Eingestellt

Doch, es kommt vor, dass §129a-Verfahren eingestellt werden. Wir geben also die Hoffnung nicht auf, dass BAW/BKA uns irgendwann sowas Hübsches schicken wie dieses Papier, dass Rop Gongrijp gerade wiedergefunden hat.

Rop betrieb (mit anderen) den Server xs4all.nl, auf dem die in Deutschland verbotene Zeitschrift Radikal dokumentiert war, und deswegen betrieb die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Werbens für terroristische Vereinigungen. Wie gesagt, er betrieb den Server, auf dem die Seiten der Zeitschrit gehostet wurden, die widerum angeblich .. usw.

Details dazu gibt es auf Seiten, bei denen ich nicht unbedingt die Hand dafür in’s Feuer legen würde, dass nicht genau von unfreundlich gesonnenen Behörden darauf geachtet wird, wer sie aufruft..  [Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Anwalt oder ihre Internet-Sicherheitsberaterin]: http://www.xs4all.nl/~tank/radikal/.

Und schließlich bekam die damalige Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt ja auch ein eigenes Verfahren, nur weil sie auf diese Seiten verlinkt hatte, wer erinnert sich noch? Ich hoffe ganz dringend, dass sich dieser Tatbestand endgültig erledigt hat.

Hübsch auch dieses Papier "Im Namen der Königin", das erscheint, wenn die Seite mit den Mirror-Seiten der Radikal-Website aufruft (Mirror-Seiten sind sog. Spiegel-Seiten, also Seiten mit demselben Inhalt, aber auf anderes Servern).

(Vielen Dank an den Finder)

 

 

Zettel, Zeugen, Zielpersonen – warum Pedram Shahyar nach Karlsruhe fuhr statt 2. Bundesliga zu gucken

Die BAW interessiert sich für meine Haarfarbe. Und um die herauszufinden, bemühten sie Pedram Shahyar nach Karlsruhe, seines Zeichens Mitglied des Koordinierungskreises von Attac Deutschland; mit einer formvollendeten Vorladung als Zeuge im mg-Verfahren zur Bundesanwaltschaft. Dabei hätten sie das einfacher haben können, immerhin gibt es von mir Fotos, und ausreichend BKA-BeamtInnen, die da hätten weiterhelfen können.

PK 8. Mai 08

Pressekonferenz mit Alexander Hoffmann, Christina Clemm, Peer Stolle, Katja Kipping und Pedram Shahyar am 8.5. in Berlin, mehr dazu unten

Wir erinnern uns: Zeugenvorladungen der BAW sind diese Veranstaltungen, die im schlimmsten Fall mit sechs Monaten Beugehaft enden können, wenn die Vorgeladenen sich weigern, Aussagen zu machen. In diesem Verfahren hat es das noch nicht gegeben, in anderen schon. Und damit werden die Ermittlungen also auch auf Attac ausgeweitet. Naürlich wird nicht gegen Attac ermittelt (nehme ich mal an), aber dass die BAW sich nebenbei dafür interessierte, was Pedram Shahyar so gemacht hat letztes Jahr im Juni, ist in der Befragung gestern deutlich geworden.

Eigentlich ist der Anlass der Vorladung wieder so ein ungeheuer komisches Detail – wenn es nicht so ernst wäre.

Grundannahme (des BKA) ist, dass die ‚militante gruppe‘ Pedram zur ‚Zielperson‘ erklärt habe (es gibt irgendeinen mg-Text, in dem er zitiert wird). Weil er als Vertreter des eher reformistischen Flügels der Globalisierungsgegner den Terroristen Kriminellen von der mg unangenehm aufgefallen sei, und Andrej ihn dann ‚ausgespäht‘ habe (so das BKA).

Darauf gekommen sind sie, weil bei der Durchsuchung unserer Wohnung ein Zettel mit Pedrams Namen und Adresse beschlagnahmt wurde. Und warum sonst würde Bösewicht Andrej Pedrams Adresse haben? Doch wahrscheinlich, weil er ihn bei nächstbester Gelegenheit erschießen wollte (wahlweise Patronen schicken, die Luft aus den Fahrradreifen lassen, oder… ich weiß auch nicht, was sie sich denken). 

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Peilsender bösgläubig gefunden

Wie unglaublich wundervoll. In einem im Grunde noch absurderen ehemaligen Terrorismusverfahren als ‚unserem‘ will das LKA jetzt den vor einem Jahr am Auto entdeckten Peilsender zurück. Als die Anwältin des angepeilten Autofahrers ihn damals zurückgeben wollte, aber nicht wusste wem, wollte niemand Besitzer sein. Anfang des Jahres hat der BGH entschieden, dass auch hier die BAW den Mund zu voll genommen hat und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein abgegeben. Ähnlich wie bei uns geschieht da gerade nicht viel (außer Datensammeln), aber der Sender fehlte plötzlich doch:

Das LKA forderte die Herausgabe von "Überwachungstechnik des
Landeskriminalamtes Schleswig Holstein". Schenk habe sich das "GPS
Ortungsgerät Nr. 20" im März 2007 "bösgläubig" angeeignet. "Der
Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache", empört sich das
Kieler LKA. Der Sender sei jedoch "nicht verloren gegangen", sondern
sei "unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt" worden. (taz)

Frech. Der findet den Sender am Auto und benimmt sich, als hätte er ihn gefunden, dabei war der gar nicht verloren, sondern mit Absicht versteckt worden! Und dafür gibt’s jetzt gleich noch eine Klage und die soll 2500€ kosten. Wenn er das Ding nicht sofort zurückgibt. 

(Das ist übrigend das gleiche Verfahren, in dem die Gespräche mit JournalistInnen nicht nur abgehört, sondern gleich zu den Akten genommen worden waren.)