Über kurz oder lang

Liebe LeserInnen,

ich habe bisher meist relativ lange (für Blog-Verhältnisse) Artikel geschrieben, mit passendem Bild und Hintergrundinformationen. Ich wüsste gern, was Ihr gern am liebsten hier lest:

  1. Längere Artikel, mit Bild(ern), Hintergrundinfo, manchmal auch mehreren Themen, aber nicht so oft -> Deutschland – nicht – im Fokus des Terrorismus
  2. Längere Artikel, mit Bild(ern) und Hintergrundinfo, aber auf ein Thema beschränkt, ab und zu -> BKA-Zeuge lügt (schlecht) über gefälschte Akten
  3. Kommentierte Linksammlungen, nicht soo oft (das ist nämlich mühselige HTML-Handarbeit) -> Kollektion #13
  4. Kurze Hinweise zu einem Link oder Thema, häufig -> Berliner Zeitung: Hörensagen als Beweis
  5. Was sonst?


Ich habe dazu noch eine Twitter-Abstimmung eingerichtet: bitte hier klicken   

(Wenn wer hübschere, bessere, opensourcigere Abstimmungen als Twitter kennt, nehme ich die auch gern). 

Und wo wir mal dabei sind, freue ich mich auch über sonstige Kommentare dazu, was mehr, was weniger, was Eurer Meinung nach anders sein sollte hier.

 

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Berliner Zeitung: Hörensagen als Beweis

Die Muppets werden uns noch lange begleiten. Heute standen sie in der Berliner Zeitung:

Hörensagen als Beweis. Die Ankläger im mg-Prozess erleiden einen Rückschlag

Zergeht doch auf der Zunge.

Im Berliner Prozess gegen angebliche Mitglieder der
linksextremistischen Vereinigung "militante gruppe" (mg) gerät die
Bundesanwaltschaft zunehmend in Beweisnot. Bislang ist es den Anklägern
nicht gelungen, stichhaltige Belege für eine mg-Mitgliedschaft der drei
Angeklagten vorzulegen.

Bei dem Prozess wird immer offenkundiger, dass die Sicherheitsbehörden so gut wie nichts über die Struktur der Gruppe wissen.

Es geht weiter um die Verfassungsschutz-Quelle, die so sicher wusste, wer zur mg gehört und wo nun zugegeben werden musste, dass dieses Wissen nur "vom Hörensagen" stammt, und um die mg-Texte, die das BKA selber geschrieben hat. Und das im Prozess erstmal vergessen hatte. Na, kann ja mal vorkommen. 

Ein "Versehen", wie die Bundesanwaltschaft jetzt in einem Brief an das Kammergericht schrieb.