„OP Genua 2001 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ entstand während der Begleitung des Prozesses, der 25 italienischen AktivistInnen stellvertretend wegen der Krawalle am 20. Juli in Genua gemacht wurde. An diesem Tag wurde auch Carlo Giuliani erschossen. Sie wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Das Genau-Rechtshilfeteam hat u.a. durch das sekundengenaue Zusammenschneiden von Videoaufnahmen und Polizeifunk nachgewiesen, dass die italienische Polizei maßgeblich für das Entstehen der Auseinandersetzungen verantwortlich ist.
Die Zählweise, was jeweils linke oder rechte Straftaten, wahlweise linker oder rechter Extremismus ist, ist nicht immer einfach zu durchschauen. Der bayrische Verfassungsschutz möchte seit Oslo sogar einen neuen Extremismus einführen, denn rechts kann das ja nicht gewesen sein. Ob die Berliner Autos von linken oder anderen oder einfach Pyromanen angezündet werden, ändert sich je nach politischer Großwetterlage.
Hilfreich für das Verständnis fand ich „Ins linke Licht gerückt“ vom berlinpankowblogger. Darin wird über eine Anfrage der Grünen zu ‚politisch motivierten Straftaten‘ in Berlin Neukölln im Jahr 2010 berichtet. Das Ergebnis sagt eigentlich alles, was es zu diesem Thema zu sagen gibt:
16. Oktober 2010, 15.20 Uhr (Tatzeit): Ca. 15 Personen liefen durch die McDonalds Filiale und spielten dabei lautstarke Musik, aus einer mitgeführten Musikanlage, ab. Na, erraten? Richtig! Linke Straftat.
23. September 2010 9.00 Uhr: Unbekannte bewarfen die Schaufensterscheiben des Quartiersmanagement Reuterplatz mit unbekannten Gegenständen. Na? Richtig. Linke Straftat.
9. September 2010, 11.35 Uhr: Eine Gruppe demonstrierte auf dem Gehweg vor dem Jobcenter. Eine männliche Person hielt ein Plakat, auf welchem die Namen von Mitarbeitern des Jobcenters vermerkt waren, drei weitere Personen verteilten Handschriften. Jetzt wird´s schwer, oder? Linke Straftat.
11. Juli 2010, 23.30 Uhr: Ca. 50 Personen führten eine Demonstration ohne Anmeldung durch. Klar, das machen keine Rechten. Linke Straftat.
29. Oktober, 13.15 Uhr: In der Moschee des Tekke-i Kadiriyye Mescidi e.V. erscheinen immer wieder Personen die versuchen, Mitglieder für die Weltanschauungen der verbotenen Hizb ut Tahrir zu begeistern. Na? Logo, linke Straftat.
14. Juni 2010, 2.15 Uhr: Unbekannte Tätergruppe entwendet eine am Spätkaufladen angebrachte Deutschlandfahne. Wer nun denkt, für den nächsten Nazi-Aufmarsch, denkt falsch. Linke Straftat.
8. Mai 2010, 14.10 Uhr: Im Rahmen der Eröffnung des Tempelhofer Feldes konnten drei Personen beobachtet werden, welche ein Transparent und 2 Thermokübel mit sich führten. Linke Straftat.
3. Januar 2010, 11.30 Uhr: Der Geschädigte ist jüdischen Glaubens, daher kam es vermehrt zu Streitigkeiten mit antisemitischem Inhalt zwischen ihm und dem Beschuldigten arabischer Herkunft. Eindeutig, oder? Steht aber unter: Linke Straftat.
12. Januar 2010: Eine unbekannte Person klingelte nach Angabe des Anzeigenden an der Haustür der Geschädigten und äußerte auf deutsch mit arabischen Akzent: Hier ist die Hizb Allah, wir wissen, was ihr tut. Richtig geraten. Linke Straftat.
Es wird aber noch besser. Unter „sonstige motivierte Straftaten“ werden all jene erfasst, welche die zuständigen Bearbeiter nicht zuordnen konnten. Kann man verstehen. Manche Straftaten kann man einfach nicht zuordnen. Wie diese hier:
7. März 2010, 4.40 Uhr: im Verlauf einer Streitigkeit soll der Beschuldigte den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben und laut „Heil Hitler“ gerufen haben. Sonstige Straftat.
