..findet nicht irgendwer, sondern einer, der Chef des Verfassungsschutzes und des BND war und Staatssekretär im Justizministerium:
Ganz entscheidend ist das, was Juristen den "Kernbereichsschutz"
nennen. Dabei geht es darum, die Intimsphäre und letztlich die
Menschenwürde eines Betroffenen zu schützen. Wenn man nicht auf die im
Gesetz vorgesehene Online-Durchsuchung verzichten möchte, müsste
zumindest sichergestellt sein, dass dort der Kernbereichsschutz
wesentlich besser gewährleistet wird.
In diesen Bereich fallen auch Punkte, die man jetzt in Vorfeld
eines Vermittlungsverfahrens diskutiert: etwa die Eilfallregelung, nach
der allein der Präsident des Bundeskriminalamtes entscheidet, ob eine
Online-Durchsuchung durchgeführt wird. Dazu gehört weiter, dass wenn
Daten erhoben sind, die möglicherweise den privatesten Bereich
betreffen, Beamte des Bundeskriminalamtes prüfen sollen, ob wirklich
private Daten erfasst sind, die gelöscht werden müssten. Solche
Regelungen genügen natürlich den Anforderungen des Grundgesetzes nicht. (…)
Auch der Begriff "internationaler Terrorismus" ist nicht klar
definiert. Da das aber die Voraussetzung dafür ist, dass das
Bundeskriminalamt zu handeln befugt ist, muss hier mehr Präzision
geschaffen werden.
Der Rest steht bei tagesschau.de.
Passend dazu hat Kai Biermann in der Zeit "Little Brother" von Cory Doctorow rezensiert:
"Es geht nicht um Terror", sagte vor Kurzem der Datenschützer Spiros Simitis,
Mitglied des deutschen Ethikrates auf einer Tagung zum Datenschutz.
"Terror ist nur der Höhepunkt. Es geht darum, dass alles darauf
hinausläuft, steuernd in Verhalten einzugreifen." Auch wenn es das Ende
von persönlicher Freiheit und Privatheit bedeutet.
Doctorow beschreibt genau diese Gefahr. Er zeigt, wie technologische
Möglichkeiten das Denken, das Verhalten und letztlich die Gesellschaft
verändern. Und er macht anhand der Leben ganz normaler Menschen
deutlich, warum wir uns mit diesem Phänomen besser nicht abfinden
sollten.
"LIttle Brother" zum Download im Original und übersetzt.