Anti-Terror-Datei jetzt ohne Anti

http://twitter.com/andreasdotorg/status/326993186318860288

 

Letzten Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Anti-Terror-Datei verkündet. Das Ergebnis: es darf weiter gespeichert werden, die Zusammenführung der Arbeit von Verfassungsschutz und Polizeien ist kein Problem. Dies und das wurde eingeschränkt – ob das in der Praxis etwas ändert, werden wir sicher nie erfahren.

Bisher sind 18.000 Personen darin gespeichert – darunter auch Menschen, denen überhaupt nichts vorgeworfen wird. Sie sind lediglich Kontaktpersonen von welchen, die vielleicht.. usw. Ob das mit angezeigt wird, wenn sie versuchen, ganz legal einzureisen oder sich auf einen Job mit Sicherheitsüberprüfung bewerben, ist dann wahrscheinlich Glücksache. Die meisten der 18.000 sind nämlich keine Deutschen, was ihnen sicherlich nicht erleichtert herauszufinden, warum sie plötzlich unerklärliche Probleme mit deutschen Behörden haben. Bisher konnte auch das pauschale Befürworten von Gewalt zum Eintrag führen. Die Kriterien der Feld-, Wald- und Wiesenpolizisten hierfür würden sicher hübsche satirische Beiträge generieren. An diesem Punkt hatten die RichterInnen einen 4:4-Patt, d.h. da haben die Grundrechte sehr knapp verloren.

Immerhin wurde auch festgehalten, dass der ‚Kampf gegen den Terror‘ kein Krieg ist und hierzulande mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt zu werden hat. Das musste offensichtlich explizit erwähnt werden.

Wer’s genau wissen möchte: die Pressemitteilung und die Entscheidung zur Anti-Terror-Datei des Bundesverfassungsgerichts vom 24.4.13

Noch ohne genau zu wissen, was drin stand, wurde ich von den Volontären von Radio Bremen dazu befragt. Nachdem ich genauer gelesen habe, was entschieden wurde, würde ich mich jetzt kritischer dazu äußern, aber wer möchte, kann das Interview hier nachhören (mp3)

(Danke an die VolontärInnen von Radio Bremen und die Electronic Media School)

 

Vera Bunse hat für „Kaffee bei mir“ die Urteilsverkündung mitgeschnitten:

 

Lesenwert fand ich noch

Es gibt sicher noch mehr: gern in die Kommentare.

Verfassungsschutz raus aus den Schulen!

bildung-geheimdienstViele Lehrer und Lehrerinnen, auch manche Schülerinnen und Schüler kennen es vielleicht schon: der Verfassungsschutz geht verstärkt auf Schulen zu und bietet Veranstaltungen an. Es ist nicht so einfach, das abzulehnen. Das Demokratische JugendFORUM Brandenburg (DJB) hat deswegen eine kleine Broschüre herausgegeben, die erklärt, warum es trotzdem besser ist, den Geheimdienst nicht im Unterricht zu haben:

In dieser Broschüre wollen wir die Probleme aufzeigen, die sich aus der Neuorientierung des Verfassungsschutzes für die politische Bildungsarbeit ergeben. Wir sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pädagogischer Einrichtungen, aus Verwaltungen oder Vereinsvorständen. Wir gehen in dieser Handreichung auf Fragen ein, die sich ganz praktisch in der Bildungsarbeit stellen, in der plötzlich ein Geheimdienst aktiv ist.

Darin geht es um so unterschiedliche Fragen wie

  • Wer oder was schützt unsere Verfassung und unsere Demokratie?
  • Wie gestalten wir Demokratie?
  • Wie gut kennt der Geheimdienst den Zustand unserer Demokratie?
  • Ist der Geheimdienst parteipolitisch unabhängig? Sind seine Informationen objektiv?

Und auch: Hat der Geheimdienst geeignete Referentinnen und Referenten zu den Themen Demokratie, Extremismus und Islam?

Referentinnen und Referenten müssen pädagogische Anforderungen erfüllen können. Der zentrale Standard in der politischen Bildung wurde 1976 im Beutelsbacher Konsens festgelegt. Sämtliche Träger und Fachleute politischer Bildungsarbeit einigten sich auf drei zentrale Grundsätze: Politische Bildung darf Lernende nicht indoktrinieren, muss existierende Kontroversen darstellen und Lernenden die Möglichkeit geben, sich eine eigene Meinung über das jeweilige Thema zu bilden. Inhalte sollen in pluralistischer Perspektive dargestellt werden und Standpunkte hinterfragbar sein. Die Herkunft der verwendeten Daten muss nachvollziehbar sein und Lernende dürfen nicht durch die Autorität der Lehrenden überwältigt werden.

