Champagner!
Der BGH gab eben bekannt, dass er entschieden hat, dass die drei noch in U-Haft befindlichen Terroristen keine sind und deswegen auf Kaution freizulassen sind. Kriminell sollen sie sein. Um Andrej und die restlichen drei Beschuldigten geht’s in der Entscheidung nicht, was in der Natur des Sache liegt, weil ja über die Haftbeschwerde der drei in U-Haft entschieden wurde. Aber ich kann mich nur ganz schlecht vorstellen, dass die nun weiter Terroristen sein sollen.
En Detail:
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der"militanten gruppe" außer Vollzug gesetztDer Generalbundesanwalt führt gegen drei
Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sie hätten
als Mitglieder der linksextremistischen, gewaltbereiten Organisation
"militante gruppe" in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht, in
Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die
Beschuldigten waren durch observierende Polizeikräfte in unmittelbarer
Tatortnähe festgenommen worden; die an den Fahrzeugen angebrachten
Zündvorrichtungen hatten noch rechtzeitig entfernt werden können. Wegen
dieses Verdachts hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf
Antrag des Generalbundesanwalts gegen die Beschuldigten Haftbefehle
erlassen. Diese sind rechtlich auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung, der versuchten Brandstiftung und der
versuchten Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gestützt.Auf die Beschwerden der Beschuldigten hat der für
Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die
Haftbefehle abgeändert und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die
Beschuldigten sind zwar der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der
Zugehörigkeit zur "militanten Gruppe" dringend verdächtig. Dies
begründet jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB),
sondern nur denjenigen der Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§ 129 StGB). Obwohl die Tätigkeit der "militanten gruppe"
darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und
Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher
Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die
Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden.
Zwar handelt es sich bei derartigen Taten um potentiell terroristische
Delikte aus dem Katalog des § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB. Seit der
Neufassung der Vorschrift im Jahr 2003 ist die Beteiligung an einer
Organisation, die auf die Begehung derartiger Straftaten ausgerichtet
ist, indes als Betätigung in einer terroristischen Vereinigung nur noch
dann strafbar, wenn die Taten dazu bestimmt sind, im Einzelnen
aufgezählte – staatsgefährdende – Ziele zu erreichen und darüber hinaus
"durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder
eine internationale Organisation erheblich schädigen" können. Mit der
Einfügung dieser allerdings wenig bestimmten zusätzlichen Merkmale hat
der Gesetzgeber die Strafbarkeit nach § 129 a Abs. 2 StGB nach
ausführlicher Erörterung im Gesetzgebungsverfahren bewusst deutlich
eingeschränkt. Dies führt im Fall der "militanten gruppe" dazu, dass
sie lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen werden kann; denn
die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten sind nach der
Art ihrer Begehung – auch unter Berücksichtigung ihrer Frequenz und
Folgen – nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des
Gesetzes erheblich zu schädigen. (weiter)
Und weil es dazu ja noch mehr zu sagen gibt, gibt es morgen dazu eine Pressekonferenz, zu der alle eingeladen sind, die darüber berichten wollen.
Herzlichen Glückwunsch dazu. Möge es wirklich nie wieder vorkommen, bin mir da allerdings nicht so sicher.
Spannend dürfte auch sein, ob die Observationen jetzt aufhören, weniger werden oder weiterlaufen, da eine kriminelle Vereinigung nach wie vor im Raume steht.
Und woher 30.000 Euro nehmen etc? Wenn ich das richtig verstanden habe…:
„
– Der Beschuldigte hat eine Sicherheit in Höhe von 30.000 € in Geld zu leisten.
– Er hat seine Personalpapiere (Reisepass und Personal-ausweis) zu den Akten zu geben.
– Er darf die Bundesrepublik Deutschland nicht ohne die Zu-stimmung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs verlassen.
– Der Beschuldigte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tra-gen; jedoch wird die Gebühr um ein Drittel ermäßigt. Die Staatskasse hat ein Drittel der dem Beschuldigten im Be-schwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu er-statten.
„
Mein Glückwunsch!
Ja, herzlicher Glückwunsch von mir auch,
und ebenso herzliche Bitte, um Blick hinter die nächste „Terroristen-Wohnungstür“.
Siehe: http://opablog.twoday.net/stories/4487581/
Das Ganze hat furchtbares System!
Glückwunsch, dass der Vorwurf terroristische Vereinigung vom Tisch ist. Aber ein großes ABER ist in meinem Kopf.
Andrej dürfte damit nix zu tun haben. Ich glaube auch nicht, dass er eine Art „Kopf“ der mg ist – dafür macht er eigentlich einen zu cleveren Eindruck, dass er da mitmacht.
Der Beigeschmack bleibt, dass die drei, die jetzt nicht mehr in U-Haft sind, vom Vorwurf Terrorismus weg sind, aber der Verdacht wohl weiterhin naheliegt, dass es sich um Leute handelt, die ander Leute Eigentum zerstören.
Und die gerade versuchen, im Zuge der Empörung um Andrej „ungeschoren“ davonzukommen.
