Peilsender gibt’s nur gegen Quittung zurück

Der bösgläubig gefundene Peilsender ist letzte Woche vor Gericht auf eine verständige Richterin getroffen. Die fand, dass Peilsender nur zurückgefordert werden können, wenn auch belegbar ist, von wem sie sind – und es will immer noch niemand so richtig gewesen sein:

Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht,
was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht
ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das
Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei.
Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei
der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar.
„Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin
Krebs.

(Lübecker Nachrichten)

Weitere ähnlich süffisante Berichte:

Nicht online ist der Kommentar aus der taz vom 30.5.:

(…) Warum schreibt das LKA das Gerät nicht einfach unter Spesen eines missratenen Einsatzes ab? Und warum ist das LKA nicht in der Lage, Belege für den Besitz vorzulegen? Vielleicht ist der Verdacht von Anwalt Axel Hoffmann nicht verkehrt, dass der Peilsender gar nicht dem LKA gehört, sondern dass das von anderen nur vorgeschoben wird, die im Verborgenen bleiben möchten, um es wieder zu beschaffen. Respekt vor den klaren Worten von Richterin Katja Krebs. Ohne Quittung läuft
nichts. (…)

 

5 Gedanken zu „Peilsender gibt’s nur gegen Quittung zurück

  1. … nicht mehr so gelacht.
    Natürlich ist das auch Teil Ihrer Beschäftigungsstrategie, denn wer im Gerichtssaal sitzt, kann keine Kriegsmaterialien zerstören, kann kein ‚Friedensfest‘ organisieren und auch nicht mit ihren Kumpelinen das Vorgehen gegen die lokalen faschistischen Terroristen besprechen.

    Und trotzdem:
    Berichte über solche superpeinlichen Gerichtsverfahren zu lesen, oder gar das Vergnügen zu haben, die Herr Verteidigerin live zu subtil-kabbaretistischer Höchstform auflaufen zu sehen – das ist mir immer wieder eine großartige Erheiterung.
    In dem ganzen Dunkel.

    LOL!

  2. Das Urteil ist logisch und nachvollziehbar. Das LKA muss jetzt erklären warum sie behauptet Gegenstände zu besitzen, keine Quittungen vorweisen zu können. Bewegt sich das LKA überhaupt rechtsstaatlich? Staatliche Organisationen sollten vorbildlich arbeiten, immerhin lukrieren sie Steuergelder.

  3. Ich verstehe das Problem nicht. Warum wird dort nicht einfach eingestempelt „Eigentum Bundesabhörzentrale, Inventarnummer 4711. Wenn Sie dieses Gerät finden sollten, senden Sie es bitte an folgende Adresse: LKA SH…“.

    Da die Damen und Herren sich ja rechtsstaatlich einwandfrei verhalten ist das Gerät sicherlich rechtsstaatlich einwandfrei angebracht worden. Wer nichts zu verbergen hat, hat doch auch nichts zu befürchten.

  4. Zum LKA SH hab ich mal ne Frage. Und zwar hab ich im März einen Standardbrief an den behördlichen Datenschutzbeuaftragten geschickt mit der Bitte um Auskunft über mich gespeicherte Daten. Ich bekam dann kurze Zeit später einen Brief von einem Dieter R., welcher mich darum bat ihm eine Kopie meines Personalausweises zuzusenden. Da der Brief von dem behördlichen Datenschutzbeauftragten mit Klebestreifen zugeklebt war, habe ich die Kopie meines Personalausweises vorsichtshalber an den unabhängigen Datenschutzbeauftragten SH geschickt. Zwei Wochen später bekam ich wieder einen Brief von Dieter R.mit der Aufforderung die Kopie meines Personalausweises bis spätestens zum 15. April ihm zuzusenden, sonst würde er meine Anfrage als Gegenstandslos betrachten. Der Brief war wiederum mit Klebestreifen zugeklebt un zusätzlich hatte er Einschnitte an der Seite. Daraufhin hab ich noch eine Kopie meines Persos direkt an Dieter R. geschickt und den ULD hab ich gebeten mal nachzufragen. Dem ULD hat das LKA SH erzählt sie hätten so alte Briefumschläge, welche nicht mehr richtig kleben würden. Sie würden sie deshalb alle mit Klebestreifen zukleben. >
    Meine Frage ist hat jemand auch einen mit Klebestreifen zugeklebten Brief vom LKA SH bekommen, oder haben die mich vera….t ?

  5. Vielleicht muss das LKA den Verlust des Peilsenders bei der restlichen Ausstattung kompensieren? Klebestreifen könne aber auch dazu dienen, die Mißbrauchsgefahr zu verringern. Panzertape beispielsweise bekommt man eben nicht mit heißen Wasserdampf ab und wieder drauf. Aber ich glaube, so weit haben die nicht gedacht – wäre ja auch widersinnig, wenn sie ihre eigene Überwachung behindern würden ^^

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