Der Geheimdienst kann diesen Ansprüchen an Bildungsreferen- tinnen und Bildungsreferenten nicht gerecht werden.

Das wäre also ein guter inhaltlicher Grund, solche Veranstaltungen abzulehnen. Der wäre aber eigentlich gar nicht nötig, denn

Muss ich mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten?

Niemand ist verpflichtet, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. Jede Anfrage darf ohne Angabe von Gründen und vollständig abgelehnt werden.

Nebenbei:

Wussten Sie schon, …

… dass Neonazis nicht einfach nur „Quellen“ des Geheimdienstes Verfassungsschutz sind, …

… sondern auch in Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes als Expertinnen und Experten zu Themen wie „Linke Gewalt“ zu Wort kommen?

Der Chef des sogenannten Thüringer Heimatschutzes und Informant des Verfassungsschutzes, Tino Brandt, wird in einem Bildungsfilm des Thüringer Verfas- sungsschutz für Schulen in den Rang eines „Experten“ über „linke Gewalt“ gehoben und dazu interviewt.

Dass hinten auf der Broschüre Zitronenfalter erwähnt sind, finde ich charmant, hat aber nichts mit mir und meinem Beitrag beim letzten Kongress des CCC zu tun..

Die Broschüre kann per Post bei bog at djb-ev punkt de bestellt oder direkt als PDF runtergeladen werden (450kb).

 

Ein britischer Spitzel, der sich in New York für AktivistInnen aus Frankreich interessierte

small__6811792053Es gibt Sachen, bei denen ist es echt schwierig, Verschwörngstheorien auszuweichen.

Der britische verdeckte Ermittler Mark Kennedy hat nicht nur jahrelang die britische Klimaschutz- und die deutsche Anti-G8-Bewegung bespitzelt (und nebenbei auch Beziehungen mit Aktivistinnen angefangen).

In The Lede, einem Blog der New York Times, stand letzte Woche, dass er 2008 auch in New York war und dort an mindestens einem Treffen von AktivistInnen und AkademikerInnen teilgenommen hat. Zufällig waren bei diesem Treffen auch Julien Coupat und Yildune Levy. Die wurden dann im November desselben Jahres in Tarnac, Frankreich, mit Terror-Vorwurf festgenommen und lange in Untersuchungshaft gesteckt. Dabei ging es u.a. um Castor-Proteste. Das Verfahren soll dieses Jahr erst beginnen.

Das FBI hatte 2008 Video-Aufnahmen von allen gemacht, die zu dem Treffen gingen und diese Aufnahmen später auch der französischen Polizei übergeben. Und außerdem Alexander Galloway vernommen, Übersetzer des ‚Kommenden Aufstands‘, Lehrbeauftragter der New York University und Programmierer.

Von Mark Kennedys Anwesenheit in New York hatte Harry Halpin erzählt, Fellow des World Wide Web Consortium (W3C), der 2010 selbst vom FBI festgehalten und nach Julien Coupat befragt worden war. Mehr Details stehen bei Indymedia Linksunten.

 

Foto: uetz0815 via photopin CC-Lizenz

Neue kleine Ausrutscher bei den Sicherheitsbehörden

Eine neue Folge von: Auf die deutschen Sicherheitsbehörden können wir vertrauen.

320px-BND_Logo.svgIm aktuellen Spiegel wird berichtet, dass es ein Verfahren gegen einen hohen Beamten des BND gebe:

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt nach Informationen des SPIEGEL gegen den Leiter der geheimen „Verbindungsstelle 61“ des BND in Mainz. Joachim von S. steht unter dem Verdacht der Bildung einer bewaffneten Gruppe und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Sportlich. Geheime bewaffnete Gruppen im Auslandsgeheimdienst? Sicherlich ein Einzelfall. Außerdem wurde das Verfahren wieder eingestellt. Nichts zu sehen. Gehen Sie weiter.

