Anti-Terror-Datei jetzt ohne Anti

 

Letzten Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Anti-Terror-Datei verkündet. Das Ergebnis: es darf weiter gespeichert werden, die Zusammenführung der Arbeit von Verfassungsschutz und Polizeien ist kein Problem. Dies und das wurde eingeschränkt – ob das in der Praxis etwas ändert, werden wir sicher nie erfahren.

Bisher sind 18.000 Personen darin gespeichert – darunter auch Menschen, denen überhaupt nichts vorgeworfen wird. Sie sind lediglich Kontaktpersonen von welchen, die vielleicht.. usw. Ob das mit angezeigt wird, wenn sie versuchen, ganz legal einzureisen oder sich auf einen Job mit Sicherheitsüberprüfung bewerben, ist dann wahrscheinlich Glücksache. Die meisten der 18.000 sind nämlich keine Deutschen, was ihnen sicherlich nicht erleichtert herauszufinden, warum sie plötzlich unerklärliche Probleme mit deutschen Behörden haben. Bisher konnte auch das pauschale Befürworten von Gewalt zum Eintrag führen. Die Kriterien der Feld-, Wald- und Wiesenpolizisten hierfür würden sicher hübsche satirische Beiträge generieren. An diesem Punkt hatten die RichterInnen einen 4:4-Patt, d.h. da haben die Grundrechte sehr knapp verloren.

Immerhin wurde auch festgehalten, dass der ‚Kampf gegen den Terror‘ kein Krieg ist und hierzulande mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt zu werden hat. Das musste offensichtlich explizit erwähnt werden.

Wer’s genau wissen möchte: die Pressemitteilung und die Entscheidung zur Anti-Terror-Datei des Bundesverfassungsgerichts vom 24.4.13

Noch ohne genau zu wissen, was drin stand, wurde ich von den Volontären von Radio Bremen dazu befragt. Nachdem ich genauer gelesen habe, was entschieden wurde, würde ich mich jetzt kritischer dazu äußern, aber wer möchte, kann das Interview hier nachhören (mp3)

(Danke an die VolontärInnen von Radio Bremen und die Electronic Media School)

 

Vera Bunse hat für „Kaffee bei mir“ die Urteilsverkündung mitgeschnitten:

 

Lesenwert fand ich noch

Es gibt sicher noch mehr: gern in die Kommentare.

Ein Gedanke zu „Anti-Terror-Datei jetzt ohne Anti

  1. Damit die Datenbank aus Sicht der Behörden überhaupt wirksam sein kann, muss möglichst viel gespeichert werden. Denn die Datenbank dient ja gerade dazu, das zu erfassen, was man bislang nicht als gefährdend im Blick hatte. Ich bring‘ das jetzt nicht so gut auf den Punkt, aber das hat hier mal jemand am Beispiel eines Anti-Terror-Buchs aus den USA aufgeschrieben:
    http://www.security-informatics.de/blog/?p=1038
    Die Sammelwut ist in den Konzepten des „Anti-Terrorkampfes“ also angelegt. Traurig, dass das BVerfG das nicht so gesehen hat.

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