Sächsische Justiz gegen Lothar König

gemeintsindwiralleHeute war der erste Prozesstag im Verfahren gegen Lothar König. Schön, dass darüber breit berichtet wurde, aber ein paar Sachen wollte ich hier nochmal zusammensammeln. Auf die Presseberichterstattung zu verlinken ist ja seit dem Leistungsschutzrecht leider für die meisten Presseerzeugnisse verboten (stimmt zum Glück nicht, siehe Kommentare), aber zum Glück hat die Soligruppe der Jungen Gemeinde Jena eine gute Übersicht. Überhaupt reicht eigentlich eine Weiterleitung nach dort. Die JG hat sowohl live getickert als auch schon einen Bericht vom ersten Prozeßtag. Worum es geht, steht in der Chronik der Ereignisse.

Einen weiteren Live-Ticker gab’s beim Neuen Deutschland. Sein Anwalt Johnny Eisenberg, von Metronaut auch als ‚Sturmgeschütz‚ bezeichnet, war heute optimistisch:

Ich glaube, dass Lothar König freizusprechen ist. Vielleicht nicht hier bei diesem Amtsgericht Dresden, aber da gibt es eine eindeutige Rechtssprechung des Verfassungsgerichts. (Video)

Spiegel Online:

Die sächsische Justiz hat bei diesem Verfahren einen schweren Stand. Zum einen hat das Amtsgericht Dresden bereits mit Tim H. einen ersten, mutmaßlichen Rädelsführer vom 19. Februar 2011 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt – mit einer Begründung, die ihresgleichen sucht.

Zum anderen sitzt da nun ein Jugendseelsorger vor Gericht, der Zeit seines Lebens den Rechtsextremismus bekämpft, dessen Engagement von vielen als selbstlos bezeichnet wird. Ein Freispruch im Fall König würde die Verurteilung Tim H.s torpedieren. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse sprach im Zusammenhang mit dem Verhalten der Behörden bei der Anti-Nazi-Demo von „sächsischer Demokratie“.

Feine Sahne Fischfilet, selbst auch der antifaschistischen Aktivität verdächtig und deswegen vom Verfassungsschutz beobachtet, konnten nicht dabei sein und haben deswegen Grüße geschickt:

Sämtliche Berichte klingen, als ob die sächsische Justiz wie gewohnt nicht gut aussah. Ob denen sich das wie gewohnt völlig egal ist, wird sich noch zeigen. Die nächsten Prozesstermine sind der 24. April und der 13., 28.-30. Mai, jeweils um 9 Uhr im Amtsgericht Dresden.

 

 

 

 

 

7 Gedanken zu „Sächsische Justiz gegen Lothar König

  1. Pingback: Too much information - Papierkorb - Guten Morgen

  2. Auf die Presseberichterstattung zu verlinken ist ja seit dem Leistungsschutzrecht leider für die meisten Presseerzeugnisse verboten

    Sorry, aber das ist Quark:

    * Das LSR betrifft „nur vor systematische Zugriffe auf die verlegerische Leistung durch die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von solchen Diensten im Netz“ – bist Du nicht

    * Das LSR schränkt nicht das Zitatrecht ein, sondern nur die automatische Verarbeitung der Texte. Siehe oben.

    * Das LSR gibt es noch gar nicht. Es ist zwar von Bundestag und Bundesrat beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab da dauert es noch einmal drei Monate bis es überhaupt in Kraft treten kann.

    Natürlich kann man die Springer/Burda Mafia ablehnen, aber dann sollte man es auch so sagen und nicht irgend eine Rechtsunsicherheit vorschieben, die es so (noch) gar nicht gibt. 🙂

  3. @Oliver
    Vielen Dank für die freundliche Anmerkung ;).

    Ich war bisher davon ausgegangen, dass auch Zitate und Links in Blogs wie meinem betroffen sind. Das ist offensichtlich in der (den?) letzten Änderung wieder rausgenommen worden, was ja ganz schön ist. Siehe auch hier FAQ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (für Blogger, Social Media & Journalisten). Mein Eindruck ist, dass die meisten Leuten nicht wissen, was eigentlich beschlossen wurde.

    Was mir übrigens auch nicht klar ist, ist, ob das Leistungsschutzrecht rückwirkend gilt, als etwa für Snippets, die vor dem Inkrafttreten ins Netz gestellt wurde und danach weiter drin sind.

