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BGH: Überwachung im ersten mg-Verfahren war von Anfang an illegal

19. Juni 2010 6 Kommentare

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine weitere Entscheidung zu den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der ‘militanten gruppe’ (mg) bekannt gemacht. Bei den drei Berlinern, die als erste beschuldigt
wurden (siehe gestern), führten nicht nur die Ermittlungen seit 2001 zu nichts und wurden dann 2008 eingestellt. Jetzt wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die gesamte Überwachung illegal war.

Unten Updates – die Presseschau

Aus der Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV):

Nach Ansicht der Richter bestand bereits bei Eröffnung des Verfahrens kein ausreichender „einfacher Tatverdacht“. Das Verfahren gründete auf Verdächtigungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches nach drei Jahren eigener Überwachungstätigkeit allerdings nur „allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen“ der Beschuldigten erlangt hatte, wie der BGH jetzt feststellen musste.

Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Generalbundesanwalt in seinen Anträgen an den Ermittlungsrichter entlastende Informationen zurückgehalten hatte.

Der BGH-Beschluss vom 11. März, zum Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von
Ermittlungsmaßnahmen.

Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele auch diesen Fall erinnern, wenn die Medien mal wieder spektakuläre ‘harte Schläge’ gegen die linksterroristische /-extremistische etc. Szene präsentieren. In diesem Fall hat es fast zehn Jahre gedauert und viel harte (un- und unterbezahlte) Arbeit gekostet, um zu diesem Ergebnis zu kommen. In aller Regel fallen die Berichte darüber, dass die Terroristen eher auf der Behördenseite zu finden sind, nämlich unauffälliger aus.

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