Sieben Monate Einzelhaft für zwei Berliner Jugendliche

Seit dem 1. Mai ’09 sitzen in Berlin zwei Jugendliche in Untersuchungshaft. Vorwurf: versuchter Mord. Eine Frau wurde von einem Molotow-Cocktail getroffen, ihre Kleidung fing Feuer. Yunus K. und Rigo B., 16 und 19 Jahre alt, werden festgenommen. Seit September findet in Berlin-Moabit das Verfahren gegen sie wegen versuchter und vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung statt.

Soweit, so relativ unspektakulär diese Geschichte aus Berlin. Natürlich ist das mal was anderes, weil es bisher noch keine angenommenen Mordversuche am 1. Mai gab. Trotzdem werden die meisten, die Artikel darüber gelesen haben, diesen Fall als "eins von diesen Verfahren nach den 1. Mai-Krawallen" abgebucht und nicht weiter drüber nachgedacht haben.

Was mir persönlich die Schuhe ausgezogen hat, war ein Video mit einem Interview mit dem Großvater eines der beiden am Rande des Prozesses in Moabit. Er beschreibt die Haftbedingungen. Seine Fassungslosigkeit ist ihm anzumerken. Die beiden sitzen seit sieben Monaten in Einzelhaft. Alle zwei Wochen eine halbe Stunde Besuch.

http://www.youtube.com/watch?v=GYjBXoxS3tA

 

Die anderen

 

 

 

Bürgerrechtsanwältin Lynne Stewart im Gefängnis

Die 70-jährige Menschen- und Bürgerrechtsanwältin Lynne Stewart ist seit dem 17. November in New York im Gefängnis.

Sie war im Oktober 2006 zu einer Haftstrafe von 28 Monaten verurteilt worden, die aber auf Kaution ausgesetzt wurde. Diese Entscheidung wurde jetzt von einem Berufungsgericht aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 30 Jahre Haft beantragt. Im Berufungsverfahren beantragt sie nun, die in erster Instanz beschlossene Strafe deutlich zu verlängern.

Hintergrund des Verfahrens ist Lynne Stewarts Tätigkeit als Anwältin des ‚Blinden Scheichs‘ Omar Abdel-Rahman. Ihr wird vorgeworfen, eine Presseerklärung ihres Mandanten weitergegeben und damit die nationale Sicherheit in Gefahr gebracht zu haben. Im ersten Urteil stellte der Richter fest, dass nicht nachzuweisen sei, dass durch ihr Verhalten Schaden entstanden sei.

Sie war gemeinsam mit Ramsey Clark und einem weiteren Anwalt seit 1995 Verteidigerin im Verfahren gegen Omar Abdel-Rahman, der wegen Terrorismus‘ zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Weiterlesen

Interviews mit schwedischen TerroristInnen

Mit "Terrorists – The Kids They Sentenced" startete gestern – wie schon beschrieben – das 6. ONE WORLD BERLIN Filmfestival für Menschenrechte und Medien im Arsenal. Der Eröffnungsfilm stellt ganz unterschiedliche junge Leute vor. Sie verbindet, dass sie an den Protesten gegen den EU-Gipfel 2001 in Göteborg beteiligt waren. Und hinterher zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden. Sie beschreiben, warum sie da waren: weil sie demonstrieren wollten, weil sie eine bessere Welt wollten, weil sie die den Kapitalismus abschaffen wollten, weil sie Spaß haben wollten, weil sie anderen helfen wollten. In je unterschiedlichen Kombinationen.

Terrorists - The kids they sentencedIn Göteborg wurde auf die Demonstrierenden scharf geschossen, einer starb einer starb beinahe, einige wurden schwer verletzt. Eine Schule, die zur Unterbringung genutzt wurde (legal), wurden mit Containern eingezäunt und später geräumt. Viel davon ist in den Berichten über den G8-Gipfel in Genua einen Monat später untergegangen, dabei war Göteborg nicht weniger dramatisch. "Bisher wurden 60 Menschen zu insgesamt 45 Jahren Haft
verurteilt", ist am Ende des Films zu lesen.

Im Film erzählt einer der Angeschossenen, wie knapp er überlebt hat, wie es sich anfühlt, wenn man meint zu sterben und wie er dann, gerade wieder in der Lage zu laufen, inhaftiert wurde. 

