Dänische T-Shirt-Terroristen verurteilt

fighters and lovers - incriminated t-shirtsWährend ich in Malmö beim Europäischen Sozialforum von Seminar zu Seminar marschiere hörte ich von einem Terrorismusfall, der jenseits Skandinaviens nicht sehr bekannt ist. Heute gab es ein Urteil. Worum geht es?


Terroristische T-Shirts!

Eine Gruppe namens "Fighters and Lovers" verkauft T-Shirts mit Logos der FARC und der PFLP und will das damit eingenommene Geld den beiden Organisationen schicken. Das führt zu einer Anklage wegen Unterstützung der terroristischen Organisationen FARC und PFLP. In der ersten Instanz entscheidet ein Gericht, dass es sich dabei überhaupt nicht um terroristische Organisationen handelt – das musste nämlich zunächst geklärt werden. In der zweiten Instanz sind heute sechs Personen verurteilt worden, davon zwei zu sechs Monaten Haft und vier zu Bewährungsstrafen. Eine Person wurde freigesprochen: ein Hot-Dog-Verkäufer, der Werbeplakate für die T-Shirts in seinem Imbiss aufgehängt hatte.

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Österreichische TierrechtlerInnen freigelassen

Die seit dem 21. Mai in Untersuchungshaft sitzenden restlichen neun von ursprünglich zehn österreichischen TierrechtlerInnen sind gestern nachmittag überraschend freigelassen worden.

Die TierrechtlerInnen waren nach §278a des österreichischen StGB festgenommen worden, der die Bildung krimineller Vereinigungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft und zu den sog. Vereinigungsparagraphen §§278a-d gehört, die mit den deutschen §§129 bzw. 129a vergleichbar sind. Der an sich gegen Organisierte Kriminalität gerichtete §278a wird in Österreich auch als „Anti-Mafia-Paragraf“ bezeichnet.

Den Beschuldigten wird die Beteiligung an Buttersäureattentaten und Brandanschlägen gegen
Kleiderhandelsketten und Tierfarmen vorgeworfen, die über 600.000 Euro Schaden verursacht haben sollen. Den TierrechtlerInnen wurde u.a. zum Verhängnis, dass sie E-Mails und Festplatten verschlüsselt hatten – dies wurde in der Argumentation der Staatsanwaltschaft zur Verdunkelungsgefahr und begründe also die Untersuchungshaft. Als Reaktion darauf riefen die IG Kultur Österreich und das freie Wiener Radio ORANGE 94.0 im Juni zu „dezentralen Verschlüsselungstagen“ auf. Es sollte der Bürgerservice des österreichischen Innenministerums mit verschlüsselten E-Mails zu überschüttet werden.

Die Begründungen für die Vorwürfe waren so vage, dass eine internationale Protestwelle einsetzte. Die grüne Nationalratsabgeordnete Brigid Weinzinger hatte den Behörden bei einer Pressekonferenz nach den Verhaftungen vorgehalten, dass nach elfjähriger Ermittlungstätigkeit der Polizei die Untersuchungshaft nicht mit konkreten Tatvorwürfen, sondern mit Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr begründet wurde. Weinzinger kritisierte, dass außer „einem Buttersäureanschlag, dem Verkleben eines Schlosses sowie der Bedrohung einer Pressesprecherin eines Unternehmens“ nichts zur Last gelegt wurde. „Dafür wurde eine nebulöse ‚kriminelle Organisation‘ konstruiert„.

Zahlreiche Prominente, Parteien und Organisationen hatten gegen die Festnahmen protestiert und gefordert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Betätigung respektiert werden müsse. Unter den
Festgenommenen war auch der Vorsitzende des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Dr. Martin Balluch, der von den österreichischen Grünen inzwischen als Kandidat für die Nationalratswahlen nominiert wurde sowie Sabine Koch, Mitarbeiterin von Radio Orange 94.0, die aus der U-Haft für die Wiener Landesliste der Grünen kandidierte.

Amnesty International Österreich kritisierte die Anwendung des Vereinigungsparagrafen §278a und weist in einer eigenen Erklärung vom 4. Juni darauf hin, dass Amnesty auch schon in einer Stellungnahme zur Änderung des Paragrafen im Jahr 2002 die unklare Definition der Organisierten Kriminalität, die dem §278a zugrunde liegt, bemängelt habe.

Amnesty International ist daher irritiert darüber, dass die angeblich vorliegende, konkrete Beweislage nicht in entsprechende Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Nötigung bzw. gefährliche Drohung mündet, sondern das, aus unserer Perspektive problematisch unbestimmte Gesamtdelikt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verfolgt zu werden scheint.

Offenbar führte nun eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen die Freilassung des ersten der zehn am 13. August dazu, dass die für die Haftbeschwerde zuständige Oberstaatsanwaltschaft nicht nur die Freilassung des ersten Tierrechtlers als rechtmäßig einstufte, sondern auch gleich noch für alle anderen verfügte.