3. Juni 2010, 0.30 Uhr: Anlässlich eines Hausfriedensbruchs im Hotel „Estrel“ leistete der Beschuldigte Widerstand. Dabei äußerte er mehrfach „Sieg Heil“. Sonstige Straftat.
14. Oktober 2010, 12.10 Uhr: Der Beschuldigte befand sich in Begleitung dreier Personen und rief dreimal laut die Worte „Sieg heil“ und zeigte dabei den Deutschen Gruß. Sonstige Straftat. (berlinpankowblogger)
Martin Kettle, Kolumnist des britischen Guardian, ist Sohn des britischen Kommunisten Arnold Kettle. Letzte Woche hat er aufgeschrieben, wie sich – nach Oslo – Überwachungsakten lesen, in denen er selbst schon als Zweijähriger vorkommt: What MI5’s records on my father tell us about the uses of surveillance.
Der britische Inlandsgeheimdienst MI5 hatte letztes Jahr Akten der Jahre 1938 – 1960 über seinen Vater freigegeben. Martin Kettle, selbst kein Rechter, findet grundsätzlich richtig, dass die britischen KommunistInnen überwacht wurden:
I think MI5 was right to try to monitor the Communists. At least in its early days, the CP wanted to overthrow capitalism and transform the British state – and it was being financed by a hostile power to do so.
Er beschreibt auch, was sich in den Akten so fand, und warum die Überwachung seines Vaters dem MI5 eigentlich im Laufe der Zeit hätte zeigen müssen, dass da nichts Staatsgefährdendes zu finden war:
Maybe there are more damning files elsewhere. In their absence, though, the picture in these documents is of someone who was not so much wicked or threatening as wrong.
Und wünscht sich, dass die Überwachungsinstitutionen seitdem dazugelernt hätten:
Half a century on, much of the technology of surveillance has changed out of recognition from those distant days. So have the threats. But the pressure to monitor the potentially dangerous is just as great as it was in the cold war era. I want MI5 to protect us from bombers like the 7/7 jihadis or butchers like the Norwegian racist. I’d like to think they have become better at sorting out the lethal from the harmless and the public from the private.
Beim c’t Online Talk gestern ging es um Soziale Netzwerke. Ganz allgemein. In der Ankündigung hieß es noch optimistisch
Ob Google+ nun die bessere Alternative im Social Networking ist, lassen wir für den c’t-Onlinetalk auf DRadio Wissen (Samstag, 16.7., 11 Uhr) erst einmal dahin gestellt.
Eigens zur Sendung wurde übrigens, erfuhr ich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, die c’t Radio-Seite eingerichtet: http://www.heise.de/ct/radio/!
Und worüber haben wir geredet, gefühlt bestimmt die Hälfte der Zeit? Genau. Mit drei ausgemachten Fans des neuen Hypes hatte ich also Gelegenheit, mich eine Stunde zu unterhalten: Jürgen Kuri, stellvertretender c’t Chefredakteur, hat moderiert, außerdem Don Dahlmann und mspro, manchen auch bekannt als Michael Seemann.
Update: Es war ein sehr nettes Gespräch, und ich bin mir mit den dreien hoffentlich einig, dass wir das gern bei Gelegenheit fortsetzen sollten – ich hoffe, dass ich hier keinen gegenteiligen Eindruck vermittelt habe.
Bei DRadio Wissen, hier zum Nachhören. Auch als mp3, leider gerade nicht als Player zum Anklicken, weil mein Urlaubs-UMTS den Upload nicht hergibt. Später.
Bei GooglePlus ist die Peer-Pressure, da mitzumachen, fast ins Unendliche gestiegen – gibt es eigentlich außer mir noch mehr Leute, die die Aussicht, alle Informationen über sich gebündelt bei Google zu hinterlegen, ausreichend unangenehm finden, um es erstmal zu beobachten?
Fast schon erleichternd fand ich die Frage (bei Facebook!) von Marc Rotenberg, Präsident des EPIC (Electronic Privacy Information Center):
Ok. So here is the dilemma: lots of invitations from friends to join Google+ but a serious objection (mine) to establishing a Google Account because that links together a lot of otherwise disparate Internet activity (not very „circley“ ;-> ). Any thoughts?
Und darauf 58 Antworten bekam, große Mehrzahl skeptisch bis ablehnend.
