tl;dr: Seit vielen Jahren ist die geltende Impressumspflicht mit Angabe der Adresse ein Problem für Meinungsfreiheit im Netz. Als Referentin habe ich das fünf Jahre lang im Bundestag thematisiert und exakt an meinem letzten Tag im Bundestag hat die Ampel das Thema endlich aufgegriffen. Noch nicht gut, aber viel besser als nichts, und vielleicht hat sich meine Arbeit dazu doch gelohnt. Nicht meine allein, natürlich. Da waren noch viele andere beteiligt.
Für Parlaments-Nerds ist hier Schritt für Schritt dokumentiert, was wir alles versucht haben, bis sich jetzt etwas bewegt hat.
Als Blogs noch ein Ding waren, war die Impressumspflicht immer mal ein Thema. Wer keine Geschäftsadresse hat, aber womöglich auf irgendeine Weise einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem eigenen Blog ziehen könnte, und sei es nur, weil die sonstige freiberufliche Tätigkeit mit den dort behandelten Themen in Verbindung steht, braucht ein ordentliches Impressum. Und das Impressum verlangt nach einer Postadresse. Ohne Geschäftsadresse dann eben die private. Hier in diesem Blog schrieb ich schon 2013 dazu:
Die Impressumspflicht ist ein typisches Beispiel für eine gesetzliche Regelung, die vor dem Internet entstand und die digitale Entwicklung der Gesellschaft verschlafen hat. Denn Blogger*innen, freiberufliche Journalist*innen und alle anderen, die von zuhause aus mit dem Internet Geld verdienen und dazu eine Website betreiben, erkennen das Problem auf den ersten Blick: Die Wohnadresse offen im Internet stehen zu haben, kann schnell gefährlich werden. Wer will denn den Online-Stalker vor der Tür stehen haben? Dass Hass im Netz massive Folgen hat, ist inzwischen allen klar, aber mit Wohnadresse können von massenhaften Online-Bestellungen bis zu physischer Gewalt noch ganz andere Dimensionen von Gefahren dazu kommen.