Ach, es war so schön – nach der Entscheidung des BGH, dass ein Haftbefehl für Andrej definitiv nicht die richtige rechtstaatliche Maßnahme sei, wurde es ruhig. Kein Knacken im Telefon, kein Krisseln im Fernseher, keine Nichtstuer auf der Straße (nur ein paar kaputte Computer). Nun pfeifen alle Spatzen, die noch nicht erfroren sind, von den Dächern, dass die nächste BGH-Entscheidung ansteht, und zack – da sind sie wieder. Ob das in einem kausalen Zusammenhang steht, lässt sich wie immer schwer sagen.
[Update: Der BGH gibt die Entscheidung morgen, Mittwoch, gegen 12 Uhr bekannt.]
Und so begab sich also folgendes:
Auf dem Weg zur Kita, um mit unserer Tochter zum Eltern-Kind-Turnen zu gehen, unternahm Andrej noch einen kurzen Abstecher zum Büro der telegraph-Redaktion. Die Straßenbahnfahrt hatte (durch den Abstecher) eine etwas chaotische Streckenführung. Auf dem Rückweg vom telegraph begegnete er nach dem Umsteigen in die Tramline 8 (Greifswalder/Mollstraße) einem jungen Mann zum zweiten Mal, der ihn knapp eine halbe Stunde zuvor schon in der Tramline 4 Richtung Weißensee, auf dem Hinweg, begleitet hatte. Für alle NichtberlinerInnen: um aus dieser Fahrtrichtung in die besagte Linie 8 zu wechseln, hätte er mindestens dreimal umgesteigen müssen – in einer halben Stunde nur sehr sportlich zu schaffen. Der ungeschickt zugestiegene mutmaßliche Beamte war aber nicht der einzige mit eher offensiver Vorstellung vom Überwachen. Ein anderer, der ebenfalls in der Straßenbahn saß und Andrej begleitete, hatte Kopfhörer auf und murmelte beim Aussteigen den Namen der Haltestelle in seinen Kragen "Rosa-Luxemburg-Platz". Kein Wort vorher und keins hinterher – für eine normale Telefonkommunikation ziemlich einsilbig. Mal angenommen, dass es Teil einer ordnungsgemäßen Observation ist, dass die jeweiligen Beamten ab und an ihren Standort an die Zentrale oder die KollegInnen durchgeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Handbuch vorgesehen ist, dass das in der Bahn neben der Zielperson stattfindet, und nicht etwa beim Aussteigen?
Gerade heute abend habe ich mich bei der Vorbereitung der Veranstaltung in der NGBK morgen wieder darüber unterhalten, ob es Absicht oder Trotteligkeit ist, wenn Überwachung spürbar wird. Wir waren uns einig, dass es wahrscheinlich nicht eindeutig zu entscheiden ist – manchmal sollst du es mitkriegen, manchmal war die Methode technisch noch nicht ganz ausgereift, manchmal waren die Azubis am Werk, oder zuwenig Beamte im Einsatz, weil die jetzt immer alle zur Abteilung für islamistischen Terror abgezogen werden (Hallo GdP). Neuerdings müssen sie wahrscheinlich alle im Ringelreihen um die Atomkraftwerke fliegen.
Auch eher aus der Kategorie ‚putzig‘ eine Begebenheit der letzten Woche:
Nach einem Telefonat eines Beschuldigten mit einem Journalisten, in dem es u.a. um BKA-Chef Zierckes Rede bei der BKA-Tagung zum Thema ‚Tatort Internet‘ ging und die sichtlich schlechte Laune, die er nach einer Frage zum mg-Verfahren entwickelte, fand noch ein weiteres Telefonat statt. Und nach diesem klingelte nochmal das Handy: die vorher Angerufene meldete sich: "Ja, warum rufst du nochmal an?". Bei ihr hatte es auch geklingelt.