Alaska oder Die geplante Speicherung von Suchmaschinenanfragen

Einen Moment zu spät sprach sich herum, dass EU-ParlamentarierInnen intensiv gelobbyt wurden, einer Initiative für sowas wie Vorratsdatenspeicherung für Suchmaschinendaten in Europa zuzustimmen. (Zu) Viele Abgeordnete ließen sich mit dem unschlagbaren Argument ködern, dass Frauen und Kinder geschützt werden müssen. Immerhin gibt es jetzt eine Initiative, per Abgeordnetenwatch nochmal nachzufragen.

Falls es noch wem an Argumenten fehlt, warum die Speicherung von Anfragen an Suchmaschinen ein Problem ist: es gibt dazu ein großartiges Minimovie. Minimovies sind Dokumentarfilme, die aus mehreren drei- bis siebenminutenlangen Episoden bestehen:

I love Alaska
Die herzzerreißende Geschichte der Suche von AOL-Nutzerin #711391

"Am 4. August 2006 wurden die Suchanfragen von 650.000 AOL-Kunden
versehentlich im Netz veröffentlicht, für jedeN zugänglich. Es waren
Suchanfragen, die über drei Monate in die AOL-Suchmaschine eingegeben
worden waren. Nach drei Tagen wurden sie entfernt, aber zu diesem
Zeitpunkt waren sie bereits vielfach kopiert und weiterverteilt worden.


I love Alaska erzählt die Geschichte einer dieser AOL-NutzerInnen. Wir
lernen eine religiöse Frau im mittleren Alter aus Houston, Texas kennen,
die ihre Tage vor ihrem Fernseher und Computer verbringt. Ihre
einzigartige Art, Fragen zu stellen, zusammen mit ihren in die
Suchmaschine eingegebenen Ideen, Überzeugungen und Obsessionen
verwandeln ihre persönliche Geschichte in eine Art verstörenden Roman.
"

 

Es sind 13 kurze Episoden in einer Playlist (= die hintereinander abgespielt werden). Alternativ gibt es auch einen Trailer (1:53min)

Danke für den Tip!

Grundrechteerklärung für NutzerInnen sozialer Netzwerke – Ja oder Nein?

Es gibt einen weiteren Versuch, eine Bill of Rights, oder Grundrechteerklärung, für NutzerInnen sozialer Netzwerke zu etablieren. Das war das zentrale Projekt der CFP 2010 (Computers Freedom and Privacy Conference), die vom 15.-18. Juni in San Jose stattfand.

Die in mehreren Sitzungen während der Konferenz ausdiskutierte Version steht in der englischen Version im Blog zur CFP. Einige der Sessions gibt es auch als Video.

Aktuell findet ein Abstimmungsverfahren über die Bill of Rights statt, passenderweise kann bei Facebook (Ja bzw. Nein), per Twitter (Ja bzw. Nein) oder Doodle Zustimmung oder Ablehnung bekundet werden.

Es gibt inzwischen auch eine deutsche Version von Gabriele Pohl – danke!

Social Network Users’ Bill of Rights – Grundrechte für Soziale Netzwerke

Wir, die NutzerInnen, erwarten, dass uns Plattformen für soziale Netzwerke folgende Rechte in ihren Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zusichern und diese in ihren Systemen implementieren.