Nach dem ersten Gehechel hierzulande gibt es inzwischen eine Diskussion, weil Google – wie schon öfter – nach enthusiastischem Auftakt einen großen Fettnapf erwischt hat: Plus-Accounts dürfen keine falschen Namen haben. Oder müssen jedenfalls halbwegs überzeugend wirkende Vor- und Nachnamen haben. Resultat: ein SturmimWasserglas. Sascha Lobo hat pro Pseudonyme kommentiert, empfehlenswert ist auch Anonymität von Jens Scholz (schon älter).
Es ging natürlich auch noch um andere Themen: Bedeutung der Netzwerke an sich, ausgiebig um (den Schutz der) Privatsphäre, und die Polizei.
Dabei bin ich auf eine Frage gekommen, zu der ich gern mal Meinungen von JuristInnen lesen würde:
Die Sozialen Netzwerke werden von (privaten) Unternehmen betrieben. In der Regel unterschreiben wir beim Anlegen des Accounts, dass wir die Rechte an unseren Inhalten mehr oder weniger komplett an die Betreiber abgeben. Damit wären unsere Daten deren Eigentum.
Wie gerade beschrieben, nutzen Polizeien gern und zunehmend Informationen aus Sozialen Netzwerken, primär solche, die öffentlich einsehbar sind. Nur: sind die Informationen/Daten, die ich so einer Plattform ‚übergebe‘, tatsächlich öffentlich? Oder nicht eigentlich eher privat, weil Eigentum von Facebook oder wem auch immer? Dürfen die das so ohne weiteres?
Natürlich machen sie es sowieso, das ist gar keine Frage.
Letzte Frage für heute: Teilt Ihr die im Online-Talk mehrheitlich vertretene Ansicht, dass wir alle früher oder später nur noch GooglePlus benutzen werden, oder kennt Ihr Netzwerke – etwa für Spezialinteressen, mit besonderem Datenschutz-Fokus, … – , die Ihr für überlebensfähig haltet? Welche?
Ich finde ja beispielsweise Lorea sehr sympathisch. Sicher nicht für alle, aber in/um Spanien und da bei den Sozialen Bewegungen soll es sich einiger Beliebtheit erfreuen: “Reclaim the Networks: Technological Sovereignty for Social Networks”. Dazu gehört auch n-1.cc, mit über 22.000 Accounts, was ja nicht wenig ist.
Die Polizei benutzt auch Daten aus Sozialen Netzwerken für ihre Ermittlungen. Das ist nicht überraschend, bekanntlich benutzt die Polizei alles für ihre Ermittlungen, gelegentlich auch jenseits der rechtsstaatlichen Grenzen (siehe Sachsen. Oder.. oder..). Überraschend wäre, wenn sie frei zugängliche Informationen nicht nutzten.
Bisher gab es in Deutschland hie und da Hinweise darauf, dass die latent strukturkonservativen Behörden mit so neumodischem Kram noch ihre Schwierigkeiten haben, aber definitiv auch interessiert sind.
Interessanter finde ich die Frage, inwiefern sich Ermittlungen auch auf nicht öffentlich zugängliche Daten aus Sozialen Netzwerken stützen. Darüber war bisher gar nicht bekannt, aber jetzt hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage dazu von Ulla Jelpke (Linke) beantwortet (beantworten müssen).
Mit 13 Seiten ist die Antwort (inkl. Frage) ganz schön lang:
BKA, Bundespolizei (BPol) und Zoll nutzen ‚fallbezogen u.a. offen zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken‘. U.a. heißt dann wohl, dass u.a. auch nicht offen zugängliche Informationen benutzt werden?
Es gibt keine extra Einheiten oder Personal dafür
Neue Erkenntnisse und Entwicklungen in Sozialen Netzwerken werden in der AG KaRIN (BKA, Zoll, 7 LKA) ausgetauscht
In den Netzwerken wird verdeckt ermittelt
Die Bundesregierung ist – anders als der Bundesdatenschutzbeauftragte – nicht der Meinung, dass die informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird
Das BKA hat in den letzten 24 Monaten 6 verdeckte Ermittler in Netzwerken eingesetzt
Das BKA hat viermal von den Sozialen Netzwerken Informationen aus nicht-öffentlichen Profilen bekommen
Die Bundesregierung behauptet, dass BKA, BPol und Zoll keine Data-Mining-Software zur Verarbeitung von Daten aus Sozialen Netzwerken benutzen. Und erläutert, dass für Polizeibehörden des Bundes und Nachrichtendienste bestimmte Vorschriften dabei gelten. Was wohl bedeutet, dass Letztere sehr wohl Data-Mining betreiben.