 

Neues vom Verfassungsschutz

Der NSU-Untersuchungsausschuss förderte zutage, dass es einen V-Mann des Verfassungsschutzes gab, Thomas R., oder auch „Corelli“, staatlich finanziert von 1997 bis 2007, der nebenbei mit einem weiteren V-Mann, Achim S., eine Ku-Klux-Klan-Gruppe in Schwäbisch-Hall mit aufgebaut hat.

Unter den 20 bis 30 Mitgliedern aus ganz Deutschland waren neben Neonaziaktivisten auch ein American-Football-Spieler und zwei Polizisten der Bereitschaftspolizei Böblingen, die später zugaben, mit ihrem Blut dem Klan die Treue geschworen zu haben. Beide Polizisten sind bis heute im Dienst. (taz)

Ebenfalls in der taz steht zu lesen, dass einmal Polizisten, die einen Schwarzen festgenommen hatten, ihn in weißer KKK-Bekleidung in seiner Zelle aufgesucht hatten.

Das Landesinnenministerium verwies auf Nachfrage auf einen Bericht vom letzten Jahr, der „keiner weiteren Ergänzung“ bedürfe. Darin waren lediglich die zwei Polizisten als Klan-Mitglieder genannt worden.

Ich würde ja denken, dass sich das Land Baden-Württemberg bei dem Betroffenen mindestens entschuldigen und eine Entschädigung zahlen sollte.

 

Polizei + Nazis gegen Linke

Im März 2012 wurde in München ein Nazi-Info-Stand überfallen. Letzte Woche fand ein Prozess gegen fünf Linke statt, denen der Überfall vorgeworfen wurde. Sie wurden freigesprochen. Pikantes Details: die ‚Beweise‘, die die Linken überführen sollten, hatte der bayrische Staatsschutz von den Nazis.

Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich vor allem auf die Angaben der Neonazis. Denen aber wurden Fotos möglicher Angreifer erst einige Monate später vorgelegt. Wie gut ist die Erinnerung dann noch? Überhaupt, wie glaubwürdig sind Zeugen, die mit ihrer Aussage dem politischen Gegner eins auswischen können? Ein Angeklagter fragt einen Staatsschützer, ob dieser wisse, was die Anti-Antifa ist. Nein, sagt der Polizist, der sich beruflich mit Extremisten beschäftigt. (Sueddeutsche.de)

 

Kann ja mal vorkommen.

Schreibtischtäter

Eine grausige Dokumentation, die diese Woche spätabends in der ARD gezeigt wurde. Über Alltag in Deutschland.

Wadim – Tod nach Abschiebung

 

Auch in der ARD-Mediathek.

Hier ist eine Petition zu einer jungen Frau, die ebenfalls zum 18. Geburtstag ihre Ausreiseaufforderung bekam:

Bleiberecht für Leyla

Über „Wadim – Tod nach Abschiebung“

Wadim K. ist in Deutschland aufgewachsen. Er ist hier zur Schule, zum Sport und in die Ministrantengruppe gegangen. Er sprach Deutsch, er hatte deutsche Freunde, er fühlte sich als Deutscher. Doch einen deutschen Pass hat Wadim nie erhalten, weil er mit seiner Familie 1992 als Flüchtling nach Hamburg kam.

Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion fühlten sich Wadims russischstämmige Eltern in Lettland nicht mehr sicher. Doch in Deutschland wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Es folgten 13 Jahre in Deutschland zwischen Duldungen, Sammelunterkünften und Arbeitsverbot. Die Eltern sind unter dem Druck zusammengebrochen, erkrankten an Depressionen und Psychosen.

Die Kinder waren mehr und mehr auf sich gestellt.
2005 versuchte die Ausländerbehörde, die Familie abzuschieben. Der nächtliche Einsatz endete im Desaster: Die Mutter schnitt sich die Pulsadern auf, der Vater kam in Haft. Wadim wurde im Alter von 18 Jahren allein nach Lettland abgeschoben – in ein Land, an das er sich kaum erinnern konnte. Fünf Jahre kämpfte er um eine neue Existenz: Erst in Riga, später irrte er durch Frankreich, Belgien und die Schweiz, wurde erneut nach Lettland deportiert. Bei seinem letzten, illegalen Besuch in Hamburg, im Januar 2010, nahm Wadim sich das Leben. Er wurde 23 Jahre alt.