  1. Vertrauenswürdigkeit: Haltet Euch an Eure Datenschutzvereinbarung und Nutzungsbedingungen
  2. Verständlichkeit: Sorgt dafür, dass Richtlinien und Nutzungsbedingungen einfach zu verstehen sind.
  3. Redefreiheit: Zensiert nicht ohne klare Richtlinie und Begründung
  4. Ermächtigung: Bietet universellen und barrierefreien Zugriff
  5. Selbstschutz: Bietet Möglichkeit und Methoden, die Privatsphäre zu schützen
  6. Datensparsamkeit: Minimiert die Informationen, die ich Euch und anderen mitteilen muss
  7. Kontrolle: Gebt mir die Kontrolle über meine Daten und begünstigt die Veröffentlichung nicht ohne meine Zustimmung
  8. Berechenbarkeit: Holt meine Einwilligung ein, bevor Ihr entscheidend ändert, für wen meine Daten sichtbar sind
  9. Übertragbarkeit: Macht es mir leicht, eine Kopie meiner Daten zu erhalten
  10. Datenschutz: Wenn ich meine Daten nicht öffentlich gemacht habe, behandelt sie so sicher wie Eure eigenen vertraulichen Daten und verständigt mich, wenn sie veruntreut oder gefährdet wurden
  11. Auskunftsrecht: Teilt mit, wozu und in welcher Weise Ihr meine Daten nutzt und ermöglicht mir festzustellen, wer und was Zugriff auf sie hat
  12. Selbstbestimmung: Erlaubt mir das Anlegen mehrerer Profile und die Nutzung von Pseudonymen. Bringt diese ohne meine Erlaubnis nicht in Zusammenhang
  13. Rechtsmittel: Ermöglicht mir Beschwerde gegen Disziplinarmaßnahmen einzulegen
  14. Widerrufsrecht: Erlaubt mir meinen Account inklusive dazugehöriger Daten zu löschen

Als nächstes, hat Conference Co-Chair Jon Pincus angekündigt, soll die Bill of Rights verschiedenen Unternehmen vorgestellt werden, die Soziale Netzwerke betreiben. Ich bin gespannt, was die dazu sagen.

Kleinkram – Extremismusbegriff

Schon im März erschien die Dokumentation (700 kb) einer Tagung, die sich mit der Anwendung des Extremismus-Begriffs auseinandersetzte:

«Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und
Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und
(anti-)demokratischen Einstellungen
», veranstaltet von Weiterdenken (Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen), dem
Kulturbüro Sachsen e.V., dem Forum Kritische
Rechtsextremismusforschung und dem Referat für Politische Bildung des
Studierendenrates der TU Dresden.

Ich habe bisher nur überflogen, aber schon die Einleitung lohnt:

Der Begriff des Extremismus wurde ab 1974 in den
Bundesverfassungsschutzberichten verwendet und löste den Begriff des
Radikalismus ab. In die Wissenschaft und die Alltagssprache ist er
medial verstärkt ab 1980 über die Bundeszentrale und die Landeszentralen
für Politische Bildung transportiert worden. Durchgesetzt hat er sich
erst in den letzten 20 Jahren.

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Kleinkram – Mehr Details über die Krisendemo


Ich komme viel weniger zum Bloggen als mir lieb ist; ein reales Leben mit Kindern ist so. Deshalb probiere ich nochmal das kommentierte Verlinken, damit die Sachen, die ich lesenswert finde und nicht schaffe, als ‚richtige Artikel‘ aufzuschreiben, trotzdem nicht (alle) untergehen. "Kleinkram" also nicht, weil es weniger wichtig wäre, sondern weil es weniger Zeit und Platz braucht.

Heute ein interessanter Nachtrag zur Krisendemo (die mit der Splitterbombe dem Sprengsatz dem Horrorknall dem illegalen Feuerwerkskörper):

Das mitaufrufende Aktionsbündnis Sozialproteste hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die deutliche Kritik am Polizeieinsatz enthält und eine genaue Untersuchung der Vorfälle fordert (das scheint mir auf jeden Fall sinnvoll):

Die
bundesweite Versammlung des ABSP fordert die politischen
Verantwortlichen in
Berlin und bei der Polizeiführung auf, den Hergang und Verlauf des
polizeilichen Übergriffs öffentlich zu untersuchen. Ohne erkennbaren
Grund
wurde der polizeiliche Übergriff offenbar an einer von der Polizei
gewählten
Stelle befohlen. Dabei wurden die Ordner der Demonstrationsleitung, die
beim
bisherigen Verlauf der Demonstration erkennbar tätig waren, gezielt
angegriffen
und teilweise schwer verletzt und so die Ausübung ihrer Tätigkeit
unmöglich
gemacht. Auch Demonstrant/innen, die bis zu diesem Zeitpunkt
deeskalierend
eingewirkt hatten, wurden körperlich bedroht und bewusst gefährdet.