Polizeien wie Nachrichtendienste nutzen Geodaten.
Das BKA benutzt Software von rola Security für die Bearbeitung großer Datenmengen
Irgendwo in den Tiefen von bundestag.de gibt es einen „Vorschlag zu Leitlinien für die Nutzung ’sozialer Netzwerke‘ durch Strafverfolgungsbehörden und ihre Mitarbeite“ der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft
Sehr schön finde ich noch folgendes Detail:
Frage 6 b): Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass „virtuelle Ermittler“ in der Vergangenheit jemals zu Straftaten aufgerufen oder Texte mit strafbarem Inhalt verfasst oder dateien mit strafbarem Inhalt weitergegeben haben?
Antwort:
Die Preisgabe von Informationen zu konkreten verdeckten Einsätzen bei der Verfolgung von Straftaten im Internet an die Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung … und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. … Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage ist daher als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden (Fehler im Original) (…).
(Das ist seit Freitag bekannt, aber weil es ja Menschen gibt, die – gerade über’s Wochenende – nicht Indymedia, Indymedia, Fefe, Heise oder Netzpolitik.org lesen, auch nicht Spiegel, steht es jetzt auch hier.)
Die jetzt auf der Seite der No-Name-Crew geleakten Daten sollen bei der Überwachung angefallene GPS-Daten sein, aber auch PDF-Dateien, Log-Ins und Passwörter und auch Material der NPD. Laut Heise gibt es „in den Überwachungsdatensätzen Telefonnummern, Kennzeichen, Orte und Koordinaten. Auf dem Server liegen auch zahlreiche interne Dokumente der Behörde.“
Ein Sprecher des Zollkriminalamtes hat der dpa gesagt, es ginge „zunächst nicht um Angaben zu laufenden Ermittlungen“ (Heise).
Wenig überraschend will die Behörde die Hacker anzeigen. SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz kommentierte verbal-radikal wie immer: „Das einzige was da hilft, ist Aufrüstung“ (Heise).
Die No-Name-Crew bietet das Material samt grober Erklärung zum Download an: http://dl.nn-crew.cc/index.php. Ob der Download und die Beschäftigung damit rechtliche Konsequenzen haben kann, ist mir jedenfalls gerade nicht klar – überlegt Euch das Risiko also vorher. Ich bin zuversichtlich, dass es in der nächsten Zeit besser verständliche Interpretationen der Daten geben wird und bin gespannt.
Ein Anonymous-ähnliches Video mit Erklärung gibt’s auch:
Dresden hat die Headlines verlassen, deswegen noch ein paar zusammengeklaubte Links.
Der Bundestag hat am Freitag weit jenseits der Medienaufmerksamkeit über die Handydaten diskutiert. Wenn jemand noch Beispiele braucht, warum mit dieser parlamentarischen Demokratie was nicht stimmt, bitte hier klicken:
(Ich kann Bundestags-Videos hier nicht einbinden, deswegen gibt’s den kleinen Umweg)
Definitiv lesenswert für alle, die sich mit den Details der Überwachung in Sachsen beschäftigten: das
Datenschmutz-Wiki zu Datenbanken in Sachsen (Danke!)
Die Fraktionen im sächsischen Landtag zuletzt dazu:
Der neue Verfassungsschutzbericht ist da, es gab reichlich Zeter und Mordio gestern, die Regierung verkündet eine – Überraschung – Bedrohung durch Terrorismus und Extremismus. Die Presse konnte sich nicht so recht einigen, was gestiegen war und was abgenommen hat. Dafür gibt es Grafiken. Das Bildblog hat eine ausgegraben:
Wir sehen: die Entwicklung bei den „Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich ‚Politisch motivierte Kriminalität“. Die haben abgenommen, rechts wie links.
Bloß:
„Zeichnet man den Balken der linksextremen Straftaten im gleichen Maßstab wie den der rechtsextremen, sieht die Grafik ungefähr so aus:“ (Bildblog)
Manche Redakteure bei der taz mögen Fremdbeiträge, aber nur, wenn die genau so sind, wie sie sich vorstellen. Um Haaresbreite hätte ich mich am Streitgespräch in der Sonntaz beteiligt, nun gibt’s den Text eben hier.