  4. Huhu,

    Es ist leider nicht ganz so einfach mit dem Leistungsschutzrecht. Dieses Blog hat keinerlei Werbung, aber einen Flattr-Button, aus dem man eventuell noch eine Art gewerblichen Betrieb konstruieren könnte. Und es geht im Leistungsschutzrecht durchaus um das «Kopieren von längeren Textpassagen» und keiner weiss was das sein soll.

    Was den Zeitpunkt betrifft, so stimmt es, dass das Leistungsschutzrecht derzeit noch nicht in Kraft ist. Allerdings wird es eines Tages in Kraft treten, und betrifft dann alle Blogeinträge zu dem Zeitpunkt, da zumindest gerichtlich entschieden wurde, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Webseite der ist, an dem der Webserver sie zum anfragenden Client schickt, und dass dann die Gesetze zu diesem Zeitpunkt gelten. Da die Nutzniesser des Leistungsschutzrechtes sicher pro Seitenaufruf Geld verlangen wollen, kann man sich auch relativ sicher sein, dass sich diese Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht durchsetzen wird.

    Ich kann also nur empfehlen, von Links und Zitaten von Seiten, welche nicht explizit eine Freigabe für ihre Dokumente erteilt haben, Abstand zu nehmen. Jetzt und in der Vergangenheit. (Siehe auch das verschwundene Blog von Kris Köhntopp.)

    Tonnerre

  5. Dieses Blog hat keinerlei Werbung, aber einen Flattr-Button, aus dem man eventuell noch eine Art gewerblichen Betrieb konstruieren könnte.

    Nur beim LG Hamburg, wie auch immer, das alleine reicht in diesem Fall aber nicht. Auch wenn das Gesetz natürlich „Keese“ ist, ein Blog erfüllt die o. g. Bedingungen nicht. Damit bleibt es beim Zitatrecht und das gab es schon immer. Das LSR schränkt zwar das Zitatrecht ein, aber nur bei automatischer Verarbeitung. Wird der Text von Hand kopiert, greift http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

    Allerdings wird es eines Tages in Kraft treten, und betrifft dann alle Blogeinträge zu dem Zeitpunkt, da zumindest gerichtlich entschieden wurde, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Webseite der ist, an dem der Webserver sie zum anfragenden Client schickt, und dass dann die Gesetze zu diesem Zeitpunkt gelten.

    Nö bzw. ja, ein Webseite gilt als veröffentlicht, wenn es zum Benutzer geschickt wird. Aber ein Gesetz, dass die Nutzung eines Textes einschränkt, kann nicht auf einen Text angewendet werden, den es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht gab, d. h. nur neue Texte fallen unter das LSR. Ich kann nicht einen Text unter CC stellen und danach klammheimlich die Lizenz ändern, um Leute abzumahnen. Es gibt zwar Kanzleien, die das probieren, aber die fallen dabei auch regelmässig auf die Nase.

    Da die Nutzniesser des Leistungsschutzrechtes sicher pro Seitenaufruf Geld verlangen wollen, kann man sich auch relativ sicher sein, dass sich diese Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht durchsetzen wird.

    Den Zusammenhang verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

    Ich kann also nur empfehlen, von Links und Zitaten von Seiten, welche nicht explizit eine Freigabe für ihre Dokumente erteilt haben, Abstand zu nehmen.

    Nein, warum soll man seine Meinung nicht mehr sagen dürfen? Wenn man das macht, dann hat doch die LSR Mafia gewonnen. Auf Links alleine trifft das sowieso nicht zu und noch mal, ein Blogbeitrag erfüllt nicht die Bedingungen für das LSR. Les‘ Dir den Gesetzestext durch!

    Siehe auch das verschwundene Blog von Kris Köhntopp

    Bei Kristian ging es um etwas völlig anderes. Ausserdem hat er es wegen einem Gesetz geschlossen, dass niemals in Kraft getreten ist. Seit 2010 hat er es aber auch nicht wieder eröffnet. Von daher tippe ich auf andere Gründe und der JMStV war nur ein Vorwand.

  6. Pingback: Froschs Blog » Blog Archive » Im Netz aufgefischt #105

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