Es wird ja gern und viel darüber gewitzelt, dass das BKA nicht
genügend ProgrammiererInnen für die Online-Durchsuchungen hat. Es gibt
offenbar noch weitere Engpässe.
Bei den Durchsuchungen im Fall
‚militante gruppe (mg)‘ vor knapp einem Jahr an jenem unseligen 31.
Juli wurde bei einem der Beschuldigten ein USB-Stick mitgenommen, der
seinem Mitbewohner gehört. Den hat der bis heute nicht wieder und sein
Anwalt hat neulich mal wieder nachgefragt, wie lange es denn noch
dauert. Die Antwort erklärt einiges. Zunächst versucht Frau Vanoni, die
zuständige Staatsanwältin der BAW, mit einem billigen Trick, das
Passwort zu ergattern (der USB-Stick war verschlüsselt und ist es
anscheinend immer noch).
Ihr Mandant könnte jedoch zu einer beschleunigten Freigabe des
Datenträgers beitragen, indem er den Ermittlungsbehörden den Code zur
Entschlüsselung des Datenträgers mitteilt, sofern ihm dieser bekannt
ist.
Nice try. Ich seh vor meinem geistigen Auge den Referenten im
Innenministerium vor mir, der dazu einen Anranzer eingefangen hat, dass
endlich eine vernünftige Vorlage her muss, damit in Zukunft die
Verweigerung, Verschlüsselungspasswörter auszuhändigen, ordentlich
bestraft werden kann.
Es ist nämlich so, sagt Frau Vanoni, dass ihnen ein Image (eine
Kopie) des verschlüsselten Sticks zum Dekodieren nicht ausreicht. Wenn
wir jetzt mal nicht unterstellen wollen, dass da bewusst gelogen wird
(was ich öffentlich in der Form nie tun würde), dann scheint es neben
den Lücken bei den MitarbeiterInnen, die am Kopierer stehen, auch ganz
erhebliche in den technischen Abteilungen zu geben:
Um den Inhalt des USB-Sticks auf Verfahrensrelevanz prüfen zu
können, muss dieser zunächst entschlüsselt werden. Ein Image des
USB-Sticks wurde bereits erstellt. Zur Entschlüsselung wird jedoch auch
die Hardware, also der USB-Stick selbst, benötigt. Aufgrund der
vorhandenen Verschlüsselung ist derzeit nicht abzusehen, wann die
Auswertung des Datenträgers abgeschlossen ist.
Das muss man sich alles mal einzeln auf der Zunge zergehen lassen:
ein Image wurde bereits erstellt. Schon knapp ein Jahr nach
der Beschlagnahmung! Ich erinnere vorsichtshalber daran, dass es sich
um die Ermittlung gegen die schlimmste linksterroristische
-kriminelle Gruppe der Republik handelt. Wenn die auf diese Weise
tatsächlich terroristische Anschläge verhindern wollen, dann wird mir
unwohl und ich verstehe das Geningel der Polizeigewerkschaften, dass
sie mehr Personal brauchen.
Zur Entschlüsselung wird jedoch auch die Hardware benötigt. Soso? Weil?
Und dann..nicht abzusehen, wann die Auswertung des Datenträgers abgeschlossen ist. Das ist ja in gewisser Hinsicht beruhigend, immer vorausgesetzt, es entspricht der Wahrheit.