Der bösgläubig gefundene Peilsender ist letzte Woche vor Gericht auf eine verständige Richterin getroffen. Die fand, dass Peilsender nur zurückgefordert werden können, wenn auch belegbar ist, von wem sie sind – und es will immer noch niemand so richtig gewesen sein:
Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht,
was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht
ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das
Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei.
Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei
der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar.
„Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin
Krebs.
(Lübecker Nachrichten)
Weitere ähnlich süffisante Berichte:
Nicht online ist der Kommentar aus der taz vom 30.5.:
(…) Warum schreibt das LKA das Gerät nicht einfach unter Spesen eines missratenen Einsatzes ab? Und warum ist das LKA nicht in der Lage, Belege für den Besitz vorzulegen? Vielleicht ist der Verdacht von Anwalt Axel Hoffmann nicht verkehrt, dass der Peilsender gar nicht dem LKA gehört, sondern dass das von anderen nur vorgeschoben wird, die im Verborgenen bleiben möchten, um es wieder zu beschaffen. Respekt vor den klaren Worten von Richterin Katja Krebs. Ohne Quittung läuft
nichts. (…)