Gewalt gegen Dinge oder Personen ist ein Ausdruck der Hilflosigkeit und nicht der Macht. Wenn die drei wirklich die Fahrzeuge versucht haben anzustecken, werden sie sich ihrer Freiheit nicht lange freuen können.
btw, WENN sies waren, sei die Frage erlaubt, wie man so dämlich sein kann?
Der BGH hat der Bundesanwaltschaft Grenzen gesetzt. Gut so!
Hallo Kerstin,
der Staat übt tagtäglich Gewalt gegen Personen aus, sei es durch die Tonfas der Bullen oder sei es indem er Menschen in den Knast sperrt.
Wenn jetzt Gewalt gegen Personen, wie du schreibst, ein „Ausdruck der Hilflosigkeit und nicht der Macht“ ist, dann dürfte der Staat ja so dermaßen hilflos sein und eigentlich überhaupt keine Macht mehr haben, oder? Kommt mir nicht so vor, vieleicht denkst du ja nochmal drüber nach, ob diese Phrase so denn stimmt.
Und ob sie sich ihrer Freiheit lange freuen können oder nicht, entscheiden Gerichte und nicht Kerstins, weshalb das mal offen bleibt.
Ich habe bisher Kommentare kaum moderiert. Ich möchte aber auch nicht, dass der Ton in Kommentaren hier sich dem bei telepolis oder indymedia annähert – persönliche Angriffe werde ich rausnehmen oder editieren, so wie in dem Kommentar von Erik.
Ich bin auch kein Fan von Debatten, die mit den ursprünglichen Texten kaum noch zu tun haben, von Dialogen oder Trolls – bisher fand ich das meiste im Rahmen, nehme mir aber den Luxus raus, in meinem Blog ausschließlich entlang meiner persönlichen Toleranzgrenzen zu entscheiden. Es gibt viele Diskussionsforen und -seiten, nutzt sie!
Freut mich ja aufrichtig, dass man hier erneut zum Teilerfolg gratulieren kann.
Ich sag nur staatliches Gewaltmonopol. Das kann man gutheißen oder auch nicht – ist aber nunmal einer unserer wesentlichen Pfeiler des Grundgesetzes (in dem Sinne, dass eben nicht jeder mal jeden nach Gutdünken bestrafen kann). Ob dieses Gewaltmonopol ausgenutzt wird oder nicht, darüber kann man streiten, dass Bürger kein Recht auf Ausübung von Gewalt haben, ist dem Grundgesetz nach unstrittig (von Widerstand gegen jemanden der bla-und-blubb mal abgesehen)
hurra!
die entscheidung des bgh finde ich richtig und wichtig – wenn auch angesichts der sachlage schon fast selbstverständlich bzw. überfällig.
was jetzt für die angeklagten rauskommt, muss man auf jeden fall weiter aufmerksam verfolgen.
jetzt schon ein echter erfolg war auf jeden fall die große aufmerksamkeit und solidarisierung, die über diese vorgänge stattgefunden hat.
insgesamt macht das doch mut für diesen weg, mit staatlicher gewalt umzugehen: nicht nur klagen und versteckt zündeln, sondern flucht nach vorne, öffentlichkeit herstellen, und die herren (und damen?), die da auf seiten des bka und woanders im dunkeln operieren, ins licht zerren!
weiter so, und viel kraft bei der weiteren auseinandersetzung!
@jan
„…nicht nur klagen und versteckt zündeln, sondern flucht nach vorne, öffentlichkeit herstellen…“
Genau das finde auch ich goldrichtig.
Um es mal deutlich zu sagen: ich differenziere da schon, allerdings ausschließlich aufgrund der bisherigen Veröffentlichungen. Nach denen hat Andrej für unschuldig zu gelten – die Verdachtsmomente sind so bescheuert, dass man sich ernsthaft fragen muß, ob sich die Ermittler selbständig die Schuhe zubinden können.
Was aber die drei anderen angeht: Terroristen – nein.
Kriminell? Möglicherweise. Nach allem, was derzeit bekannt ist, ist das nicht zu 100% von der Hand zu weisen.
aber das ist in der Tat eine Sache der Polizei. Der regulären, nicht des BKA.
Ich sehe nur das Problem, dass Andrej jetzt gerade für die mitbüsst – und das nicht gerade unerheblich. Und dass sich das nachhaltig auf seine Zukunft auswirkchen wird. Aus so einer Geschichte geht man nicht ungezeichnet hervor.
Und, um die was-wäre-wenn-Kette mal rund zu drehen:
WENN die drei es waren, wäre es ein Zeichen der Freundschaft, ihn da rauszuhalten. Und ein Zeichen des Mutes, für die eigenen Taten einzustehen. Denn so sieht es eher aus, als würden sie versuchen, Andrej für sich selbst zu benutzen. Das tun Freunde in der Regel nicht.
Dass man mit brennenden Autos und Anschlägen in einem Staat kaum etwas erreicht, schon gar nicht in Deutschland, sollte man aus der Geschichte der RAF doch gelernt haben, oder?
Wie gesagt, Relativsätze. Aus gutem Grund. Es ist meine (!) Meinung (!) 😉