Was für eine Aufregung. Kameraüberwachung auch für ‚unbescholtene Bürger‘. Eklig, in der Tat – ich frage mich schon eine Weile, ob wir sowas in der Wohnung haben und ob ich (samt Kindern) eigentlich als unbescholten gelte und derlei Fragen mehr, die seit gestern, als Details des geplanten BKA-Gesetzes bekannter wurden, viel Aufsehen erregen. MIch interessiert mindestens genauso, wie lange Kameras wie auch Wanzen eingesetzt werden können, wenn es wie bei uns anscheinend einen totalen Stillstand in der Ermittlung gibt und die Staatsanwaltschaft gern einfach noch ein bisschen Daten sammeln möchte, bis sie vielleicht irgendwann mal genug über uns weiß? Oder haben die da auch Personalengpässe, wie beim BKA, weswegen sie einfach gerade nicht schaffen, das ganze endlich einzustellen?
Interessanter wäre die Frage, wenn es nicht so eindeutig um ‚unbescholtene Bürger‘, sondern vielleicht sowas wie Eigentumsdelikte ginge – ist die Kamera im Zimmer von 16-jährigen chronischen Kaugummiklauern ok?
tagesschau.de hat eine Umfrage zu ‚Kameras in Wohnungen‘, und die Ergebnisse sind bei der Fragestellung wenig überraschend, andererseits auch ganz schön, dass jetzt ein bisschen Empörung aufkommt. Da ist offenbar die Grenze erreicht, wo viele doch was zu verbergen haben.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass das
Bundeskriminalamt in bestimmten Fällen auch Wohnungen von
unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen darf. Was
denken Sie: Ist dies ein notwendiger Preis für die Innere Sicherheit
oder ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre?
- Die Maßnahme ist angebracht: 33 Stimmen, dies entspricht circa 3.8%
- Die Maßnahme geht zu weit: 843 Stimmen, dies entspricht circa 96.0%
- Dazu habe ich keine Meinung / Ist mir egal: 2 Stimmen, dies entspricht circa 0.2% Stimmen gesamt: 878