Peilsender bösgläubig gefunden

Wie unglaublich wundervoll. In einem im Grunde noch absurderen ehemaligen Terrorismusverfahren als ‚unserem‘ will das LKA jetzt den vor einem Jahr am Auto entdeckten Peilsender zurück. Als die Anwältin des angepeilten Autofahrers ihn damals zurückgeben wollte, aber nicht wusste wem, wollte niemand Besitzer sein. Anfang des Jahres hat der BGH entschieden, dass auch hier die BAW den Mund zu voll genommen hat und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein abgegeben. Ähnlich wie bei uns geschieht da gerade nicht viel (außer Datensammeln), aber der Sender fehlte plötzlich doch:

Das LKA forderte die Herausgabe von "Überwachungstechnik des
Landeskriminalamtes Schleswig Holstein". Schenk habe sich das "GPS
Ortungsgerät Nr. 20" im März 2007 "bösgläubig" angeeignet. "Der
Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache", empört sich das
Kieler LKA. Der Sender sei jedoch "nicht verloren gegangen", sondern
sei "unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt" worden. (taz)

Frech. Der findet den Sender am Auto und benimmt sich, als hätte er ihn gefunden, dabei war der gar nicht verloren, sondern mit Absicht versteckt worden! Und dafür gibt’s jetzt gleich noch eine Klage und die soll 2500€ kosten. Wenn er das Ding nicht sofort zurückgibt. 

(Das ist übrigend das gleiche Verfahren, in dem die Gespräche mit JournalistInnen nicht nur abgehört, sondern gleich zu den Akten genommen worden waren.)

10 Gedanken zu „Peilsender bösgläubig gefunden

  1. Wie sieht so ein Teil eigentlich aus? Wo wird das in der Regel befestigt? Dann kann man selber mal am Auto nachschauen.

  2. Ich hätte vermutlich das Ding zertreten und Stepdance darauf getanzt!
    Ich denke, dass man das sehr gutgläubig in der Annahem tun könnte, da ich einmal grundsätzlich nach dem Grundgesetz davon ausgehe, dass da jemand widerrechtlich sich an meine Stoßstange hängen wollte.
    Ich weiß gar nicht wie das ist wenn man solche bösenOnkelz von der Straße drängt – Selbstverteidigung / Selbstschutz/Zivilcourage?
    MfG
    Euer ARGEntinier

  3. um eine Klage zu umgehen muss man also alles was verdächtig aussieht unfrei an den BND oder BKA schicken?
    Hmmm, bei mir steht noch etwas rum. Es könnte vielleicht ein alter Scanner sein oder aber …?

  4. § 856 BGB, Beendigung des Besitzes
    (1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.

    § 959 BGB, Aufgabe des Eigentums
    Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

    Da ist doch klar: wer mir irgendwas ans Auto klebt, kann es offensichtlich nicht mehr gebrauchen. Was weiß ich denn als Finderin (an MEINEM Auto!) über die Absicht der ehemaligen Eigentümerin, etwas Aufgegebenes wieder zurück haben zu wollen?

    Stellt Euch vor, Ihr deponiert irgendeinen Quatsch (ein kaputtes elektrisches Kleingerät, z.B. einen MP3-Player) an einem fremden Auto. Die Fahrerin des Wagens findet das Ding, hält es für Müll (blöden Kinderscherz), tritt drauf und wirft es weg. Dürft Ihr dann ein (natürlich intaktes) Ersatzgerät fordern, weil Ihr es ja nur vorübergehend am Wagen deponiert habt, um die eigene Wohnung vorübergehend von etwas Krempel zu entlasten? Dann wissen wir jetzt, wie man mit Elektroschrott und Justizunterstützung Geschäfte machen kann…

  5. Wie gesagt sollte jemand das LKA fragen, warum es die Herausgabe von Gegenständen fordert, die gar nicht dem LKA gehört. Ich finde so ein Vorgehen underhört und nicht rechtstaatlich. Darf das LKA überhaupt die Herausgabe von Gegenständen fordern, und diese dann konfiszieren, wenn diese „mutmasslich“ dem LKA gehören, ohne das dies bewiesen werden muss?

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