Freitag wurden in Berlin die Urteile im mg-Verfahren verkündet. Die AnwältInnen hatten auf Plädoyers verzichtet:
In diesem Verfahren ging es nie um eine unvoreingenommene Beweisaufnahme.
Schon der Zeitplan – Mittwoch sollten die Plädoyers gehalten, Freitag das Urteil verkündet werden – deutete an, dass der Richter sich nicht lange mit der Reflektion der Argumente der AnwältInnen hätte aufhalten wollen. Hat er auch wirklich gar nicht, sondern genau die Strafen beschlossen, die die Bundesanwaltschaft beantragt hatte: 3,5 bzw. 3 Jahre ohne Bewährung.
Es ging um zwei Sachen: die versuchte Brandstiftung an Bundeswehr-LKW einerseits und die Mitgliedschaft in der ‚militanten gruppe (mg)‘ andererseits, angeklagt nach §129 StGB. Schon der Nachweis der Brandstiftung ist nicht unumstritten, was eine gewisse Ironie enthält, da ja offenbar nicht wenige Beamte quasi dabei gewesen waren. Trotzdem haben sie nichts richtig gesehen und eindeutige Spuren gibt es auch nicht. Ich kenne die drei Beschuldigten auch nicht besonders gut, aber dass sie Bundeswehrfahrzeuge nicht mögen und grundsätzlich Sympathie für Antimilitarismus in allen Erscheinungsformen empfinden, kann wohl als gesichert gelten.
Im letzten Post ging es auch um den Unterschied zwischen Twittern im Iran und Twittern in den USA. In diesem geht es (auch) um Texteschreiben in China und Texteschreiben in Deutschland.
