die Nazis „ermittelt wird, geht aus der Erklärung der Staatsanwaltschaft nicht hervor„. (Süddeutsche)
Zu Fall 1 ist interessant zu wissen: „Die Busse waren zu diesem Zeitpunkt bis auf die Busfahrer nicht besetzt. Sie blieben unverletzt, die Fahrzeuge wurden beschädigt.“ (Märkische Allgemeine)
Wie das zum verstärkten staatlichen Engagement gegen Linksextremismus passt und wie es mit (der Verfolgung von) rechter Gewalt in Sachsen aussieht, steht im Freitag: Razzia. Kriminelle Vereinigung.
Dem MDR sagt der Staatsanwalt Lorenz Haase (Video):
Wir gehen davon aus, dass sich diese Vereinigung gebildet hat, um Straftaten gegen politisch Andersdenkende zu verüben. Festnahmen gab es heute nicht, wir hatten auch vorher keine Haftbefehle gegen die Beschuldigten erwirkt. Die heutige Aktion diente einzig und allein der Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten.
Beschlagnahmt wurden Computer sowie Waffen, was auch immer das sei. Die Erfahrung zeigt, dass in solchen Fällen der Erfolgsdruck auch gern mal die Heckenschere zur Waffe werden lässt.
Radio Corax (Halle) hat die Leipziger Stadträtin Jule Nagel interviewt, die ein bisschen was über den Hintergrund und den neuen Chef des sächsischen LKA erzählt. Um Extremismusklausel und -theorie geht es auch.
„Der neue Chef des sächsischen Landeskriminalamtes, Jörg Michaelis, hatte kürzlich Aktionen gegen linksextreme Gewalttäter angekündigt“ (MDR).
Erstes Strafverfahren gegen Berliner Buchhändler eingestellt
Nach Durchsuchungen im Buchladen mit großem Polizeiaufgebot und der Anwendung verschärfter Sicherheitsmaßnahmen im Gerichtsverfahren auf die Prozessbesucher, wurde das erste Strafverfahren gegen den Geschäftsführer des Kreuzberger Buchladens oh21 am zweiten Verhandlungstag sang- und klanglos eingestellt. Selbst die Berliner Staatsanwaltschaft musste einsehen, dass die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Anklage lieferte.
Die Anklageschrift gegen den Geschäftsführer lautete auf „Beihilfe zu Anleitung zu Straftaten“ und „Verstoß gegen das Waffengesetz“. Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen drei Berliner Buchhandlungen und Infoläden, die seit 2009 mehrfach von polizeilichen Durchsuchungen betroffen waren. Die Berliner Staatsanwaltschaft strebt mit den Verfahren an, die Buchhändler für die Inhalte von Flugblättern und Zeitschriften verantwortlich zu machen, die in ihren Läden ausliegen.
Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Position durchsetzen, könnten in Zukunft alle Buchhändler, Kneipenbesitzer oder Ladenbetreiber für die bei ihnen ausliegenden Flyer, Aufrufe und Zeitschriften haftbar gemacht werden. Man würde von ihnen verlangen, sich zur vorgeschalteten Zensursintanz staatlicher Behörden zu machen.
Der Ausgang des ersten Verfahrens hat nun gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Anliegen nicht so einfach durchkommt. Die nun erfolgte Einstellung könnte auch richtungsweisend für die weiteren Verfahren sein.
Gestern war der Prozessauftakt gegen linke BuchhändlerInnen in Berlin. Es geht um „Freiheit für die Offline-Provider„, wie mir Täglich Textarbeit freundlich in den Mund legte. Genauso wie die Offline-Raubkopiererei der Guttenplage für NetzaktivistInnen interessant ist, weil es (neben der puren Schadenfreude) um Urheberrechtsfragen geht, gehen uns Prozesse gegen BuchhändlerInnen was an, weil es hier um Zensur geht.
Gegen die werden nämlich schwere Geschütze aufgefahren: Verstoß gegen das Waffengesetz. Weil bei inzwischen regelmäßig stattfindenden Durchsuchungen in der dort vertriebenen ‚grauen Literatur‘ auch bspw. Anleitungen zum Bau von Molotow-Cocktails etc. gefunden wurden.
Und müssen jetzt die BuchhändlerInnen alles gelesen haben, was es bei ihnen zu kaufen gibt? Das ist eine der zentralen Fragen – keine neue, übrigens. Neu ist, dass das Waffengesetz zum Einsatz kommt. Im Grunde ist das nichts anderes, als wenn ISPs für entsprechende Websites vor Gericht gestellt würden. Mir wird immer wieder glaubhaft versichert, dass es solche Anleitungen im Netz zuhauf gibt – aus sicher nachvollziehbaren Gründen werde ich einen Teufel tun, selber danach zu suchen.
Macht es also aus der staatsschützenden Perspektive Sinn, ein paar Berliner BuchhändlerInnen deswegen zu drangsalieren, wenn das inkriminierte Material problemlos auch anders gefunden werden kann? Wohl nur, wenn das Ziel ist, endlich diese paar übriggebliebenen Buchhandlungen loszuwerden.