Angehängt ist die Eidesstattliche
Erklärung
des Demonstrations-Ordners Rainer Wahls vom Berliner Sozialforum. Und die hat es in sich: 
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BGH: Überwachung im ersten mg-Verfahren war von Anfang an illegal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine weitere Entscheidung zu den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der ‚militanten gruppe‘ (mg) bekannt gemacht. Bei den drei Berlinern, die als erste beschuldigt
wurden (siehe gestern), führten nicht nur die Ermittlungen seit 2001 zu nichts und wurden dann 2008 eingestellt. Jetzt wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die gesamte Überwachung illegal war.

Unten Updates – die Presseschau

Aus der Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV):

Nach Ansicht der Richter bestand bereits bei Eröffnung des Verfahrens kein ausreichender „einfacher Tatverdacht“. Das Verfahren gründete auf Verdächtigungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches nach drei Jahren eigener Überwachungstätigkeit allerdings nur „allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen“ der Beschuldigten erlangt hatte, wie der BGH jetzt feststellen musste.

Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Generalbundesanwalt in seinen Anträgen an den Ermittlungsrichter entlastende Informationen zurückgehalten hatte.

Der BGH-Beschluss vom 11. März, zum Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von
Ermittlungsmaßnahmen.

Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele auch diesen Fall erinnern, wenn die Medien mal wieder spektakuläre ‚harte Schläge‘ gegen die linksterroristische /-extremistische etc. Szene präsentieren. In diesem Fall hat es fast zehn Jahre gedauert und viel harte (un- und unterbezahlte) Arbeit gekostet, um zu diesem Ergebnis zu kommen. In aller Regel fallen die Berichte darüber, dass die Terroristen eher auf der Behördenseite zu finden sind, nämlich unauffälliger aus.

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Von heimlich ausgetauschten Autos. Überwachung in mg-Verfahren

Die Initiative Libertad! hat Anfang Juni einen Text mit dem Titel „10 Jahre Ausforschung“ veröffentlicht. Libertad setzt sich ein für politische Gefangene, ein verhältnismäßig traditionelles Politikfeld, das je nach dem eigenen Verhältnis zum Sing-Sang „Frei-heit-für-al-le-po-li-ti-schen-Ge-fang-e-nen!“ als abschreckend oder aber außerordentlich wertvoll erachtet wird. Das ändert sich zuweilen auch nach überraschenden brachialen Erlebnissen mit der Staatsmacht, kann ich aus eigenem Erleben berichten (womit ich nicht sagen will, dass ich vorher nichts von Engagement für politisch
Verfolgte gehalten hätte).

Wie dem auch sein, die Lektüre lohnt sich.

Libertad kümmert sich nicht nur um andere – etwa mit einer der ersten deutschen Online-Demos, gegen Abschiebungen durch die Lufthansa -, sondern drei seiner Mitglieder waren als Beschuldigte im 1. mg-Verfahren von jahrelanger Überwachung betroffen. Davon handelt der Text.

Zu diesem Verfahren gehört die relativ bekannte Geschichte der Handy-Überwachung, die bekannt wurde, weil O2 dem Beschuldigten auch die Kosten der Überwachung in die Rechnung geschrieben hatte, wodurch der erst davon erfuhr.

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CFP 2010 beginnt – Computer, Freiheit und Privatsphäre

CFP LogoUm auch mal wieder zu erbaulicheren Dingen zu kommen: vor
einigen Stunden hat in San Jose, Silicon Valley, die CFP 2010 begonnen.

