Treffer.. versenkt.

"V-Mann 123" will mit Wolf Wetzel über alles mögliche geredet
haben. Sagte der Verfassungsschutz. Wolf Wetzel war auch so ein gefährlicher Terrorist. In der allgemein weltbekannten Terrorgruppe Autonome Rhein-Main-Koordination ARMK. Das Verwaltungsgericht Berlin hielt
das gestern für Quatsch und erklärte die Überwachung durch den
Verfassungsschutz für illegal.

Folgt man dem Verfassungsschutz, beichtete Wetzel (..) nicht nur
psychische und arbeitsrechtliche Probleme, verriet Anschlagspläne und
-ziele, plauderte gar über mögliche Mitstreiter. Auch soll er –
angeblicher Mitgründer einer angeblich hoch konspirativen Bande – dem
nicht zur Gruppe gehörenden Mann anvertraut haben, sein "Traumberuf"
sei "Berufsrevolutionär". "Das gibt’s nicht mal bei James Bond", sagt
Wetzel.

Und weil dann nach §129a ermittelt wurde, wurde komplett überwacht.
Wolf Wetzel erfuhr das acht Jahre später und klagte dagegen. Las in den
Akten, was "V-Mann 123" angeblich gesagt hatte, was Wolf Wetzel
angeblich gesagt hatte. Nur: Wolf Wetzel hatte dieses Gespräch nie
geführt.

Weiterlesen

Burkhard Schröder freigesprochen

Burkhard Schröder, Blogger und Journalist, ist gestern vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen worden. Im November war seine Wohnung durchsucht und sein Rechner beschlagnahmt worden, weil dort angeblich (ich kann das überhaupt nicht beurteilen) Bombenbauanleitungen zu finden waren. Es ging um den Artikel "Einführung in die Sprengchemie", der ganz unklandestin auf seiner Website zu finden war. Burkhard Schröder sagt dazu: der Artikel war frei zugänglich, es gab also keinen Grund, den Rechner zu beschlagnahmen – reine Schikane.

Anfang Juni gab es ein langes Interview zu den Vorwürfen, zur Qualität der Bombenbauanleitungen, zu Pressefreiheit und Zensur beim Freien Radio Corax aus Halle. 

http://noblogs.org/flash/mp3player/mp3player.swf
20 Min. (mp3, 19mb)

Veröffentlicht unter Justiz

Ist Waterboarding Folter?

Ist Waterboarding Folter?

Condoleezza Rice: Der Präsident gab uns die Anweisung, nichts zu unternehmen, was gegen
die UN-Antifolterkonvention verstößt. Übrigens kam von mir keinerlei
Genehmigung. Ich habe lediglich die Anweisung der Regierung an die CIA
weitergegeben, dass sie also von Seiten des Justizministeriums grünes
Licht hatten. Mehr habe ich nicht gemacht.

OK. Ist Waterboarding Folter?

Und ich habe gerade schon gesagt, dass man die Vereinigten Staaten,
dass man uns angewiesen hatte, nichts zu unternehmen, was gegen die
Antifolterkonvention verstößt. Deswegen ist es also per Definition so,
dass eine Anordnung, die vom Präsidenten kam, gar nicht gegen die
Antifolterkonvention verstoßen konnte.

Aus einem Interview von zwei Studenten der Stanford-Universität (USA) mit der Ex-US-Außenministerin vor zwei Wochen (das erste YouTube-Video hier drunter).

Weiterlesen

BKA-Zeuge lügt (schlecht) über gefälschte Akten

Statler & Waldorf, by andrewschreyer [at] ymail.com, http://www.flickr.com/photos/-sel-/60124583/ http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.enDas BKA lügt. Das wird jetzt niemanden besonders überraschen. Ein paar pikante Details sind heute von den Anwältinnen im mg-Verfahren ans Tageslicht geholt worden.

Hintergrund: die militante gruppe (mg) hat nicht nur selber reichlich und lange Texte geschrieben, sondern auch dazu aufgefordert, sich an einer sog. ‚Militanzdebatte‘ zu beteiligen. AutorInnen namens „Die zwei von der Muppetshow“ beteiligten sich daran. Auf die Frage, ob er wisse, wer das sei, verneinte der heute in Moabit vernommene Zeuge Damm vom BKA.

Offenbar waren aber in die Akten der AnwältInnen ein paar Sachen geraten, die das BKA eigentlich für sich behalten wollte: u.a. der Vermerk

Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfasst und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der „militante gruppe (mg)“ zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen.

Als ihm das präsentiert wurde, musste er dann zugeben, dass er doch wusste, von wem der war. Und auch noch ein anderer Text.

Weiterlesen

Der „Nottingham-Fall“ geht weiter: Hicham Yezza von Gefängnis und Abschiebung bedroht

freehichamyezza.files.wordpress.com/2008/05/demopics.jpg Hicham Yezza, einer der beiden Uni-Angehörigen aus Nottingham, die im Mai 2008 unter Terrorismus-Verdacht festgenommen worden waren, hat am 12. Februar ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Einwanderungsgesetz verloren. Dies kann zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe und danach zu seiner Abschiebung nach Algerien führen. Das Urteil wird für Freitag, den 6. März erwartet.

Hicham Yezza war im letzten Mai festgenommen worden, weil er für einen Kollegen ein Handbuch von Al-Qaeda ausgedruckt hatte, das legal erhältlich ist. Sein Kollege, Rizwaan Sabir, forscht über Al-Qaeda. Alle Informationen hierzu hätten von den beiden Beschuldigten und ihren KollegInnen auch einfach erfragt werden können.

Weiterlesen

Schlapphüte heute noch schlapper. VS-Vize im mg-Prozess

Hiding Hare, by Chealion, http://flickr.com/photos/chealion/708449702/Wenn es nicht so ernst wäre, wäre der aktuell vom Berliner Kammergericht stattfindende Prozess gegen angebliche Mitglieder der ‚militanten gruppe‘ (mg) immer für ein paar Lacher gut. Heute war der Vize-Präsident des Verfassungsschutzes (VS) Remberg als Zeuge geladen. Das spielt deswegen eine wichtige Rolle, weil einerseits in diversen Verfahren gegen unterschiedlichste Leute, die jeweils gerade ‚mg‘ sein sollen, der Hinweis ursprünglich vom Verfassungsschutz kam, dass das BKA hier mal was unternehmen soll. Und im aktuellen Verfahren kommt auch der ‚Beweis‘ vom VS: eine(!) ’nachrichtenehrliche Quelle‘, so die Akten, sagt, dass die drei Angeklagten die ‚mg‘ sind: also muss das wohl so sein.

Dazu war also heute der Zeuge Remberg geladen. Und das muss ein sehr spaßiger Auftritt gewesen sein.

Weiterlesen