Dieser Dokumentarfilm setzt das Mosaik eines kurzen Lebens zusammen. Es steht für knapp 90.000 andere Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben. Über Fotos und sehr persönliche Videos aus dem Familienbesitz sowie über Interviews mit Wadims Eltern, Freunden, seiner Jugendliebe und anderen Zeitzeugen kann man sich ein eigenes Bild davon machen, wie die Familie zerbrach und sich der Junge veränderte: von einem fröhlichen Kind, das ein Gymnasium besuchte und Fagott spielte, hin zu einem Getriebenen, der sein Zuhause verlor, der in einem lettischen Obdachlosenheim landete und am Ende den eigenen Sorgen und Ängsten nicht mehr standhalten konnte.

Der Film zeigt eindringlich, wie Menschen kämpfen müssen, um in diesem Land einen Platz für sich zu finden.
Ein halbes Jahr lang begleiteten die Autoren Wadims Eltern, die in teils beklemmender Offenheit von ihren Hoffnungen, Träumen und ihrem Scheitern berichteten. Dabei hinterfragt der Dokumentarfilm auch das starre Gerüst von Aufenthaltsrecht und Bürokratie insgesamt, in dem der Einzelne nichts zählt. Er stößt Gedanken an, die angesichts der Integrationsdebatte in Deutschland hochaktuell sind: Wo gehört ein Mensch hin? Was ist Heimat? Und darf man sie jemandem per Gesetz wegnehmen?

Film von Hauke Wendler und Carsten Rau

 

Verfassungsschutz entscheidet in NRW über Gemeinnützigkeit

Wir waren alle empört, als wir im Sommer hörten, dass der Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden solle. Das wurde glücklicherweise in letzter Sekunde abgewendet.

Die Idee, versteckt im neuen Steuergesetz, war: wenn ein Verein im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, ist er extremistisch und kann damit nicht mehr gemeinnützig sein. Hat in der Folge also deutlich weniger Aussicht auf Förderung und kann auch keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen, bekommt also ziemlich sicher auch weniger Spenden.

Und wir dachten, das sei jetzt erledigt. Pustekuchen.

Mit dem Steuerbescheid vom 14.12.12 teilte uns das Finanzamt Wuppertal mit, dass dem Verband ab 2010 die Gemeinnützigkeit entzogen wird.
(…) Die unverschämte Begründung: “Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt.“

..schreibt der Frauenverband Courage.

Ich habe dann in den Verfassungsschutzbericht geschaut – immerhin 300 Seiten bloß für Nordrhein-Westfalen – und gleich drei Hinweise auf Courage e.V. gefunden. (Vorsicht beim Klicken, wer weiß, in welchem Honeypot ihr landet).

moskauCourage e.V. sei eine Vorfeldorganisation der MLPD.

Ui. Die MLPD. (Gibt’s die noch?)

Könnten sich bitte mal alle bei mir melden, die glauben, die MLPD wäre willens und in der Lage, die Republik zu stürzen?

Courage selber schreibt im übrigen, sie seien nicht Teil der MLPD, lediglich „für den breiten Zusammenschluss der Frauenbewegung ohne antikommunistische Ausgrenzung.“ Das Verhältnis von Verfassungsschutz und Kommunismus habe ich ja letzten Sonntag beim 29c3 schon erklärt.

Und was machen die konkret so Verfassungsfeindliches? Der Verband, so der VS-Bericht

..konzentrierte seine Arbeit vor allem auf die Vorbereitung der 1. Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen vom 4. bis 8. März in Caracas/Venezuela, in dessen Rahmen auch der 100. Internationale Frauentag am 8. März gefeiert wurde.

Und:

Am 8./9. Oktober 2011 trafen sich Teilnehmer aus dem In- und Ausland in Gelsenkirchen zum 2. Internationalen Umweltratschlag. In Plenumsdiskussionen, Foren und Workshops wurden umweltpolitische Fragen diskutiert. Maßgebliche Trägerorganisationen waren unter anderem die MLPD, ihr Jugendverband ‚Rebell*‘ und ihr ‚Frauenverband Courage*‘.

Das ist alles.

Ach ja, und zur MLPD an sich und warum die ein Problem ist:

Die 1982 aus dem ‚Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands‘ (KABD) hervorgegangene MLPD bekennt sich nach wie vor zu den Lehren von Marx, Engels, Stalin und Mao Tse-tung und verbindet nach eigener Aussage „den Kampf um die Forderungen der Arbeiter- und Volksbewegungen mit dem Ziel der internationalen sozialistischen Revolution“. Die Zielsetzung der MLPD ist durch eindeutig verfassungsfeindliche Aussagen geprägt.

