Ich war mit meiner Tochter
unterwegs zum Schwimmen. Bis gestern hatte sie ein relativ
unverkrampftes Verhältnis zur Polizei – was ja auch anders
hätte sein können nach der frühkindlichen Traumatisierung durch
bewaffnete Monstren, die schreiend vor ihrem Bett aufgetaucht waren
damals an einem Morgen im Juli 2007.
Wir wollten von Berlin-Moabit
Richtung Osten. Dazu mussten wir von Alt-Moabit auf die Invalidenstraße
links abbiegen, was nachmittags bei Berufsverkehr, großer Hitze, gesperrtem
Tiergartentunnel wegen eines Brandmelderfehlalarms an sich schon keine
Freude ist. Wir bewegten uns im Schritttempo. Im Rückspiegel sah ich zwei
Polizeimotorräder, die sich an den Autos vorbeischlängelten. Just in dem
Moment, als wir links abbiegen wollten, blieb eins dieser Motorräder
rechts neben uns stehen, der voluminöse, ältere, komplett in Leder
gehüllte Beamte darauf fing an, hektische Armbewegungen zu machen, alle
sollten geradeaus weiterfahren.
Da wollte ich nicht hin und
verstand nicht, wozu das gut sein sollte. Und deutete also weiter an,
links abbiegen zu wollen. Ergebnis: Wir wurden direkt ins offene Fenster
irre laut angebrüllt "WEITERFAHREN!!!!". Hinter uns eine Schlange,
neben uns eine Schlange, vor uns eine Straße, die ins Regierungsviertel
führt und von wo es nicht einfach ist, in halbwegs fließendem Verkehr
Richtung Schwimmhalle zurückzukommen. Ich fragte also "Wieso denn?".
Es gibt ein sehr schönes Anwendungsbeispiel des neuen BuzzwordsOpen Data Journalism: Die Visualisierung der Kosten von Gipfeltreffen, ins Verhältnis zum Ergebnis gesetzt: Zahlen der gegebenen Versprechen, der produzierten Seiten Papier, anwesende Demonstrierende in Relation zur Polizei..
Der Schieber über der Jahreszahl kann mit der Maus bewegt werden, entsprechend verändern sich die Zahlen unten. Und sagen eigentlich alles darüber, warum G6G7G8 G20-Treffen nicht mehr stattfinden müssten.
Update: Anscheinend gibt es hier und da Schwierigkeiten mit der Darstellung bzw. Handhabung der Grafik. Dankenswerterweise gibt es bei guck.li Screenshots für jedes Treffen.
Einen Moment zu spät sprach sich herum, dass EU-ParlamentarierInnen intensiv gelobbyt wurden, einer Initiative für sowas wie Vorratsdatenspeicherung für Suchmaschinendaten in Europa zuzustimmen. (Zu) Viele Abgeordnete ließen sich mit dem unschlagbaren Argument ködern, dass Frauen und Kinder geschützt werden müssen. Immerhin gibt es jetzt eine Initiative, per Abgeordnetenwatch nochmal nachzufragen.
Falls es noch wem an Argumenten fehlt, warum die Speicherung von Anfragen an Suchmaschinen ein Problem ist: es gibt dazu ein großartiges Minimovie. Minimovies sind Dokumentarfilme, die aus mehreren drei- bis siebenminutenlangen Episoden bestehen:
I love Alaska
Die herzzerreißende Geschichte der Suche von AOL-Nutzerin #711391
"Am 4. August 2006 wurden die Suchanfragen von 650.000 AOL-Kunden
versehentlich im Netz veröffentlicht, für jedeN zugänglich. Es waren
Suchanfragen, die über drei Monate in die AOL-Suchmaschine eingegeben
worden waren. Nach drei Tagen wurden sie entfernt, aber zu diesem
Zeitpunkt waren sie bereits vielfach kopiert und weiterverteilt worden.
