Protest gegen polizeiliche DNA-Speicherung

Aus der Rubrik: wenn sich Menschen Mühe machen, gute Presseerklärungen zu schreiben, muss ich nicht dran rumfrickeln:

Protest gegen polizeiliche DNA-Speicherung
Sicherheitsbehörden überschreiten rechtliche Grenzen

Ein Jahr nach dem Startschuss der Kampagne „DNA-Sammelwut stoppen!“ macht das Gen-ethische Netzwerk am Tag des Grundgesetzes, dem 23. Mai, erneut auf die problematische Expansion polizeilicher DNA-Datensammlungen und die Übertretung rechtlicher Grenzen durch die Sicherheitsbehörden bei der biologischen Vorratsdatenspeicherung aufmerksam.

„Wir haben es heute mit einer enormen Expansion biologischer Vorratsdatenspeicherung zu tun“, so Alexander Schwerin vom Gen-ethischen Netzwerk. Diese werde leider in der Öffent­lichkeit viel zu wenig thematisiert – ein Grund, warum Staatsanwaltschaften und Polizeidienst­stellen auch „regelmäßig relativ dreist jenseits rechtlicher Grenzen operieren“.

Zum Startschuss der Kampagne DNA Sammelwut stoppen hatte das GeN im letzten Jahr am 23. Mai 2011 einen Offenen Brief an die Justizministerin übergeben, der von etlichen Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen unterzeichnet wurden war.

In diesem Jahr wird das GeN die inzwischen gesammelten individuellen Unterschriften unter den Offenen Brief in einer Protestaktion vor dem Bundesjustizministerium in Berlin verstreuen. Damit protestiert die Organisation dagegen, dass die sonst in Datenschutzfragen engagierte Justizministerin bisher keinerlei Schritte gegen die biologische Vorratsdatenspeicherung unternommen hat. Außerdem werden die Unterschriften auch formal als Liste an das Ministerium übergeben.

Mit von der Partie ist wie immer Willi Watte, ein überdimensioniertes Wattestäbchen, das die Kampagne als Maskottchen von Anfang an begleitet.

Ort: Bundesministerium der Justiz, Mohrenstr. 37, Berlin
Zeit: 13 Uhr

Zum Jahrestag der Kampagne veröffentlicht das GeN außerdem Fälle, in denen die Sicherheitsbehörden rechtlich gesetzte Grenzen gezielt überschritten haben. Die Beispiele zeigen erheblichen Hand­lungsbedarf bei der Kontrolle und rechtlichen Regelung von DNA-Sammlung und -Speicherung:

  1. Bei dem bundesweit bisher zweitgrößten Massengentest von 2009 bis 2010 in Gütersloh wurden über 11.000 DNA-Proben von einer nicht genauer definierten männlichen Bevölkerung genommen. Nur 27 Personen verweigerten sich dem offiziell freiwilligen Test. Dennoch galten sie von nun an als Tatverdächtige. Bei zehn von ihnen ordnete das Amtsgericht ohne weiteren Tatverdacht eine Zwangsentnahme des Speichels an. Schon die enorme Menge der gespeicherten Personen ohne genauere Vorgabe von Kriterien widerspricht der rechtlich vorgegebenen Verhältnismäßigkeit. Insbesondere aber die Tatsache, dass Personen verdächtigt wurden, die lediglich ihr Recht auf Datenschutz wahrnahmen, sprengt den rechtstaatlichen Rahmen. Dies sah das Landgericht Bielefeld auch so und erklärte die Zwangsmaßnahmen nach dem Widerspruch eines Betroffenen für rechtswidrig.
  2. Bei einem Einbruch in ein Büro der Stadtverwaltung in Erfurt im Jahr 2011, bei dem lediglich eine Sparbüchse mit 15 Euro entwendet wurde, forderte die Kripo alle Büroangestellten dazu auf, DNA-Speichelproben abzugeben. Sie drohte auch nachträglich noch telefonisch mit richterlichen Zwangsanordnungen, sollten einzelne die Teilnahme verweigern. Die Polizei begründete die Speichelproben mit einem Ausschlussverfahren, um so auf die DNA eines oder einer Tatverdächtigen zu schließen. Ein solches Verfahren ist vom Gesetz zur DNA-Datenspeicherung aber in keiner Weise gedeckt – DNA-Proben sind entweder bei Beschuldigten einer erheblichen Straftat rechtens – oder es muss bei einer DNA-Reihenuntersuchungen ein Kapitalverbrechen vorliegen Zudem deklarierte die Kripo diese Verfahren erst im Laufe der Kommunikation mit den Angestellten als „freiwillig“, informierte sie aber nicht von Anfang an über ihr Recht, sich gegen die Speichelprobe zu entscheiden. Einige Betroffene zeigten dennoch Zivilcourage und widersetzten sich dem Test.

Kontakte zu Betroffenen und weitere Informationen stellt das Gen-ethische Netzwerk gerne zur Verfügung.

Das GeN ruft Betroffene polizeilicher DNA-Sammelwut dazu auf, sich gegen solche übergriffigen Maßnahmen zur Wehr zu setzen und die bürgerrechtlich dazu aktiven Organisationen wie das Gen-ethische Netzwerk in Berlin oder Institutionen wie die Datenschutzbeauftragten der Länder darüber zu informieren.

Weitere Informationen

www.fingerwegvonmeinerDNA.de

Kontakt

Uta Wagenmann: 01525 3166698