Hallo? Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden? Wird das nicht auch gern mal von konservativer Seite deklamiert? On the other hand – wer regiert gleich noch in Nordrhein-Westfalen? Liebe SPD- und Grünen-Mitglieder: findet Ihr das richtig?

Ich bin übrigens keine Kommunistin und halte Stalin für einen Verbrecher, falls irgendwie Missverständnisse aufkommen sollten.

Aber ich fände hilfreich, wenn anerkannt würde, dass der kalte Krieg vorbei ist, und es keine kommunistischen Vereinigungen in Deutschland mehr gibt, die von irgendwem ernstgenommen werden. Was wir allerdings haben, ist ein Nazi-Problem.

 

(Gibt es eigentlich noch mehr Fälle?)

Die Gewöhnung an den täglichen Geheimdienst-Skandal

Ich könnte mich ja jetzt bestätigt fühlen. Täglich ein neuer Skandal zum Verfassungsschutz von einem Kaliber, das anderswo Regierungen zum Wanken brächte. Bei uns kann der CSU-Innenminister mit gewichtigem Ton ankündigen, den Verfassungsschutz radikal reformieren zu wollen und weiter passiert .. nichts. Ich wette, dass er mit der radikalen Reform die Ausweitung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes meint und bisher hält niemand dagegen. (Noch) Mehr Kooperation zwischen Geheimdienst und Polizei steht als Lösung im Raum, obwohl die bewusst nach dem letzten deutschen Faschismus getrennt wurden.

Es kippte bisher: der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Verfassungsschutzes von Thüringen, von Sachsen. Das grün-rote Baden-Württemberg verweigert dem Untersuchungsausschuss Akten. In Hessen ist ein Mord kein Grund, den anwesenden VS’ler befragen zu können. Wie man in Thüringen überhaupt Chef des VS wird, weiß keiner so recht. Ich versuche mir vorzustellen, welche Empörung vorgetragen würde, wenn sowas in, sagen wir, Westafrika vorkäme. Oder einem osteuropäischen Staat, der gern Mitglied der EU wäre.

Das schöne an der Demokratie ist, dass wir (fast) alles sagen und schreiben dürfen. Es wird geschrieben und gesagt, was das Zeug hält. An kritischer Öffentlichkeit mangelt es ausnahmsweise überhaupt nicht. Das beeinflusst aber das Regierungshandeln offenbar kein Stück. Die Regierung sitzt … das … aus. Sie muss ja auch nicht befürchten, dass hier wer wegen sowas auf die Straße ginge. Und wenn, wären das doch diese Schmuddelkinder Extremisten.

Fundstücke der letzten Tage:

Wir sahen von der Zuschauergalerie hinunter auf den BKA-Chef und sahen die Wut in ihm hochsteigen und hörten ihn brüllen: „So können Sie nicht mit mir verfahren!“ Er wurde freundlich, aber sehr bestimmt darauf verwiesen, dass er hier als Zeuge befragt werde, dass er antworten müsse. Mit einer bloßen Stellungnahme sei es nicht getan. „Wir fragen Sie, und Sie antworten, und wenn wir noch einmal fragen, dann antworten Sie wieder.“ (…)

Der Chef des Bundeskriminalamtes, einer der wichtigsten der für die Sicherheit des demokratischen Staates verantwortlichen Männer, hatte ganz offensichtlich nicht verstanden, wo er sich befand. …  Er hat die parlamentarische Ordnung, die zu verteidigen sein Amt ist, nicht verstanden. Der Mann – er heißt Jörg Ziercke – hat auf diesem Posten nichts verloren. Das konnten alle sehen, die in dieser Sitzung des NSU-Ausschusses saßen. (Arno Widmann, FR)

Mely Kiyak denkt schon mal weiter:

Neun Monate sind vergangen, und ich kann nicht sehen, dass der Nationalsozialistische Untergrund, sofern es ihn gibt und er so heißt, ergründet wird. Offenbar geht man davon aus, dass mit der Verhaftung Beate Zschäpes und dem Tod ihrer Komplizen sich das Problem des Rassismus, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus und Rechtsterrorismus erledigt hätte. Die „Aufklärung um die Mordserie“ dient der Rekonstruktion. Doch ist der sogenannte NSU eine museale, historische Begebenheit, bei der es lediglich herauszufinden gilt, ob und inwiefern Innenministerium, Polizei, Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst involviert waren?