I love Alaska erzählt die Geschichte einer dieser AOL-NutzerInnen. Wir
lernen eine religiöse Frau im mittleren Alter aus Houston, Texas kennen,
die ihre Tage vor ihrem Fernseher und Computer verbringt. Ihre
einzigartige Art, Fragen zu stellen, zusammen mit ihren in die
Suchmaschine eingegebenen Ideen, Überzeugungen und Obsessionen
verwandeln ihre persönliche Geschichte in eine Art verstörenden Roman."
Es sind 13 kurze Episoden in einer Playlist (= die hintereinander abgespielt werden). Alternativ gibt es auch einen Trailer (1:53min)
Es gibt einen weiteren Versuch, eine Bill of Rights, oder Grundrechteerklärung, für NutzerInnen sozialer Netzwerke zu etablieren. Das war das zentrale Projekt der CFP 2010 (Computers Freedom and Privacy Conference), die vom 15.-18. Juni in San Jose stattfand.
Aktuell findet ein Abstimmungsverfahren über die Bill of Rights statt, passenderweise kann bei Facebook (Ja bzw. Nein), per Twitter (Ja bzw. Nein) oder Doodle Zustimmung oder Ablehnung bekundet werden.
Social Network Users’ Bill of Rights – Grundrechte für Soziale Netzwerke
Wir, die NutzerInnen, erwarten, dass uns Plattformen für soziale Netzwerke folgende Rechte in ihren Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zusichern und diese in ihren Systemen implementieren.
Vertrauenswürdigkeit: Haltet Euch an Eure Datenschutzvereinbarung und Nutzungsbedingungen
Verständlichkeit: Sorgt dafür, dass Richtlinien und Nutzungsbedingungen einfach zu verstehen sind.
Redefreiheit: Zensiert nicht ohne klare Richtlinie und Begründung
Ermächtigung: Bietet universellen und barrierefreien Zugriff
Selbstschutz: Bietet Möglichkeit und Methoden, die Privatsphäre zu schützen
Datensparsamkeit: Minimiert die Informationen, die ich Euch und anderen mitteilen muss
Kontrolle: Gebt mir die Kontrolle über meine Daten und begünstigt die Veröffentlichung nicht ohne meine Zustimmung
Berechenbarkeit: Holt meine Einwilligung ein, bevor Ihr entscheidend ändert, für wen meine Daten sichtbar sind
Übertragbarkeit: Macht es mir leicht, eine Kopie meiner Daten zu erhalten
Datenschutz: Wenn ich meine Daten nicht öffentlich gemacht habe, behandelt sie so sicher wie Eure eigenen vertraulichen Daten und verständigt mich, wenn sie veruntreut oder gefährdet wurden
Auskunftsrecht: Teilt mit, wozu und in welcher Weise Ihr meine Daten nutzt und ermöglicht mir festzustellen, wer und was Zugriff auf sie hat
Selbstbestimmung: Erlaubt mir das Anlegen mehrerer Profile und die Nutzung von Pseudonymen. Bringt diese ohne meine Erlaubnis nicht in Zusammenhang
Rechtsmittel: Ermöglicht mir Beschwerde gegen Disziplinarmaßnahmen einzulegen
Widerrufsrecht: Erlaubt mir meinen Account inklusive dazugehöriger Daten zu löschen
Als nächstes, hat Conference Co-Chair Jon Pincus angekündigt, soll die Bill of Rights verschiedenen Unternehmen vorgestellt werden, die Soziale Netzwerke betreiben. Ich bin gespannt, was die dazu sagen.
Schon im März erschien die Dokumentation (700 kb) einer Tagung, die sich mit der Anwendung des Extremismus-Begriffs auseinandersetzte:
«Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und
Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und
(anti-)demokratischen Einstellungen», veranstaltet von Weiterdenken (Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen), dem Kulturbüro Sachsen e.V., dem Forum Kritische
Rechtsextremismusforschung und dem Referat für Politische Bildung des
Studierendenrates der TU Dresden.