Der
Name sagt schon viel: die 20. jährliche Konferenz der Association for
Computing Machinery (ACM) beschäftigt sich dieses Jahr neben den
allgemeinen Themen Computer, Freiheit, Privatsphäre vor allem mit allen
Arten von Netzwerken: soziale, kommunikative, Informations- und
physische Netzwerke (Call).
Die wenig schüchterne Beschreibung auf der Konferenzwebsite: "The
leading policy conference exploring the impact of the Internet,
computers and communications technologies on society".

Die Liste der
ReferentInnen
ist beeindruckend, to say the least.

Wie sich das für so Konferenzen gehört, wird Web 2.0 auf allen Kanälen
(na, fast) bedient. Einiges wird gestreamt (Zeitverschiebung 9 Stunden rückwärts – aktuelle
Uhrzeit in San Jose
). 

Das gesamte Programm / Stream-Programm
/ Speakers /
Twazzup-Site (Twitter + Stream
+ News) / Blog / Twitter
/ Hashtags: #cfpconf und #BillOfRights

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Verdachtsmomente – Neues zu Polizei-Statistiken

Ich schleiche seit ein paar Tagen um die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Ulla Jelpke zur ‚Politisch motivierten Kriminalität‘ herum (zu Statistiken unten auch Hans-Eckhart Wenzel mit „Santa Statistica“).

Ich liebe Tabellen nicht, aber es bildet, hier mal eine Blick in den Text dazwischen zu werfen. Wir erfahren z.B., dass das Innenministerium (BMI) und damit die Regierung in den meisten Fällen ziemlich wenig über das wissen, was als politisch motivierte Kriminalität gezählt wird. Ulla Jelpke fasst das Ergebnis so zusammen:

Die Legende vom gewalttätigen Linksextremismus lässt sich empirisch nicht beweisen. Die offiziellen Zahlen, die eine Zunahme linker Gewalttaten belegen sollen, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als Seifenblasen. Gerade bei den immer wieder genannten Delikten ‚Widerstand’ und ‚Autobrandstiftungen’ gibt es kaum belastbare Zahlen, die auf eine Verantwortlichkeit linker Aktivisten hinweisen.

Auf 28 Seiten wird erklärt, dass man das so alles gar nicht fragen kann, weil die diversen Statistiken auch gar nicht vergleichbar sind. In einer wird gesammelt, was als abgeschlossene Ermittlung an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde (PKS – Polizeiliche Kriminalstatistik), in einer anderen alles, wozu polizeiliche Ermittlungen aufgenommen wurden (PMK – Politisch motivierte Kriminalität). Dabei wird auch gar nicht alles statistisch erfasst, sondern jeweils nur der schwerste jeweilige Vorwurf. PMK wird sortiert nach ‚links‘, ‚rechts‘, ‚Ausländer‘, ’sonstige‘. Leider wird nicht  definiert, was ’sonstige‘ ist.

Anlass der Fragerei war, dass das Gesetz verschärft werden soll (gerade verschärft wird), dass speziell Gewalt gegen PolizeibeamtInnen behandelt (§113 II StGB).

Ein paar Details:

