Seit ein paar Tagen gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Verfahren nach §129/a/b im Jahr 2007.
Die
BAW lässt ja ständig durchblicken, dass sie schlecht ausgestattet ist
und z.B. nicht schafft, ab und zu mal Akten zu kopieren. Offenbar
schafft sie auch nicht, ordentlich Akten zu führen. So sieht sich die
Bundesregierung genötigt, in der Vorabbemerkung festzustellen:
Die
Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim
Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten
Verfahren. Weiter gehende Daten ließen sich nur über eine eingehende
Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem
abgefragten Zeitraum gewinnen, die Straftaten nach §§ 129 ff. StGB zum
Gegenstand haben. Dieser Aufwand ist angesichts der hohen
Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in einemüberschaubaren
Zeitraum nicht zu leisten.
Resultat: es ist der
Bundesregierung nicht möglich herauszufinden, in wievielen Fällen von
den im Jahr 2007 62 Verfahren nach §129/a/b mit insgesamt 103
Beschuldigten konkret nach §129a ermittelt wurde. Immerhin wissen sie,
dass es um 15 Verfahren geht.