Bzw. den Text gibt es eigentlich nicht, dafür mehrere Varianten. Wie das kam? Montag nachmittag gegen 16 Uhr bekam ich eine Mail mit der Bitte um einen Beitrag für den Streit der Woche „Mehr Kontrolle der Polizei“, max. 1000 Zeichen, bis Mittwoch. Aufhänger: der Handydaten-Skandal in Sachsen. Alternativ könne auch telefoniert werden und die taz würde den Text schreiben. Luxuriöses Angebot, dachte ich. Weil ich noch eine Deadline zum selben Termin hatte nebst Lohnarbeit und Kindern, schrieb ich zurück, dass ich leider keine Zeit hatte, aber die Telefon-Option..?
Ein Telefonat später kam ein Text an, der mir nicht so richtig behaglich war. Der Stil war nicht meiner (logisch) und die erste Hälfte drehte sich um das Verfahren gegen Andrej. Deswegen habe ich dann doch lieber selber einen geschrieben:
Die Handy-Datenauswertung ist ein weiterer Beleg dafür, dass Polizei dringend mehr Kontrolle braucht. ErmittlungsrichterInnen, die immer wieder als Garant für rechtsstaatliche Kontrolle angeführt werden, weil sie als ‚unabhängige Instanz‘ Überwachungswünsche der Polizei genehmigen müssen, haben auch in Dresden versagt. In den Akten der Ermittlung gegen Andrej Holm konnten wir nachlesen, dass ein Überwachungs-Antrag nach dem nächsten genehmigt wurde (Vorwurf war Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, §129a StGB. Das Verfahren wurde nach 4 Jahren Überwachung eingestellt). Dabei wurde nichts gefunden und deswegen fast ein Jahr jeweils die Verlängerung unterzeichnet: Weil er sich so konspirativ benommen habe, dass nichts zu finden war. Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Die Kontrolle findet kaum statt, weil die RichterInnen keine Zeit haben, die Anträge zu prüfen, und weil sie nur eine Seite hören: die der Polizei/Staatsanwaltschaft. Man kennt sich, man trifft sich beim Essen und in der Freizeit. Wer könnte den KollegInnen da schon was abschlagen? Das „Handy-Gate“ ist keine Ausnahme. Die Ausnahme ist, dass durch schlampige Aktenführung bekannt wurde, wie wenig sich Polizeien um rechtsstaatliche Vorgaben kümmern.
Am nächsten Morgen kriegte ich den so zurück:
Mein Partner Andrej Holm stand unter Verdacht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. In seinen Ermittlungsakten konnten wir nachlesen, dass ein Überwachungs-Antrag nach dem nächsten genehmigt wurde. Sie haben nichts gefunden – genau deshalb haben Richter die Verlängerungen unterzeichnet: Er habe sich so konspirativ benommen, dass nichts zu finden war – Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Eine Kontrolle findet kaum statt, weil die RichterInnen keine Zeit haben, die Anträge zu prüfen, und weil sie nur die Seite der Polizei und Staatsanwaltschaft hören. Man kennt sich, man trifft sich beim Essen. Das „Handy-Gate“ in Dresden ist keine Ausnahme. Und ErmittlungsrichterInnen, die immer wieder als Garant für rechtsstaatliche Kontrolle angeführt werden, haben auch dort versagt.
Der Platz war knapper geworden, deswegen der Text kürzer, und eine besondere Rolle sollte spielen, dass ich überwacht worden war. Jetzt wurde mir klarer, warum schon im Telefonat mehrfach nach den Details von Andrejs Überwachung gefragt worden war (die der Redakteur nicht kannte und, trotz 1000 Zeichen, genau beschrieben haben wollte). Bis dahin hatte ich noch gedacht, ich sei gefragt worden, weil ich mich kritisch mit Polizei und dem Handydaten-Skandal auseinandergesetzt hatte.