  • Zu Fällen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in den Ländern kann die Regierung nichts sagen, da gibt’s keine vernünftigen (vergleichbaren) Daten. Es lebe der Föderalismus (und die manchmal sehr unterhaltsame Rivalität der Länderpolizeien)!
  • Als PMK gelten Straftaten, die u.a.: „den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten„, sich gegen die
    FDGO richten, Belange der BRD im Ausland mit Gewalt gefährden oder Personen wg. Sachen angreifen, die grob unter Diskriminierung fallen.
  • PMK-links ist,
    „wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z.B. nach Art derThemenfelder) einer „linken“Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die
    Tatbegehung waren.“
  • Zur PMAK (Politische motivierte Ausländerkriminalität):
    „Straftaten der PMAK können auch durch deutsche Staatsangehörige begangen werden.“
  • Es wird genau aufgeführt, wie sich extremistische von anderer Kriminalität unterscheidet – nachzulesen auf den Seiten 5 und 6.
  • Die Frage, ob Straftaten im Kontext von Protesten gegen Gentrifizierung als PMK-links gewertet werden, beantwortet das BMI (Innenministerium) ganz sachlich in zwei Absätzen mit ‚Sagen wir nicht‘ (sehr beliebt).
  • Autobrandstiftungen werden nur in der PMK (Verdachtsstatistik), aber nicht in der PKS (abgeschlossene Ermittlungen) gezählt. Diese Zahl (Verdacht auf ..) hat sich von 2008 bis 2009 fast verdoppelt (116:224). Warum diese Brandstiftungen in die jeweilige Rubrik (links, rechts,..) eingeordnet wurden, weiß das Ministerium nicht. Ob es jeweils Bekennerschreiben gab, wird nicht erfasst. 2008 wurden sieben, 2009 17 Verdächtige ermittelt; alle als PMK-links einsortiert. Ob wer verurteilt wurde, wird nicht statistisch erfasst.
  • Im Vergleich 2008/2009 nehmen bei der PMK links vor allem Körperverletzungen, Brandstiftungen, Landfriedensbruch und Widerstand zu. Ob allerdings die Körperverletzungsdelikte im Kontext von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stattfinden.. wird nicht statistisch erfasst. Erfasst wird aber sehr wohl, wenn es sich um Körperverletzung gegen Polizeibeamte handelt 2008:212 / 2009:440.
  • Ob Widerstand im Kontext von Nazi-Demos stattfand: wird nicht erfasst.
  • Ob der Verfassungsschutz in Zukunft hier stärker aktiv werden soll, wird nicht verraten.
  • Die ‚Kommission Staatsschutz‘ hat zur Bekämpfung der ‚PMK-links‘ im Januar 2010 eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) eingerichtet
  • Neuigkeiten zur Bekämpfung von Linksextremismus durch die Extremismus-Familienministerin:
    Es wird Prävention geben, durchgeführt von den Trägern Jugendhof Scheersberg und die Europ. Jugendbildungs- u. Begegnungsstätte Weimar. Für Prävention, Anhörungen und Veranstaltungen dazu gibt es 2 Mio. Euro.
  • Für allgemeine Extremismusbekämpfung in Ostdeutschland gibt es 2010 – 2013 18 Mio. Euro
  • Es gibt einen ganzen Satz an Fragen zu Details bei Gewalt gegen PolizistInnen, die ja der Grund für die geplante Strafverschärfung sind. Leider kann das Ministerium auch hier nicht soviel sagen, weil etwa Angriffe gegen Polizeibeamte gar nicht gesondert erfasst werden.
  • Die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz, mangels ausreichend erreichbarer Grenzen jetzt im Inneren eingesetzt) hat dazu Zahlen. Denen lässt sich entnehmen, dass 2009 mit Abstand die meisten Angriffe bei der Bahnpolizei passierten, und knapp die Hälfte unter Alkoholeinfluss stattfand.

Zu den diversen Tabellen lasse ich mich nicht aus, weil ich fest davon überzeugt bin, dass Tabellen-Interpretieren eine Ausbildung braucht, die ich nicht habe. Ich wäre aber an Interpretationen interessiert.

 

 

Splittersprengsatz bei der Berliner Krisendemo. … ?