Auf Radio Orange 94.0 wurde heute morgen das erste Interview mit einer der Freigelassenen, Sabine, gesendet (mp3):

Es war total überraschend, ich habe überhaupt nicht damit gerechnet. Plötzlich geht meine Tür auf und die Beamtin sagt zu mir „Sie können nachhause gehen, Sie werden’s nicht glauben“.(…) Das war drei Stunden nach meinem Besuch, wo ich noch an der Plexiglaswand meine FreundInnen gesehen und mich von ihnen verabschiedet habe.

Beim Cultural Broadcasting Archive gibt es inzwischen auch einen Mitschnitt der Pressekonferenz zur Entlassung.

(zuerst bei gulli.com)

Peilsender die 3.

Peilsender Bad OldesloeNach allerhand witzigem, aber nichtsdestotrotz ernstem Hin und Her um einen Peilsender im gewesenen Terrorismus-Verfahren Bad Oldesloe geht die Frage, vom wem das Ding ist, jetzt in die nächste Runde. 

Die Berliner Zeitung meldet heute gutgelaunt auf Seite 1, dass der hier offenbar ziemlich kreative Anwalt Alexander Hoffmann das Gerät jetzt ordnungsgemäß beim Fundbüro melden will: Ausgepeilt.

Hintergrund dazu: 

Im Verfahren gegen Andrej wird es auch gerade kreativer:

da ja die BAW personell so schlecht ausgestattet ist, dass es dort niemand schafft, die Akten auf CD zu brennen und wir andererseits gern endlich verstehen würden, was eigentlich noch das Problem ist, bot Andrejs Anwältin an, dann eben nach Karlsruhe zu fahren, um sie dort einzusehen. Auf Kosten der BAW, versteht sich. Wir sind gespannt.

Nächster Schritt im neuseeländischen „Terror“-Verfahren

the police are the real terrorists - banner, oct 15 solidarity new zealandEin weiterer Fall von TerroristInnen, die inzwischen doch keine mehr sind, ist der von 20 Menschen in Neuseeland, die im Rahmen einer landesweiten ‚Anti-Terror-Razzia‘ am 15. Oktober letzten Jahres verhaftet worden waren. Am Montag beginnen die Vorverhandlungen zum Verfahren. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, an angeblichen Trainingslagern im Urewera-Gebiet auf der nördlichen Insel Neuseelands teilgenommen und dort gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

Auch Neuseeland hat ein Anti-Terror-Gesetz, das nach dem 11. September ’01 eingeführt wurde. Es war der Hintergrund der Durchsuchungsaktion vom 15. Oktober, bei der für einen Tag ein ganzes Maori-Dorf abgeriegelt wurde, 60 Häuser und ein vollbesetzer Schulbus durchsucht und die BewohnerInnen festgehalten wurden. Der Terrorvorwurf wurde inzwischen fallengelassen, aber es wird nun über die Anklage
wegen 20 verschiedener Vorwürfe verhandelt, darunter Waffenbesitz und Umgang mit Waffen in sog. Ausbildungslagern.

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Terrorattacke gegen Maisfeld

Genfeldbefreiungsterrorismus in PortugalWer keine TerroristInnen hat, macht sich welche. Ein weiteres Beispiel aus dieser Kategorie ist Portugal, das laut Europol-Bericht zu Terrorismus in der EU letztes Jahr einen einzigen Terrorismusfall im Bereich "Ein-Thema-Terrorismus"hatte:

One single issue terrorist attack was reported for 2007. The attack took place in Portugal and was committed against a transgenic corn field. Over 100 people took part in the attack; more than one hectare of the field was destroyed.

(Europol: TE-SAT 2008, EU Terrorism Situation and Trend Report, S. 40)

Einigen der betreffenden "TerroristInnen" drohen offenbar demnächst juristische Konsequenzen. Es sind jetzt eine Website samt Online-Petition online gegangen, bei denen es darum geht, die Betroffenen zu unterstützen und sich für Protest und Zivilen Ungehorsam gegen Gentechnik auszusprechen.

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VS auch im G8-Verfahren aktiv

Korrektur: es handelt sich beim G8-Verfahren nicht um einen Informanten des VS, sondern des BKA. In der Eile habe ich nicht aufgepasst. Das ändert nichts daran, dass der VS auch seine Finger im G8-Verfahren hat. Danke nach Kiel für den Hinweis!


Wir haben ja gerade herausgefunden, dass das BKA dermassen wenig über die militante gruppe weiß, dass auch für die gerade bekannt gewordene Anklageschrift eine „nachrichtenrelevant(e), aber nicht bestätigt(e)” Quelle des Verfassungsschutzes (VS) herhalten muss. Diese Quelle weiß ganz sicher, wer dazu gehört – und wenn die das weiß, dann stimmt das ja sicherlich.

