Nachtrag zur Berliner Funkzellenabfrage

Fast schon wieder vergessen – die Berliner Funkzellenabfrage (FZA). Hier eins der seltenen Gespräche mit Andre Meister von netzpolitik.org, der die Geschichte ausgegraben hat – kurz nach der Innenausschuss-Sitzung im Berliner Abgeordnetenhaus (Landesparlament):

PiRadio: Vorratsdatenspeicherung & Funkzellenabfrage – Gespräch mit netzpolitik.org auch zum Anhören (mp3).

4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Ein Grund für uns mit Andre von netzpolitik.org über Funkzellenabfragen, Vorratsdatenspeicherung und deren Folgen zu reden. Als erstes haben wir ihn gefragt, wie denn Funkzellenabfrage funktioniert…

Update: Es geht mit einer ungeheuren Überraschung weiter: Berlin hat mehr Handy-Daten ausgewertet als bekannt

Auf der Suche nach Autobrandstiftern hatte die Polizei in den vergangenen Jahren in 375 Ermittlungsverfahren insgesamt 4,2 Millionen Mobilfunkverbindungen in Tatortnähe registriert, also Telefonate und Kurzmitteilungen (SMS). Zusätzlich zu diesen Daten sind seit 2009 in mehr als 800 weiteren Verfahren Funkzellen und Kennern zufolge dadurch bis zu acht Millionen Verbindungen in der Hauptstadt ausgewertet worden – insgesamt also rund zwölf Millionen.

Morgen wird das Thema ausführlich im Bundestag in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages erörtert. Die Stellungnahmen der Sachverständigen gibt es jetzt schon, darunter die von Ulf Buermeyer (pdf) und Johannes Eisenberg (pdf)

Mir sind inzwischen mehrere Juristen begegnet, die die FZAs in Berlin weniger dramatisch finden als die in Dresden. Wenn ich es richtig verstanden habe, weil in Dresden Demonstrationen betroffen waren und in Berlin sehr viel genauer festgelegt war, wann und wo Daten ausgewertet werden. Also weniger „Unbeteiligte“ – potentiell. Nur: wenn wir in Berlin bei inzwischen 12 Millionen Datensätzen sind, frage ich mich, ob das immer noch gilt? Ich finde nicht.

Aber die Perspektive von AnwältInnen („ganz normales Ermittlungsinstrument“) ist sowieso (immer) anders, und hier vor allem anders als die der interessierten Öffentlichkeit, die das offenbar ziemlich skandalös findet alles. Aus Gründen.