Die Extremismusklausel ist illegal

Mal wieder rettet ein Gericht die Demokratie vor der Regierung: das Verwaltungsgericht Dresden (!) hat die Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Die Ohrfeige gönne ich der eh schon nicht mehr so richtig beliebten Extremismus– Familienministerin Schröder von Herzen.

Im Wortlaut:

Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom heutigen Tag (Az. 1 K 1755/11).

Das Gericht ließ sich auch nicht nehmen, explizit mit Link auf die Website der illegalen Extremismusklausel hinzuweisen.

Geklagt hatte das sächsische Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiZ e.V.), das schon 2010 Schlagzeilen gemacht hatte, weil es den sächsischen Demokratiepreis abgelehnt hatte. Bedingung für die Preisverleihung wäre auch gewesen, dass die Extremismusklausel unterschrieben wird.

Mit dem Thema Extremismusklausel habe ich mich schon öfter beschäftigt, deswegen lasse ich die Erklärung weg, warum die Klausel ein Problem ist. Dass mich die Entscheidung freut, wird niemanden groß überraschen.

Das AKuBiZ selbst:

Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“

Details u.a. bei Publikative oder (links)extremismus.

Das Betreuungsgeld ist ja gerade auch nicht so eine Erfolgsstory; die Meldung, dass sie dem BKA schonmal meldet, dass bei Twitter über sie gesprochen wird, auch nicht. Mal sehen, wie lange sie sich noch hält.

 

Bild: Frank Hamm, Flickr, CC-Lizenz