Ich habe bisher nur überflogen, aber schon die Einleitung lohnt:
Der Begriff des Extremismus wurde ab 1974 in den
Bundesverfassungsschutzberichten verwendet und löste den Begriff des
Radikalismus ab. In die Wissenschaft und die Alltagssprache ist er
medial verstärkt ab 1980 über die Bundeszentrale und die Landeszentralen
für Politische Bildung transportiert worden. Durchgesetzt hat er sich
erst in den letzten 20 Jahren.
Ich komme viel weniger zum Bloggen als mir lieb ist; ein reales Leben mit Kindern ist so. Deshalb probiere ich nochmal das kommentierte Verlinken, damit die Sachen, die ich lesenswert finde und nicht schaffe, als ‚richtige Artikel‘ aufzuschreiben, trotzdem nicht (alle) untergehen. "Kleinkram" also nicht, weil es weniger wichtig wäre, sondern weil es weniger Zeit und Platz braucht.
Heute ein interessanter Nachtrag zur Krisendemo (die mit der Splitterbombedem Sprengsatzdem Horrorknall dem illegalen Feuerwerkskörper):
Das mitaufrufende Aktionsbündnis Sozialproteste hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die deutliche Kritik am Polizeieinsatz enthält und eine genaue Untersuchung der Vorfälle fordert (das scheint mir auf jeden Fall sinnvoll):
Die
bundesweite Versammlung des ABSP fordert die politischen
Verantwortlichen in
Berlin und bei der Polizeiführung auf, den Hergang und Verlauf des
polizeilichen Übergriffs öffentlich zu untersuchen. Ohne erkennbaren
Grund
wurde der polizeiliche Übergriff offenbar an einer von der Polizei
gewählten
Stelle befohlen. Dabei wurden die Ordner der Demonstrationsleitung, die
beim
bisherigen Verlauf der Demonstration erkennbar tätig waren, gezielt
angegriffen
und teilweise schwer verletzt und so die Ausübung ihrer Tätigkeit
unmöglich
gemacht. Auch Demonstrant/innen, die bis zu diesem Zeitpunkt
deeskalierend
eingewirkt hatten, wurden körperlich bedroht und bewusst gefährdet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine weitere Entscheidung zu den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der ‚militanten gruppe‘ (mg) bekannt gemacht. Bei den drei Berlinern, die als erste beschuldigt
wurden (siehe gestern), führten nicht nur die Ermittlungen seit 2001 zu nichts und wurden dann 2008 eingestellt. Jetzt wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die gesamte Überwachung illegal war.
Nach Ansicht der Richter bestand bereits bei Eröffnung des Verfahrens kein ausreichender „einfacher Tatverdacht“. Das Verfahren gründete auf Verdächtigungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches nach drei Jahren eigener Überwachungstätigkeit allerdings nur „allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen“ der Beschuldigten erlangt hatte, wie der BGH jetzt feststellen musste.
Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Generalbundesanwalt in seinen Anträgen an den Ermittlungsrichter entlastende Informationen zurückgehalten hatte.
Der BGH-Beschluss vom 11. März, zum Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von
Ermittlungsmaßnahmen.
Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele auch diesen Fall erinnern, wenn die Medien mal wieder spektakuläre ‚harte Schläge‘ gegen die linksterroristische /-extremistische etc. Szene präsentieren. In diesem Fall hat es fast zehn Jahre gedauert und viel harte (un- und unterbezahlte) Arbeit gekostet, um zu diesem Ergebnis zu kommen. In aller Regel fallen die Berichte darüber, dass die Terroristen eher auf der Behördenseite zu finden sind, nämlich unauffälliger aus.
Die Initiative Libertad! hat Anfang Juni einen Text mit dem Titel „10 Jahre Ausforschung“ veröffentlicht. Libertad setzt sich ein für politische Gefangene, ein verhältnismäßig traditionelles Politikfeld, das je nach dem eigenen Verhältnis zum Sing-Sang „Frei-heit-für-al-le-po-li-ti-schen-Ge-fang-e-nen!“ als abschreckend oder aber außerordentlich wertvoll erachtet wird. Das ändert sich zuweilen auch nach überraschenden brachialen Erlebnissen mit der Staatsmacht, kann ich aus eigenem Erleben berichten (womit ich nicht sagen will, dass ich vorher nichts von Engagement für politisch
Verfolgte gehalten hätte).