Die Details der Vorwürfe wurden bei einer Pressekonferenz gut erklärt:
Die Szene hatte schon etwas Gespenstisches. Der Saal 101 im Kriminalgericht Moabit war gestern hermetisch abgeriegelt, die wenigen Zuhörer mussten sich einer verschärften Kontrolle unterziehen lassen, ihre Personalien wurden registriert. Noch vor Verhandlungsbeginn wurden Vertreter der Tagespresse mit dem Argument abgewiesen, die Pressebank sei bis auf den letzten Platz besetzt. Erst auf Intervention der Verteidigung fanden sich, welch ein Wunder, doch Plätze für Zuhörer und Presseleute. Was geschah da im Gerichtssaal? Ist ein gefährlicher Terrorist oder Serienmörder angeklagt, der verschärfte Sicherheitsmaßnahmen notwenig macht? (Neues Deutschland)
Zur Unterstützung der Buchläden gibt es die Website Unzensiert lesen, siehe auch hier in der rechten Randspalte. Es gibt Banner dazu hier, bitte räumt ihnen in Euren Blogs ein Plätzchen frei. Oder bastelt eigene, mir ist der Look auch ein bisschen zu altbacken.
Weil ich vor meinem geistigen Auge die Kommentare schon vor mir sehe, die anmerken, dass es ja wirklich um gefährliche Bombenbauanleitungen geht (was ich nicht genau weiß): Ja. Selbst wenn: ist es richtig, deswegen BuchhändlerInnen zu verurteilen? Im übrigen gibt es die Interim, diese autonome Zeitschrift, um die es u.a. hier geht, schon so lange in diesen Buchhandlungen, wie ich in Berlin lebe, und das sind inzwischen über 20 Jahre. Damals gab es das alles wirklich nur semi-legal auf Papier. Und jetzt soll das ein Problem sein?
Im Gericht darf nur gezeichnet, nicht fotografiert werden
Zu Piraten gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Manche finden sie gruselig (meine Kinder), manche die einzige wählbare Alternative (pickelige Nerds), manche romantisch (Johnny-Depp-Fans). Und dann sind da noch die echten Piraten.
400 Jahre nach Störtebeker wird in Hamburg zehn Piraten der Prozess gemacht. Perspektive: nicht Köpfen, sondern 15 Jahre im deutschen Knast.
Diese Piraten sind aus Somalia, und das ist ja mal was GANZ anderes. Die kommen gleich hinter Terroristen. Was vielleicht damit zu tun hat, dass die desolate Lage in Somalia auch Resultat europäischer Interessenvertretung ist. Die Welt erlaubte sich dazu diesen zynischen Kommentar:
Und als Gedankenspiel sei die Frage erlaubt, ob es manchem der Piraten im Hamburger Gefängnis nicht besser geht als in einem Leben unter Warlords, die keinem Gesetz unterworfen sind, mit der Aussicht, von Überfall zu Überfall getrieben zu sein – was auch für die Piraten lebensbedrohlich ist. Vom Galgen bedroht wie einst Blackbeard und seine Freunde sind sie jedenfalls nicht.
Wahrscheinlich sollen sie sich am besten freuen, dass sich hier gelandet sind.
In Somalia ist Bürgerkrieg. Das Meer ist leergefischt – nicht von somalischen Fischern -, und von europäischem Sonder- und radioaktivem Müll verseucht. Es gibt nicht viele Alternativen zum Überleben. Weiterlesen →
Die Justiz kann auch in anderen zivilisierten Ländern kräftig zubeißen. Einem Kanadier, der an der Organisation der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juni beteiligt war, wurde jetzt verboten, sich in irgendeiner Weise öffentlich politisch zu äußern.
Alex Hundert wurde am Morgen des 26. Augusts – dem ersten Tag des G20-Gipfels in Toronto – mit gezogenen Waffen in seiner Wohnung festgenommen und inhaftiert. Er sei Rädelsführer der G20-Proteste. Einer von 18, denen das auch vorgeworfen wird. Im Juli wurde er nach Zahlung einer Kaution von $100.000 (!) entlassen. Dazu gab es reichlich Bedingungen wie er sich (nicht) zu verhalten habe. Darunter, dass er nicht an öffentlichen Demonstrationen teilnehmen dürfe.
Im September wurde er wieder festgenommen, weil er bei zwei Veranstaltungen an kanadischen Universitäten öffentlich über sein Verfahren gesprochen hatte: dies wurde als Teilnahme an Demonstrationen gewertet.
Hier sein Auftritt an der Ryerson University am 17. September, ca. ab Min 4:40
Ironischerweise beendet er seinen Vortrag mit der Bitte an die im Publikum anwesenden Polizisten, ihn nicht festzunehmen. Am gleichen Abend wurde er vor dem Haus seines Vaters festgenommen.