SPON meldet optimistisch, dass das BKA jetzt endlich wirklich damit aufhören würde, die Daten der BesucherInnen seiner Homepage zu speichern und auszuwerten.
Das Bundeskriminalamt hat seit Juli 2001 regelmäßig Daten erhoben,
abgeglichen und gespeichert, ohne dafür offenbar eine ausreichende
Rechtsgrundlage zu haben. Ins Fadenkreuz dieses Screenings gerieten
dabei die Besucher der BKA-Homepage – und speziell diejenigen, die sich
mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt haben. Das BKA versprach sich von der Homepage-Kontrolle offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter.
Davon hatte endlich auch Frau Zypries gehört und Anfang Februar einen Brief an die BAW und Justizbehörden geschrieben. Darauf soll das BMI (Bundesinnenministerium) das BKA angewiesen haben, damit aufzuhören.
Wirklich wirr an der Argumentation ist, dass die Vorratsdatenspeicherung davon kein Stück beeinträchtigt wird, und wo ist denn da bitte der Unterschied? Wenn das BKA die Daten der UserInnen seiner Seite speichert, sei das jedenfalls ein schwerwiegender "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Aha.