Mein Alternativvorschlag, auch 800 Zeichen, sah dann so aus:
Die Handydaten-Auswertung zeigt, dass Polizei mehr Kontrolle braucht: ErmittlungsrichterInnen, die immer wieder als Garant für rechtsstaatliche Kontrolle angeführt werden, haben auch in Dresden versagt. In den Ermittlungsakten gegen Andrej Holm konnten wir nachlesen, dass ein Überwachungs-Antrag nach dem nächsten genehmigt wurde, obwohl nichts gefunden wurde (Vorwurf war Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung). Keine Ausnahme, sondern die Regel. Die RichterInnen haben keine Zeit, Anträge zu prüfen, und hören nur eine Seite: die von Polizei und Staatsanwaltschaft. Man kennt sich, man trifft sich beim Essen. Das „Handy-Gate“ ist keine Ausnahme. Die Ausnahme ist, dass durch schlampige Aktenführung bekannt wurde, wie wenig sich Polizeien um rechtsstaatliche Vorgaben kümmern.
Dazu die Erklärung, dass meiner Ansicht nach Andrej Holm nicht wirklich gut dazu passt und ich mich sowieso nicht primär darüber definiere, seine Freundin zu sein. Sprich, das nicht im ersten Satz stehen haben will.
Die Antwort war eine Absage. Andrej Holm im zweiten Satz reichte nicht:
Nun haben wir aber mit Frau Constanze Kurz schon jemanden, der in etwa wie Sie argumentiert und auch eine ähnliche Biografie hat. Ich habe nun versucht, dass heraus zu streichen, was sie besonders macht und das deutlich zu machen. Das hätte dann sehr gut in der Diskussion funktioniert. Wenn Sie aber nicht möchten, dass dieses Besondere deutlich hervor tritt – dann ist es besser, dass wir es nicht machen.
Das war ja nun echt charmant – das Besondere an mir ist die Tatsache, dass ich die Freundin von Andrej bin. Was wohl Bascha Mika dazu sagen würde? Davon abgesehen haben sie mit dem Beitrag von Constanze sicher sehr gute Argumente, wie hier schon nachzulesen war.
Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass die gesamte Redaktion das so gemacht hätte. Aber bestimmt wäre einfacher, wenn der neue Redakteur seine Fremdbeiträge einfach selber schriebe, spart auf jeden Fall Zeit und dann kommt wenigstens genau das raus, was vorher geplant war. Und weil das Netz groß ist, könnt Ihr meinen Beitrag zur Diskussion ja einfach hier lesen, und Euch sogar einen aussuchen.
Einen ausführlicheren Kommentar zu Dresden von mir gab es letzten Montag in der der „Sendung mit dem Internet“ von Antenne Düsseldorf:
Nachdem die Geschichte nun in wirklich allen Nachrichten war, erhebe ich nicht annähernd Anspruch auf umfassende Information, weil das ja wirklich nicht mehr nötig ist.
Die sächsische Landesregierung hat den Sonderbericht vorgestellt und erkennt eine rechtsstaatliche Grundlage der Handy-Daten-Überwachung. Dazu wird mittlerweile ein „versuchter Totschlag“ auf einen Polizisten bemüht. Es geht nicht mehr ’nur‘ um 138.000, sondern um weitere 896.000 Handy-Datensätze, also über eine Million. Letztere wurden im Zusammenhang mit dem sächsischen §129-Verfahren gegen Antifas eingesammelt. (MDR)
Die taz spitzt noch ein bisschen zu: Offenbar ganz Dresden überwacht. Die Überwachung betraf nicht nur, wie zuerst angeommen, die Dresdener Südstadt. Ministerpräsident Tillich hat eine Stelle in der Angelegenheit gefunden, bei der er auch Fehler einräumt – wirkt ja auch besser:
Die Daten hätten zudem nicht bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz verwendet werden dürfen. … Mit einer Bundesratsinitiative will sie (die Landesregierung) den unklaren Rechtsbegriff der „erheblichen Straftat“ nach Paragraf 100 g der Strafprozessordnung präzisieren, der eine solche umfangreiche Datenerfassung rechtfertigte.
Das Thema wird am Mittwoch den Bundestag beschäftigen.
.. es ging nicht um Revolten, es ging vielmehr um eine von dutzenden Initiativen, Vereinen und Parteien getragene, geradezu zivilgesellschaftlich vorbildliche Demonstration gegen Rechtsradikale, die durch die Stadt ziehen wollten.
