Zwei Meldungen zum gleichen Thema, schön getwittert von Spreeblick:
Schneeballschlacht gegen Minderjährige verloren. Polizei geholt: Terrorverdacht. #werzuletztlacht
Berlin hat tatsächlich am Donnerstag die Schülerdatei beschlossen. Und parallel dazu gibt es lauter gehässige Meldungen darüber, wie unglaublich es ist, dass der Verfassungsschutz jetzt auch Kinder überwachen soll, wenn’s nach der CDU geht. Das schönste Zitat dazu kommt aus der FDP:
"Ich habe das Gefühl, für die Sicherheitsbehörden ist die Verfassung etwas, das man überwinden muss, statt sie zu schützen."
Gegen die Berliner Schülerdatei gab es vorher soviel Protest, dass ich eigentlich angenommen hatte, dass das mit einer rot-roten Regierung vielleicht doch auch anders hätte ausgehen können. Naja.
Sehr pampig die erste Reaktion von Frank Rieger (CCC):
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute überraschend die Einführung der Schülerdatei für Berlin beschlossen. Eigentlich sah es in der Ausschussanhörung ganz anders aus, der Thema schien soweit vom Tisch. Offenbar war aber mal wieder Verlass auf das Umfallen von SPD und Linken. Angesichts der Datenverbrechenskandale der letzten Monate ist es ganz klar nur eine Frage der Zeit, bis Datenbestände aus der Schülerdatei verloren gehen und mißbraucht werden.
Worum geht’s? Laut Safer-Privacy sieht der Gesetzentwurf vor
zu Verwaltungszwecken berlinweit eine Reihe von personenbezogenen Daten
in einem automatisierten System zu erfassen und zu speichern. Das
betrifft nicht nur Namen von Schülern, Geburtsdatum und -ort,
Geschlecht und Anschrift, sondern auch Namen, Adressen und
Telefonnummern der Erziehungsberechtigten. Auch Name, Anschrift und
Nummer der Schule sollen in das Dossier, dazu Klasse, Lerngruppe und
Jahrgangsstufe. Nicht zu vergessen, in welcher Weise der Delinquent der
Schulpflicht nachkommt, Aufnahme- und Abgangsdatum, Bildungsgang
einschließlich Abschluss. Hinzu kommen die Teilnahme an der ärztlichen
Schuleingangsuntersuchung, Art und Umfang außerunterrichtlicher
Förderung und Betreuung, nichtdeutsche Herkunftssprache, inwieweit der
Schüler zur Zahlung von Lernmitteln verpflichtet ist, Details zum
sonderpädagogischen Förderbedarf, Angaben zum beruflichen Bildungsweg.
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