BKA darf keine Journalist_innen-Daten an die NATO weitergeben

Das BKA hat eine hübsche kleine Schlappe eingesteckt: das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat letzte Woche entschieden, dass es Daten von  Journalist_innen nicht an die NATO weitergeben darf, berichtete gestern tagesschau.de. Hat es aber, weswegen die NATO zwei Journalisten vor dem NATO-Gipfel in Straßburg im Frühjahr 2009 die Akkreditierung verweigerte. Geklagt hatte Kamil Majchrzak, ein polnischer Journalist, der u.a. für Le Monde Diplomatique schreibt; außerdem betroffen war Björn Kietzmann, Fotograf für’s Neue Deutschland.

Der polnische Journalist, der vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte, hatte im Januar 2009 über das Internet eine Akkreditierung beantragt. Die NATO übermittelte seine persönlichen Daten daraufhin dem BKA. Die Behörde in Wiesbaden glich diese mit dem polizeilichen Informationssystem INPOL ab. Auf dieser Grundlage empfahl das BKA der NATO, die Akkreditierung abzulehnen. (tagesschau.de)

Nach geltendem Recht ist das alles ganz legal, solange etwa die Daten an „Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte oder an eine internationale kriminalpolizeiliche Organisation“ weitergereicht werden, aber beim NATO-Hauptquartier hört’s dann auf, fanden die Richter. In der Pressemitteilung des Gerichts lässt sich ganz gut nachlesen, an welchen Punkten das BKA-Gesetz demnächst wohl nachgebessert werden wird.

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