Lieber NSU-Ausschuss Teil 1 / Teil 2 / Teil 3

Vielleicht hat sie ja die Fragen von Lorenz Matzat gelesen.

Erstaunlich ist, dass nach wie vor offenbar ohne großen Zweifel den Verlautbarungen der diversen Behörden Glauben geschenkt wird. Deren Mitarbeiter in Vergangenheit immer wieder bewusst gelogen und vertuscht haben. Offizielle – oft nicht zweifelsfrei belegte – Narrative werden als Fakten akzeptiert. Doch was ist beispielsweise mit diesen Fragen: Wie das war mit dem Selbstmord der zwei NSU Mitglieder; dass es nur drei NSU Mitglieder gäbe; wer rief Zschäpe von einer Behördentelefonnummer aus dem sächsischen Innenministerium am 4.11.2011 an; warum wurden die Videos verschickt, wenn eigentlich alle Spuren durch den Brand im Wohnhaus der Zelle vernichtet werden sollten; ist Fromm aus freien Stücken als VS-Chef zurückgetreten oder kam er einer Entlassung durch Friedrich zuvor; usw. usf.

Der außerdem kurz anreißt, welche einfachen Möglichkeiten des Einsatzes von Online-Medien gerade verpasst werden.

Ganz abgesehen davon, dass keine Redaktion ein dezidiertes Blog oder zumindest ab und zu etwa rund um Untersuchungsausschusstermine “live“ bloggt  – es wäre doch eigentlich nahliegend, eine Plattform oder eben Datenbank aufzubauen, die prozesshaft in Text-, Bild-, Audio- und interaktiven Grafikformaten sammelt, was Kenntnisstand ist …

Wäre es. Das Gute liegt so nah. Immerhin gibt es jetzt eine Möglichkeit, unveröffentlichte Behörden-Dokumente zum Thema bekannt zu machen: NSU-Leaks.

Der Presseclub debattierte letzte Woche auch dazu, wer Mely Kiyak mal ausführlicher erleben möchte: Auf dem rechten Auge blind?

Sehr ausführlich beschäftigt sich Wolf Wetzel mit dem Thema (lasst Euch vom etwas anstrengenden Layout nicht abschrecken, es lohnt sich wirklich): Der staatliche Rettungschirm für die neonazistische Mordserie des ›Nationalsozialistischen Untergrundes‹. Hier beschäftigt er sich u.a. mit der bizarren Geschichte in Hessen, als ein V-Mann namens „Klein-Adolf“ zwar direkt daneben stand, als einer der NSU-Morde geschah, aber, vom hessischen Innenminister gedeckt, dazu nicht befragt werden durfte.

Ein §129-Verfahren gegen Antifas in Sachsen eingestellt

Und sonst? Wurde in Sachsen gerade eins der diversen §129-Verfahren eingestellt, dass im Kontext der – Überraschung – Proteste gegen Nazis gegen Antifas begonnen wurde. Das Bündnis ‚Nazifrei! – Dresden stellt sich quer‘ dazu (pdf):

Die Verfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB gegen am 19. Februar 2011 im Haus der Begegnung Dresden in Gewahrsam genommene Personen wurden eingestellt. … Zuvor hatten mehrere Betroffene über ihre Anwält_innen Verzögerungsrüge aufgrund des nunmehr seit sechzehn Monaten andauernden Ermittlungsverfahrens ausgesprochen. (…)

Wir halten auch diese Verfahren lediglich für ein Konstrukt, das gezielt entwickelt wurde, um umfangreiche Strukturermittlungen gegen Linke vornehmen zu können. Schließlich wird den Ermittlungsbehörden mit dem Paragraphen 129 ein umfangreiches Repertoire an Methoden zur Seite gestellt, das sowohl Telefonüberwachung, Internetüberwachung als auch flächendeckende Observationen und Rasterfahndung ermöglicht.“ Das Bündnis “Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“ fordert vor diesem Hintergrund die sofortige Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren.

Die sog. Vereinigungsparagraphen (§129/a/b) sind genau die Paragraphen des Strafgesetzbuches, mit denen auch Gruppen wie der NSU beschuldigt würden.