Wie dem auch sein, die Lektüre lohnt sich.
Libertad kümmert sich nicht nur um andere – etwa mit einer der ersten deutschen Online-Demos, gegen Abschiebungen durch die Lufthansa -, sondern drei seiner Mitglieder waren als Beschuldigte im 1. mg-Verfahren von jahrelanger Überwachung betroffen. Davon handelt der Text.
Zu diesem Verfahren gehört die relativ bekannte Geschichte der Handy-Überwachung, die bekannt wurde, weil O2 dem Beschuldigten auch die Kosten der Überwachung in die Rechnung geschrieben hatte, wodurch der erst davon erfuhr.
Um auch mal wieder zu erbaulicheren Dingen zu kommen: vor
einigen Stunden hat in San Jose, Silicon Valley, die CFP 2010 begonnen.
Der
Name sagt schon viel: die 20. jährliche Konferenz der Association for
Computing Machinery (ACM) beschäftigt sich dieses Jahr neben den
allgemeinen Themen Computer, Freiheit, Privatsphäre vor allem mit allen
Arten von Netzwerken: soziale, kommunikative, Informations- und
physische Netzwerke (Call).
Die wenig schüchterne Beschreibung auf der Konferenzwebsite: "The
leading policy conference exploring the impact of the Internet,
computers and communications technologies on society".
Wie sich das für so Konferenzen gehört, wird Web 2.0 auf allen Kanälen
(na, fast) bedient. Einiges wird gestreamt (Zeitverschiebung 9 Stunden rückwärts – aktuelle
Uhrzeit in San Jose).
Ich schleiche seit ein paar Tagen um die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Ulla Jelpke zur ‚Politisch motivierten Kriminalität‘ herum (zu Statistiken unten auch Hans-Eckhart Wenzel mit „Santa Statistica“).
Ich liebe Tabellen nicht, aber es bildet, hier mal eine Blick in den Text dazwischen zu werfen. Wir erfahren z.B., dass das Innenministerium (BMI) und damit die Regierung in den meisten Fällen ziemlich wenig über das wissen, was als politisch motivierte Kriminalität gezählt wird. Ulla Jelpke fasst das Ergebnis so zusammen:
Die Legende vom gewalttätigen Linksextremismus lässt sich empirisch nicht beweisen. Die offiziellen Zahlen, die eine Zunahme linker Gewalttaten belegen sollen, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als Seifenblasen. Gerade bei den immer wieder genannten Delikten ‚Widerstand’ und ‚Autobrandstiftungen’ gibt es kaum belastbare Zahlen, die auf eine Verantwortlichkeit linker Aktivisten hinweisen.
Auf 28 Seiten wird erklärt, dass man das so alles gar nicht fragen kann, weil die diversen Statistiken auch gar nicht vergleichbar sind. In einer wird gesammelt, was als abgeschlossene Ermittlung an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde (PKS – Polizeiliche Kriminalstatistik), in einer anderen alles, wozu polizeiliche Ermittlungen aufgenommen wurden (PMK – Politisch motivierte Kriminalität). Dabei wird auch gar nicht alles statistisch erfasst, sondern jeweils nur der schwerste jeweilige Vorwurf. PMK wird sortiert nach ‚links‘, ‚rechts‘, ‚Ausländer‘, ’sonstige‘. Leider wird nicht definiert, was ’sonstige‘ ist.
Anlass der Fragerei war, dass das Gesetz verschärft werden soll (gerade verschärft wird), dass speziell Gewalt gegen PolizeibeamtInnen behandelt (§113 II StGB).