Passend dazu wurde jetzt bekannt, dass der VS auch im G8-Verfahren eine ganz pikante Rolle spielt (auf dem im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten will ich jetzt gar nicht rumreiten, aber das Demokratieverständnis unserer Ordnungskräfte überrascht mich immer wieder).

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Bad Oldesloe eingestellt

Na guggeda, geht doch.

Das §129a-Verfahren, das als ‚Bad-Oldesloe-Verfahren‘ bekannt wurde, ist eingestellt worden, las ich eben in der Berliner Zeitung

Seit Frühjahr 2006 hat die BAW gegen 11 junge Leute nach §129a ermittelt, denen Brandanschläge vorgeworfen wurden. Die ersten Beschuldigten waren ein Paar, das  in der Funkzelle, in der in derselben Nacht ein Anschlag stattfand, mehrmals miteinander telefoniert hatte.

Alle stammen aus dem linken Spektrum, einige von ihnen sind in der so genannten Antifa-Bewegung aktiv. Gegen keinen der Beschuldigten gab es jedoch konkrete Indizien für eine Beteiligung an dem Anschlag.

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Peilsender gibt’s nur gegen Quittung zurück

Der bösgläubig gefundene Peilsender ist letzte Woche vor Gericht auf eine verständige Richterin getroffen. Die fand, dass Peilsender nur zurückgefordert werden können, wenn auch belegbar ist, von wem sie sind – und es will immer noch niemand so richtig gewesen sein:

Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht,
was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht
ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das
Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei.
Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei
der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar.
„Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin
Krebs.

(Lübecker Nachrichten)

Weitere ähnlich süffisante Berichte:

Nicht online ist der Kommentar aus der taz vom 30.5.:

(…) Warum schreibt das LKA das Gerät nicht einfach unter Spesen eines missratenen Einsatzes ab? Und warum ist das LKA nicht in der Lage, Belege für den Besitz vorzulegen? Vielleicht ist der Verdacht von Anwalt Axel Hoffmann nicht verkehrt, dass der Peilsender gar nicht dem LKA gehört, sondern dass das von anderen nur vorgeschoben wird, die im Verborgenen bleiben möchten, um es wieder zu beschaffen. Respekt vor den klaren Worten von Richterin Katja Krebs. Ohne Quittung läuft
nichts. (…)

 

„Don’t Criminalise Academics“

Es gibt eine Website für den kürzlich in Nottingham, UK, festgenommenen Universitätsangestellten Hicham Yezza, der am Samstag nach Algerien abgeschoben werden soll. Dort gibt es auch Briefe, die an das UK Home Office (Innenministerium) geschickt werden können: 

http://freehichamyezza.wordpress.com/what-can-we-do/

 

Hicham Yezza lebt seit 13 Jahren in Großbritannien und hat den ‚Fehler‘ gemacht, einem Bekannten beim Drucken von legal erhältlichem Material für Forschung über Al-Quaeda zu helfen. Gestern gab es eine Demo zum Thema, mit sehr schicken Fotos hier

 

 

 

Eingestellt

Doch, es kommt vor, dass §129a-Verfahren eingestellt werden. Wir geben also die Hoffnung nicht auf, dass BAW/BKA uns irgendwann sowas Hübsches schicken wie dieses Papier, dass Rop Gongrijp gerade wiedergefunden hat.

Rop betrieb (mit anderen) den Server xs4all.nl, auf dem die in Deutschland verbotene Zeitschrift Radikal dokumentiert war, und deswegen betrieb die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Werbens für terroristische Vereinigungen. Wie gesagt, er betrieb den Server, auf dem die Seiten der Zeitschrit gehostet wurden, die widerum angeblich .. usw.

Details dazu gibt es auf Seiten, bei denen ich nicht unbedingt die Hand dafür in’s Feuer legen würde, dass nicht genau von unfreundlich gesonnenen Behörden darauf geachtet wird, wer sie aufruft..  [Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Anwalt oder ihre Internet-Sicherheitsberaterin]: http://www.xs4all.nl/~tank/radikal/.

Und schließlich bekam die damalige Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt ja auch ein eigenes Verfahren, nur weil sie auf diese Seiten verlinkt hatte, wer erinnert sich noch? Ich hoffe ganz dringend, dass sich dieser Tatbestand endgültig erledigt hat.

Hübsch auch dieses Papier "Im Namen der Königin", das erscheint, wenn die Seite mit den Mirror-Seiten der Radikal-Website aufruft (Mirror-Seiten sind sog. Spiegel-Seiten, also Seiten mit demselben Inhalt, aber auf anderes Servern).

(Vielen Dank an den Finder)