Während ich über das nächste Artikelchen zum Hype "(Linke) Gewalt gegen die Polizei" nachdenke, tauchen immer mehr Meldungen über eine Explosion bei der Berliner Krisendemo auf. Deutsche Medien berichten über zwei verletzte Polizisten, die stationär ins Krankenhaus mussten (MoPo: Extremisten
werfen Sprengsatz auf Polizisten
), der ORF weiß davon noch nichts: "Nach Angaben der Polizei wurden die Sicherheitskräfte einmal mit
Flaschen, Steinen und Böllern beworfen.
"

Ich war nur am Anfang auf der Demo und weiß nicht, was tatschlich passiert ist. Was ich bisher gelesen habe, ist so sehr vom Standpunkt der Schreibenden geprägt, dass mich das auch nicht wirklich informiert. Ich hoffe, dass sich das bis morgen bessert, obwohl dann auch mit zunehmender Propaganda-Tünche zu rechnen ist, vermutlich von den unterschiedlichsten Seiten.

Mein zweiter Gedanke nach der ersten Überraschung, dass bei dieser anfangs ausgesprochen munter und gelassen wirkenden Demo überhaupt so harte Auseinandersetzungen stattfanden, war: 

Das erinnert mich an die Strategie
der Spannung
. Es gibt seit geraumer Zeit massiven ideologischen
Druck, die Vokabel ‚Extremismus‘ als politischen Kampfbegriff zu
etablieren. Sie löst die vorigen Vehikel ‚Organisierte Kriminalität‘ und
‚Terrorismus‘ ab auf dem Weg zu mehr Überwachung und Kontrolle
und weniger Kritik. Die neue Familienministerin, ehemalige "Extremismus-Expertin"
der CDU, widmet Gelder zur Bekämpfung von Rechtsextremismus um zu
Geldern zur Bekämpfung von Linksextremismus. Das will begründet sein und
das wird es also auch. Wo keine ExtremistInnen sind, werden welche
gemacht.

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Die Polizei-ei-ei..

Bevor wir anfingen, uns mit so Kleinigkeiten zu beschäftigen wie Bundespräsidenten und der bizarren Idee, dass die, die eh nix mehr haben, jetzt die Kosten der Krise übernehmen sollen (Logik?!?), gab es Versuche, ein wenig Mitgefühl für die Polizeien zu stimulieren. Nicht nur müssen sie immerzu DemonstrantInnen verdreschen, sondern kriegen auch selber immer ab. Behaupten manche QualitätsjournalistInnen nach dem Überfliegen einer Studie von Ost-Nazis-sind-die-Folge-von-Ost-Kitas-Pfeiffer.

Cover Exberliner Juni 2010Warum das so schlicht nicht stimmt, haben Bildblog (Gewaltige Unterschiede) und Lafontaine’s Linke (Politik, Medien, Statistik) detailliert aufgedröselt.

Und als ob das nicht reichte, wird jetzt noch das Bild der Polizei im Ausland nachhaltig geschädigt.

Der Exberliner, eine Art Stadtmagazin für TouristInnen und anglophone BerlinerInnen, beteiligt sich aktiv daran, das Image der Polizei in den Dreck zu ziehen (dürfen die das überhaupt?).

Die Juni-Ausgabe hat den Titel

friend or foe? Handcuffed tourists, bullied expats, abused protesters: when Berlin’s police act like thugs

Aus dem Inhalt:

  • Are you living in a "danger zone"?
  • A Berlin cop speaks out
  • Berlin’s police academy.
  • The best German (anti-)police songs
  • Where to watch the World Cup in Berlin
  • Interviews with: Matthias Arndt, Gogol Bordello and Lukas Moodysson.

Ein Artikel aus dem Heft ist auch online lesbar. Er beschreibt unterschiedliche Begegnungen von Nicht-Deutschen mit der Polizei in Berlin.

Im Heft gibt es auch noch eine Karte der aktuellen "gefährlichen Orte" in Berlin. Moabit ist krimineller als Kreuzberg und Neukölln zusammen – das dürfte den Gentrifizierungsdruck auf absehbare Zeit noch einigermaßen im Rahmen halten. 

Was soll ich sagen? Das sind gut investierte € 2,50. Neben dem Inhalt, der sich so in deutschsprachigen Magazinen sicher nicht finden würde, gibt es noch jede Menge Veranstaltungstips & more.