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„Absolut miese Ermittlungsarbeit“

Staatsanwaltschaften in den USA und in Deutschland haben heute in zwei ganz unterschiedlichen Verfahren ziemlich schlecht ausgesehen.

Das Verfahren gegen die beiden Männer, denen vorgeworfen worden war, beim G20-Gipfel im Sommer in Pittsburgh durch Twittern die Proteste gesteuert zu haben, ist eingestellt worden. Das vermeldet fröhlich das Soli-Blog Friends of Tortuga.

Pennsylvania Drops All Charges Against Madison & Wallschlager for Twittering

Tortuga ist das Wohnprojekt, in dem die beiden wohnen und das einige Wochen nach der ersten Festnahme gründlich durchsucht worden war.

On October 1st, 2009, at 6:00am, the Joint Terrorism Task Force (a
union of local police departments and the FBI), kicked out the front
door to our home—an anarchist collective house in Queens, NY,
affectionately known as Tortuga.

The FBI spent 16 hours ransacking our house before carting off boxes
of our personal belongings, everything from computers, passports and
even stuffed animals.

The apparent reason for this predawn raid was the arrest of two
members of our household a week earlier in Pennsylvania. Our two
friends were arrested and charged with several felonies for sending
twitter messages during protests against the G20 in Pittsburgh.

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US-Handelskammer vs. The Yes Men

Letzten Montag erschütterte kurzzeitig die Meldung die US-Medien, dass die US-Handelskammer ihren Widerstand gegen die Klimaschutz-Gesetzgebung der Obama-Administration aufgegeben habe. Fox Business Network etwa berichtete dies und zog noch in der laufenden Nachrichtensendung die Meldung zurück: dem Nachrichtensprecher wurde ein Zettel reingereicht, dass es sich um eine weitere gelungene Aktion der Yes Men handelte. Inzwischen mahnt die Handelskammer die Yes Men ab und versucht zu erreichen, dass die Website www.chamber-of-commerce.us vom Netz genommen wird, die die Aktion der Yes Men dokumentiert. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) vertritt die Yes Men.

Democracy Now! dazu:

http://www.youtube.com/watch?v=azVeDy7xQHc

Der Film in allen acht Teilen bei YouTube

China, Deutschland und die Freiheit, Texte zu schreiben

Linguistischer FingerabdruckIm letzten Post ging es auch um den Unterschied zwischen Twittern im Iran und Twittern in den USA. In diesem geht es (auch) um Texteschreiben in China und Texteschreiben in Deutschland.

Wolf Wetzel hat einen hübschen Artikel geschrieben, der die Buchmesse als Aufhänger hat. In China ist die Freiheit, kritische Texte zu schreiben, eine feine Sache. Findet auch Angela Merkel. Hierzulande ist das was ganz anderes.

Buchmesse und linguistischer Fingerabdruck. Literatur als Gefahrengut und Gefahrenquelle – nicht nur in China.

Man braucht keine Diktatur, um
›Literatur‹ als Beweismittel zur strafrechtlichen Verfolgung anzuführen
bzw. zum Gegenstand geheimdienstlicher Überwachung zu machen!

Es geht um die Rolle der von ihnen selbst geschriebenen und veröffentlichten Texte in den Verfahren gegen Andrej (Holm) und Wolf Wetzel. Sehr absurd und auf jeden Fall wert, sich die 10 Minuten zu nehmen, auch die Details zu lesen.

(Einen Schönheitsfehler gibts darin: Andrej war nicht Monate, sondern Wochen in U-Haft.)

Mehr zur aktuellen Entwicklung von Wolf Wetzels Klage gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz steht in V-Mann 123 – ein Volltreffer oder ein Fantasieprodukt.

 

The state twembles

Einen Umzug und den damit zwangsläufig verbundenen DSL-Anschluss-Trubel haben wir überstanden und so kehrt annalist ins Leben zurück. 

