Update: Diese Abschnitte aus den Entwürfen wurden unverändert in den Koalitionsvertrag übernommen.
Es gibt erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen CDUCSU und SPD. Nichts davon steht fest, das kann sich alles noch ändern. Bislang ist zu digitaler Gewalt Folgendes geplant:
Im Abschnitt zu Recht stehen die Dinge, die im Justizministerium umgesetzt werden sollen.
Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken z.B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten.
Positiv: Die Erwähnung bildbasierter Gewalt und von Deepfakes. Immerhin.
Negativ: Wenn die Lösung (allein) darin liegen soll, dass das ins Strafgesetzbuch geschrieben wird, wird den Betroffenen nicht geholfen.
Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragraphen auf.
Hm. Was ist damit gemeint – tatsächlich GPS-Tracker, oder eher Smart-Tags wie AirTags etc.? Und wenn nicht, warum nicht? Wie dem auch sei:
Positiv: Die Berücksichtigung von (irgendwelchen) Trackern zum Stalking.
Negativ: Auch hier soll die Lösung anscheinend darin bestehen, dass mehr bestraft wird.

Diese Fähigkeiten sind in der Bevölkerung nicht gleichmäßig verteilt, sondern es sie unterscheiden sich in verschiedenen Bevölkerungsgruppen stark. D21 untersucht u.a., wie sich demografische Faktoren wie Alter, Bildung, Geschlecht, Wohnort oder Einkommen auswirken. So sind Digitalkompetenzen von Menschen mit hohem Einkommen sind mehr als doppelt so hoch wie die von Menschen mit niedrigem Einkommen und die Zahlen für wenig vs. viel Bildung sind ähnlich. Es wirkt sich stark aus, ob Menschen im Büro und also vermutlich mit Computern arbeiten oder nicht. Dabei sind die Kompetenzen von Menschen ohne Büro-Job um sechs Prozent zurückgegangen.