Ein paar Details:
Zu Fällen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in den Ländern kann die Regierung nichts sagen, da gibt’s keine vernünftigen (vergleichbaren) Daten. Es lebe der Föderalismus (und die manchmal sehr unterhaltsame Rivalität der Länderpolizeien)!
Als PMK gelten Straftaten, die u.a.: „den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten„, sich gegen die
FDGO richten, Belange der BRD im Ausland mit Gewalt gefährden oder Personen wg. Sachen angreifen, die grob unter Diskriminierung fallen.
PMK-links ist,
„wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z.B. nach Art derThemenfelder) einer „linken“Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die
Tatbegehung waren.“
Zur PMAK (Politische motivierte Ausländerkriminalität):
„Straftaten der PMAK können auch durch deutsche Staatsangehörige begangen werden.“
Es wird genau aufgeführt, wie sich extremistische von anderer Kriminalität unterscheidet – nachzulesen auf den Seiten 5 und 6.
Die Frage, ob Straftaten im Kontext von Protesten gegen Gentrifizierung als PMK-links gewertet werden, beantwortet das BMI (Innenministerium) ganz sachlich in zwei Absätzen mit ‚Sagen wir nicht‘ (sehr beliebt).
Autobrandstiftungen werden nur in der PMK (Verdachtsstatistik), aber nicht in der PKS (abgeschlossene Ermittlungen) gezählt. Diese Zahl (Verdacht auf ..) hat sich von 2008 bis 2009 fast verdoppelt (116:224). Warum diese Brandstiftungen in die jeweilige Rubrik (links, rechts,..) eingeordnet wurden, weiß das Ministerium nicht. Ob es jeweils Bekennerschreiben gab, wird nicht erfasst. 2008 wurden sieben, 2009 17 Verdächtige ermittelt; alle als PMK-links einsortiert. Ob wer verurteilt wurde, wird nicht statistisch erfasst.
Im Vergleich 2008/2009 nehmen bei der PMK links vor allem Körperverletzungen, Brandstiftungen, Landfriedensbruch und Widerstand zu. Ob allerdings die Körperverletzungsdelikte im Kontext von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stattfinden.. wird nicht statistisch erfasst. Erfasst wird aber sehr wohl, wenn es sich um Körperverletzung gegen Polizeibeamte handelt 2008:212 / 2009:440.
Ob Widerstand im Kontext von Nazi-Demos stattfand: wird nicht erfasst.
Ob der Verfassungsschutz in Zukunft hier stärker aktiv werden soll, wird nicht verraten.
Die ‚Kommission Staatsschutz‘ hat zur Bekämpfung der ‚PMK-links‘ im Januar 2010 eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) eingerichtet
Neuigkeiten zur Bekämpfung von Linksextremismus durch die Extremismus-Familienministerin:
Es wird Prävention geben, durchgeführt von den Trägern Jugendhof Scheersberg und die Europ. Jugendbildungs- u. Begegnungsstätte Weimar. Für Prävention, Anhörungen und Veranstaltungen dazu gibt es 2 Mio. Euro.
Für allgemeine Extremismusbekämpfung in Ostdeutschland gibt es 2010 – 2013 18 Mio. Euro
Es gibt einen ganzen Satz an Fragen zu Details bei Gewalt gegen PolizistInnen, die ja der Grund für die geplante Strafverschärfung sind. Leider kann das Ministerium auch hier nicht soviel sagen, weil etwa Angriffe gegen Polizeibeamte gar nicht gesondert erfasst werden.
Die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz, mangels ausreichend erreichbarer Grenzen jetzt im Inneren eingesetzt) hat dazu Zahlen. Denen lässt sich entnehmen, dass 2009 mit Abstand die meisten Angriffe bei der Bahnpolizei passierten, und knapp die Hälfte unter Alkoholeinfluss stattfand.
Zu den diversen Tabellen lasse ich mich nicht aus, weil ich fest davon überzeugt bin, dass Tabellen-Interpretieren eine Ausbildung braucht, die ich nicht habe. Ich wäre aber an Interpretationen interessiert.