When anarchists tweets, the state twembles

Mit einer entzückende Illustration ("Wenn Anarchisten twittern, tzwittert der Staat") zu einem hässlichen Fall, von dem am Rande des G20-Gipfels in Philadelphia im September berichtet wurde. Zwei Leute wurden festgenommen, die über Polizeiaktivitäten während des Gipfels und den Proteste dagegen getwittert hatten, anscheinend auch mit Hilfe von Polizeifunk, was in den USA nicht verboten ist (der bewusste Twitter-Account). Vorwurf: sie hätten die Aktivitäten der AktivistInnen gesteuert und damit Polizei-Aktivitäten behindert. Kommentar in einem Blog, das den Fall begleitet: "Erlaubt Twitter bei Protesten in den USA, nicht nur im Iran!". Reuters beschrieb das ähnlich. Nach 36 Stunden und der Zahlung von 30.000 US$ Kaution wurden sie freigelassen.

Eine Woche später wurde ihrem Hauskollektiv in Queens, New York morgens um 6 vom FBI die Tür eingetreten. Die Durchsuchung dauerte 16 Stunden. Bei EFF gibt es die juristischen Dokumente zum Fall. Morgen findet eine Verhandlung zu dem Fall statt. Elliot Madison, einer der beiden Festgenommenen hat auf Rückgabe der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Sachen geklagt, und das war wohl nicht wenig.

Parteigelder von Franz

Und jetzt auch noch was über angezündete Autos. Aber um die geht es eigentlich nicht, sondern um eine Postkarte von Franz:

Im Mai wurde in Berlin eine Frau festgenommen, der vorgeworfen wird, versucht zu haben, ein Auto anzuzünden. Ihre Anwältin sagte dazu: neben der Aussage des Polizisten, der Alexandra R. am
Tatort gesehen haben will, gebe es keine Beweise: Kein Grillanzünder an den
Fingern der jungen Frau, keine Spuren am Auto.

Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Angezündete Autos in Berlin sorgen seit einer Weile für große Nervosität. Das zumindest muss man wissen, wenn man verstehen will, warum in diesem Fall die versuchte Brandstiftung eine andere Dimension hat als normalerweise.

Alexandra R. wurde festgenommen, mangels hinreichenden Tatverdachts freigelassen und zwei Tage später wieder festgenommen. Begründung: "Um andere abzuschrecken, sei es möglich, dass die Strafe entsprechend hoch ausfalle" (Frankfurter Rundschau). In der Berliner Zeitung heißt das "generalpräventive Erwägungen".

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Veröffentlicht unter Justiz

BGH prüft §129-Verfahren gegen sächsische Nazis

Vor ziemlich genau einem Jahr beschloss das Landgericht Dresden, dass die sächsische Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ keine kriminelle Vereinigung sei. Das fiel auf. Mir auch. Links ist man da ja weniger zimperlich.

Obwohl die Nazis von Sturm 34 gemeinsam Menschen angreifen, schwer verletzen und nicht nur einmal, fand das Gericht sinngemäß, sie seien für eine ordentliche Vereinigung zu blöd und sprach sogar einige frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt, und nun nimmt sich der Bundesgerichtshof der Sache an. Ich werde trotzdem nicht glauben, dass es damit wieder gerecht zugeht, aber bemerkenswert ist es doch.

NPD-Blog berichtet detailliert über den Fall.

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Terror

Vor acht Jahren trafen sich in Italien die G8. Dieses Jahr auch, aber nicht annähernd so spektakulär. Während des Gipfels 2001 fand etwas statt, das den Namen Terror tatsächlich verdient. Die juristische Aufarbeitung ist noch immer nicht abgeschlossen. Ein ganzes Büro hat in Genua Jahre damit zugebracht, Materialien aufzuarbeiten und damit den AnwältInnen zuzuarbeiten, die beschuldigte AktivistInnen verteidigen. Es ist auch versucht worden, das Offensichtliche vor Gericht zu verhandeln: Übergriffe der italienischen Polizei und Carabiniere (Teil des Militärs). Dabei sind verschiedene Filme entstanden, die z.B. dabei halfen, zu demonstrieren, wer wen zuerst angegriffen hat.

Verarbeitet wurden 500 Stunden Video, 15.000 Fotos und 1800 Polizeifunk- und -telefongespräche (aus dem Beweismaterial der Gerichtsverfahren). Viele Lügen konnten so aufgeklärt werden. Wenig überraschend wurden beschuldigte Beamte im Zweifel nach oben wegbefördert, während viele DemonstrantInnen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

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