Haltlose Ermittlungen Dresden stellt Verfahren gegen Nazigegner ein – viele fragen sich, warum überhaupt damit begonnen wurde (ND)

Wie gesagt: hier waren dieselbe Staatsanwaltschaft, dasselber LKA, derselbe Landes-VS am Werk wie beim NSU. In diesem LKA gab es jemand, der eine Telefonnummer von Beate Zschäpe hatte und sie anrief, während sie jahrelang ungestört im Untergrund in Sachsen lebte. Diese selben Ämter hatten aber kein Problem, Funkzellenabfragen gegen eine halbe Stadt, umfassende Überwachung, Durchsuchungen und Verfahren gegen Antifas einzuleiten und auszuwerten. Es ist auch erst eins dieser Verfahren eingestellt – in den anderen Fällen wird munter weiter überwacht. Von Beamten, die offenbar der Meinung sind, es sei kein Problem, das VS-Desaster mit Alkohol oder Vergesslichkeit zu erklären.

Es ist übrigens in deutschen Gerichten vollkommen üblich und akzeptiert, wenn anonyme VS-Figuren behaupten, dass Linke dies und jenes getan oder gesagt hätten und sicher zu dieser oder jender linksextremistischen Gruppierung gehören. Da muss nichts begründet werden und es kann auch nicht gefragt werden, woher die Annahme stammt. Aus diesen Hinweisen werden dann die Verfahren entwickelt, mit denen ganze Szenen jahrelang überwacht werden. Ganz demokratisch.

Und wenn die Polizei kommt..?

Die Electronic Frontier Foundation EFF hat mal wieder nachgefragt, wie sich Unternehmen verhalten, wenn Behörden Daten ihrer NutzerInnen haben wollen. Es sieht erwartungsgemäß düster aus. Es gibt auch einen ausführlichen Bericht mit Links zu den Dokumenten der jeweiligen Unternehmen.

Dies bezieht sich im übrigen auf die USA – ob sich dieselben Unternehmen in Deutschland genauso verhalten, ist offen. Wäre aber mal interessant zu erfahren.

Update – FBI bringt heimlich Riseup-Server zurück (Video)

Neues vom vom FBI beschlagnahmten Riseup/May First/ECN-Server:

Erst wurde er ohne weitere Benachrichtigung mitgenommen, jetzt hat das FBI ihn heimlich zurückgestellt. Allerdings gab es inzwischen eine Kamera, die das Geschehen in der Server-Farm beobachtete. Die Aufnahme hat May First letzte Woche veröffentlicht:

Bei archive.org oder YouTube (mit adäquater Musik)

May First hat den Server inzwischen natürlich wieder aus dem Betrieb genommen und untersucht ihn aktuell.

Der EFF hat ebenfalls verschiedene neue Informationen:

Inzwischen ist klar, dass die Beschlagnahmung des Servers, auf dem ein anonymer Remailing-Service lief, m angeblichen Grund für die Beschlagnahmung nichts geändert hat. Die Uni Pittsburgh bekommt weiterhin Bombendrohungen.

Dass auf dem Server lediglich der Remailer installiert war, der keinerlei Aufschluss über die Nutzer zulässt, wusste das FBI auch schon vor der Beschlagnahmung, erklärt der EFF. Inzwischen gibt es auch den richterlichen Beschluss (PDF).

Unbegründete Beschlagnahmungen von Hardware durch das FBI und andere US-Behörden beschäftigen den EFF auch in anderen Fällen. Im März wurde das FBI verurteilt, $100.000 an den Long Haul Infoshops in Berkeley zu zahlen.

Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit

„Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit“ – zentraler Satz im heute vormittag vorgestellten Bericht der Untersuchungskommission 19-2. Denn: Der Freistaat Sachsen sieht das anders und nimmt daher die Stzblockaden zum Vorwand, den wohl unbestritten dringend nötigen Protest gegen Nazi-Aufmärsche jedes Jahr im Februar in Dresden in Grund und Boden zu kriminalisieren.

Heute vormittag hat die Untersuchungskommission 19-2, die sich mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19.Februar 2011 und dem Verhalten der sächsischen Polizei und Justiz beschäftigt hat, einen Bericht mit ihren Ergebnissen vorgestellt. Weil es schneller geht und weil die Kommission sich damit auch Mühe gemacht hat, schreibe ich die Pressemitteilung dazu nicht um. Der komplette Bericht steht als PDF unten drunter.