Sie erwähnt den immer gern als Schutz der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen hochgehaltenen Richtervorbehalt, der hier original keine Funktion hatte. Außerdem geht es darum, warum sowas tatsächlich passiert:
2008 beschaffte die sächsische Polizei für mehrere Millionen Euro eine solche Software, die sie harmlos „elektronisches Fall-Analyse-System“ nennt. … Die teure Software will nun natürlich gerechtfertigt und gefüttert werden, schließlich hätten von dem Geld auch Polizeibeamte bezahlt und ausgerüstet werden können.
Und warnt:
Die Dresdner Datengier liefert einen präzisen Vorgeschmack auf das, was zum Alltag in Ermittlungsbehörden wird, falls der politische Zombie Vorratsdatenspeicherung wiederaufersteht, wie es CDU und SPD weiterhin ohne kriminologisch glaubwürdige Begründung fordern.
Der sächsische Überwachungs-Skandal nimmt Formen an. Weil eh überall berichtet wird, ein paar kommentierte Links:
Der Freitag hat den Anfang der Geschichte ausgegraben:
Bekannt geworden war die Spähaktion durch den Bochumer Kreissprecher der Linken, Christian Leye. Gegen den wird wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht ermittelt – die Einsicht in seine Akte erfuhr Leye von der mehrstündigen und flächendeckenden Datenüberwachung. Es hätten sich darin „Angaben über sämtliche am 19. Februar im Zeitraum von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr von meinen Handy ein- und abgegangenen Anrufe und SMS-Mitteilungen“ gefunden, so Leye.
Dort wird auch beschrieben, wie die Busfahrer der Gegendemo-TeilnehmerInnen zu Hilfs-Spitzeln gemacht wurden.
Die Firmen sollten einen Fragebogen der Polizei beantworten, der Angaben zu den Personaldaten der Fahrer ebenso verlangte wie Auskünfte über Zahlungsmodalitäten, Mietverträge und die Kopien der Ausweise der jeweiligen Anmieter. … Damit nicht genug: Die Polizei interessierte sich auch für die Kontakte von Fahrgästen in den Pausen, Gesprächsinhalte sowie die detaillierten Tages- und Streckenabläufe.
Das Bündnis Dresden-Nazifrei ruft im Rahmen der Kampagne gegen den Datenskandal alle potentiell Betroffenen dazu auf, Auskunft über möglicher Speicherung der eigenen Daten zu bentragen (dort gibt es die nötigen Formulare). Damit sind insbesondere auch AnwohnerInnen gemeint, die gar nicht bei der Demo waren.
Die Linke im Landtag hat eine Untersuchungskommission beantragt, für die der ehemalie Bundesinnenminister Gerhart Baum im Gespräch ist.
Heute fand in Berlin eine Pressekonferenz statt, bei der folgende markante Dinge gesagt wurden:
Albrecht Schröter (Oberbürgermeister von Jena / SPD):
„Wir sind nicht in der DDR auf die Straße gegangen, um jetzt in einem Staat zu leben, wo so etwas möglich ist. Was da in Dresden passiert ist, war Rechtsbeugung. Ich werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen um das feststellen zu lassen.“
Ringo Bischoff (ver.di Bundesjugendsekretär):
„Das schweißt uns zusammen. Wir bleiben Teil des Bündnisses und werden weiterhin gegen Naziaufmärsche protestieren. Ziviler Ungehorsam ist dafür ein legitimes und erfolgreiches Mittel.“
Henning Obens (Interventionistische Linke):
„Kollektiver Regelübertretungen der BürgerInnen haben sich seit Heiligendamm 2007 etabliert. Es existiert eine neue Kultur der Zusammenarbeit und Konfliktbereitschaft, die auch die Erfolge von Dresden ermöglichten. Polizeigewalt und frivoler Rechtsbruch zeigen nur, dass die staatlichen Stellen nur repressive Antworten auf diese Herausforderung haben. Das hat sich in Stuttgart, Dresden und bei den Castortransporten gezeigt. Wir werden die Nazis weiter blockieren.“
Konstantin Wecker (Liedermacher):
„Entscheidend ist: Wie geht die Demokratie mit den Menschen um, die sich nicht nur empören, sondern Widerstand dort leisten, wo es nötig ist? Wir sollten uns das nicht bieten lassen. Ich rufe zu Spenden für das Bündnis Dresden-Nazifrei auf, damit der Rechtsstreit finanziert werden kann.“
Radio Corax hat Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, befragt: