Mittags hörte ich, dass das eingebettete YouTube-Video nicht mehr da sei. Der ganze Beitrag war von der Zapp-Seite verschwunden, genauso aus der ARD/NDR-Mediathek. Der Eindruck drängte sich auf, die Ministerin könne etwas in dem Beitrag nicht gepasst haben. Glücklicherweise gab es Kopien (Hülfe!) bei YouTube, so dass sich die interessierte Öffentlichkeit trotzdem einen Eindruck verschaffen konnte.
Für abends wurde eine Erklärung in der Abmoderation der heutigen Sendung angekündigt. Die gab es dann auch. Offenbar war der Interpretationsspielraum zur Vokabel „aufgeführt“ im Beitrag zu groß. Das geneigte Pubikum ist nun aufgefordert, sich die diversen Dokumente dazu anzugucken und selbst zu entscheiden, ob „aufgeführt“ nun heißt, dass der Verfassungsschutz das Neue Deutschland (ND) für linksextremistisch hält, oder nicht (dazu auch Schreiben der Verfassungsschutz-Behörden aus Hessen und Bayern).
Wenn das ND in VS-Berichten „aufgeführt“ wird, darf es dann in einer vom Familienministerium bezahlten Broschüre als linkextremistisch bezeichnet werden? Auch wenn die Verfassungsschützer erklären, dass das ND zwar in den Berichten vorkommt, aber nicht beobachtet wird? Und darf dann gesagt werden, es sei falsch, was die Ministerin behauptet?
Diese entsprechende Textstelle (nur die fett gedruckten Worte)
„…Weder bei den Landesbehörden, noch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Neue Deutschland beobachtet, geschweige denn als als linksextremistisch eingestuft. Frau Schröders Feststellung: falsch…“ hat ZAPP inzwischen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – aus dem Beitrag genommen, weil sie unter Umständen mehrdeutig interpretiert werden konnte. (Zapp)
Es bleibt der Eindruck, dass das Ministerium sehr genau darauf achtet, keine missliebigen Berichte in der Öffentlichkeit zu sehen. Wie schön, dass in unserer Demokratie Meinungs- und Pressefreiheit so wichtige Werte sind.