Versammlungsfreiheit – ausschlaggebende Grundlage der Verfassung

Die „Untersuchungskommission 19. Februar“ hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verfasser hoben zusammenfassend hervor:

  • Entgegen den polizeilichen und regierungspolitisch geschürten Darstellungen war Dresden im Februar 2011 nicht von Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten aus den Gegendemonstrationen gekennzeichnet. Im Gegenteil:
    Dresden zeichnete sich dadurch aus, dass Zehntausende Bürger und Bürgerinnen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit „gewaltfrei und ohne Waffen“ in ihre Hände nahmen. Sie waren auf der Straße, um gegen die braunen,  nationalistischen und rassistischen Bestrebungen ein deutliches Zeichen zu setzen.
  • Das Trennungskonzept der Polizei, das den Gegendemonstrierenden von vorneherein und systematisch ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verweigerte, erzeugte fast zwangsläufig Konfrontationen. Nicht die Versammlungsbehörde, sondern die Bürger und Bürgerinnen müssen entscheiden können, wo und wann sie demonstrieren. Die Aufgabe der Polizei muss es sein, dies absichernd zu unterstützen. Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit.
  • Überwachungen und Datenerfassungen im Kontext dieser Demonstrationen überschreiten jedes demokratisch erträgliche Maß. Mit Verfahren nach § 129 StGB (Kriminelle Vereinigung) wurden Bürger und Bürgerinnen, die die Proteste vorbereiteten, schon im Vorhinein kriminalisiert. Die willkürliche Verdachtskonstruktion eröffnet der Polizei vor allem Eingriffs- und Überwachungsrechte. Interessierte und engagierte Bürger muss solches Vorgehen davor abschrecken, sich politisch zu beteiligen. Auch mit der Kriminalisierung der Beteiligten nach Versammlungsgesetz und nach § 125 StGB (schwerem Landfriedensbruch) soll vor allem von politischer Teilhabe abgeschreckt werden. Das aber gefährdet die Demokratie in ihren Fundamenten. Mit der Funkzellenabfrage, die einmal zur Abwehr terroristischer Angriffe gedacht war, ist jedes rechtsstaatliche Maß überschritten worden.

Rechtsanwalt Peer Stolle vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gab zu bedenken: „Der Bericht ist erst der Anfang einer langwierigen und umfangreichen Aufarbeitung.“

Ringo Bischoff, Bundesjugendsekretär der ver.di jugend erklärte: „Der Umgang der sächsischen Behörden mit dem Versammlungsrecht sowie die Kriminalisierung von zivilgesellschaftlichem Engagement zeugt von einem vordemokratischen Zustand in diesem Bundesland.“

Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr vom Komitee für Grundrechte und Demokratie betonte abschließend: „Eine der vornehmsten demokratischen Praktiken besteht im demonstrativen Handeln. Wer dieses gefährdet – wie es die sächsische Regierung und „ihre“ Polizei getan haben – gefährdet  eine der ausschlaggebenden Grundlagen der Verfassung.“

Der „Untersuchungskommission 19. Februar“ gehören an:

  • Friedemann Bringt (Koordinator BAG Kirche & Rechtsextremismus)
  • Sabine Friedel (SPD, MdL Sachsen)
  • Corinna Genschel (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Kerstin Harzendorf (Beraterin für Rechtspolitik der grünen Landtagsfraktion)
  • Kampagne Sachsens Demokratie
  • Kerstin Köditz (Die Linke, MdL Sachsen)
  • Katharina König (JG-Soligruppe, Die Linke, MdL Thüringen),
  • Stefan Lange (Büroleiter Bundesvorstand Bündnis 90/DIE Grünen bei Astrid Rothe-Beinlich)
  • Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen, MdL Sachsen),
  • Albrecht Maurer (BT Linke)
  • Wolf-Dieter Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Thomas Ott (Aktionsnetz Jena, Legalteam, Rechtsanwalt)
  • Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin, Jena, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)
  • Michael Plöse (akj-berlin)
  • Wolfhard Pröhl (Bündnis Dresden-Nazifrei)
  • Martina Renner (Die Linke, MdL Thüringen)
  • Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesvorstand, MdL Thüringen und Vize-Präsidentin des Thüringer Landtags)
  • Christine Schickert (Bündnis 90/Die Grünen, Dresden)
  • Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Danilo Starosta (Kulturbüro Sachsen e.V.)
  • Peer Stolle (Rechtsanwalt, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

Der komplette Bericht der Untersuchungskommission 19-2 als PDF-Datei