Am Freitag gab es Durchsuchungen in Berlin, die mittlerweile sowas wie Tradition haben. Es wurden „vier Buchläden der linken Szene durchsucht„. Weil dort Exemplare der illegalen Zeitschrift Interim vermutet wurden, und darin aktuell „zu militanten Aktionen gegen die Feiern zum Einheitstag am 3. Oktober in Bremen aufgerufen“ werde (Berliner Zeitung). Den bewussten Aufruf gibt es seit Ende August auch online, ohne dass meines Wissens bisher gegen die betreffenden Websites vorgegangen worden wäre.
Ich halte das für ein Thema, dass alle die interessieren sollte, die etwas gegen Zensur im Netz haben – denn hier geht es um die Verfolgung der ‚Offline-Provider‘, der Buchhändler.
Tradition haben die Durchsuchungen, denn:
Innerhalb des letzten Jahres wurden die Läden von Schwarze Risse fünfmal, der Infoladen M99 viermal und der Buchladen oh21 und der Antifa-Laden Fusion/Red Stuff zweimal durchsucht. Weiterhin kam es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen der Zeitschrift Prisma zu einer Hausdurchsuchung beim Domaininhaber der Internetseite projektwerkstatt.de und in Folge der staatlichen Repression zur vorübergehenden Abschaltung der Internetseite durch den Provider JPBerlin. (Aus einem gemeinsamen Text der betroffenen Buchläden)
Das war vor Freitag und muss jetzt aktualisiert werden. Den spärlichen Berichten zufolge ist der Vorwurf §111 StGB „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Die gibt es im Netz zu tausenden – warum sie in gedruckter Form, mit eher geringer Reichweite, dann den polizeilichen Aufwand (Steuergelder!) rechtfertigen, weiß nur der Staatsanwalt.
Die Beteiligten ziehen auch eine Verbindung zu den neuen Programmen des Familienministeriums und des Verfassungsschutzes gegen »Linksextremismus«. Wenn es den Strafverfolgungsbehörden gelänge, dass linke Buch- und Infoläden als Vertriebe von Gewaltpropaganda wahrgenommen würden, hätten sie ihr Ziel erreicht. (Jungle World)
Der Tagesspiegel, der in solchen Sachen in der Regel außerordentlich gut informiert ist (sich aber zu der Behauptung verstieg, es sei die Redaktion durchsucht worden), berichtet dann in einer Meldung auch gleich von Durchsuchungen bei Neonazis. Extremist = Extremist, ist wohl die Botschaft.
Bei der letzten Runde im Juli ging es um die „Anleitungung zu Straftaten“ (§130a), und dazu um den Verstoß gegen das Waffengesetz, und das wurde nicht den AutorInnen, sondern den Geschäftsführern der Buchläden vorgeworfen.
… ? Das Buch (die Zeitschrift) als Waffe? Wo sind wir denn?
Schon der § 130a StGB (Anleitung zu Straftaten), der in enger Verwandtschaft zu den §§129(a) (terroristische bzw. kriminelle Vereinigung) steht, ist keine Freude für die Verteidigung, denn auch hier geht es nicht um konkrete begangene Straftaten, sondern um die ziemlich weit auslegbare Aufforderung dazu, verbunden mit sehr schönen Optionen bei der Ermittlung. Konkret ging es um Anleitungen zum Bau von Molotow-Cocktails und Brandsätzen. Vermutlich war der Grund nicht das pure wissenschaftliche Interesse, aber wer sowas heutzutage finden will, muss sich sicher auch keine große Mühe machen. Die sowieso höchst prekären Buchhändler jetzt damit zu belasten, darf schon mal als Schikane gewertet werden.
Obendrauf gab es den „Verstoß gegen das Waffengesetz“ (§40 WaffG). Das ist was Neues.
Die Jungle World vermutet:
Angesichts der »ansteigenden linksextremen Gewalt«, die der Verfassungsschutz beschwört, wollen Polizei und Staatsanwaltschaft wohl nicht untätig erscheinen. Möglicherweise richten sie, nachdem es ihnen bisher nicht gelungen ist, auch nur einen einzigen Autoanzünder verurteilen zu lassen, ihre Aktivitäten verstärkt gegen die linken Strukturen, die am einfachsten greifbar sind: die Buch- und Infoläden.
Bedenklich ist bei der ganzen Sache, dass hier ein neuer juristischer Dreh probiert wird. Bisher wurde davon ausgegangen, dass Buchhändler nicht den gesamten Inhalt ihres Sortiments kontrollieren können.
Die Staatsanwaltschaft bekräftigte auf Nachfrage eines Anwalts, dass es ihr Ernst ist mit diesem Vorstoß: Sie strebt ein Gerichtsverfahren an, das die bisherige Rechtsprechung revidieren soll. (Erklärung der Buchläden)
Und damit können wir dann auch die Vokabel „Zensur“ wieder ins Spiel bringen. Es gibt jede Menge Gründe, was gegen Brandsätze oder die Anleitung zur Herstellung zu haben. Das ist aber noch lange kein Grund, durch die Kriminalisierung von Buchhändlern und Infoladen-BetreiberInnen die Verbreitung von Literatur und Information zu verhindern.
Oder: wo ist da der Unterschied zur Verfolgung von Providern, die Websites mit angeblich strafbarem Inhalt hosten? Und wem hilft es, wenn die verfolgt werden? Fragen bitte an die Berliner Staatsanwaltschaft.
Bild: florian.b/Flickr, CC-Lizenz
Da wirds einem doch recht ungemütlich.
Nun sehe ich mir zwar Deutschland aus einiger Entfernung an, aber das macht es keineswegs besser.
Was, bitte, soll denn noch alles verboten werden?
Und wie weit werden diese Herrschaften gehen, um alles zum Schweigen zu bringen, was ihnen nicht passt?
Unsere „Elite“ wird noch sehr weit gehen. Es wehrt sich ja keiner, also was soll´s…
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Du hast einen Fehler drin, der § 130 StGB ist Volksverhetzung. Du meinst den § 130a, Anleitung zu Straftaten.
Großer Fehler!
Die Interim ist eben keine illegale Zeitschrift, anders als bei der radikal muss die Polizei jedesmal Gründe suchen. Dieses mal war es ein Aufruf zur Einheitsfeier in Bremen vom 1.-3. Oktober der im Durchsuchungsbeschluss zitiert wurde.
@Aaron
Stimmt, das steht ja auch schon weiter oben. Das a war untergegangen und ist jetzt korrigiert. Danke!
@mnm
Naja, aber so ganz besonders legal ist sie auch nicht, oder?
@anne
Doch, du kannst die anderen Ausgaben weiterhin z.B. im M99 kaufen.
@anne
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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@mnm
Tatsächlich kaufen? Als ich zuletzt geguckt habe, standen da Büchsen, in die das Geld zu werfen war.
Was aber auch nichts darüber aussagt, ob die Ordnungshüter sie nun als illegal betrachten und also juristische Verfolgung zu befürchten ist. Nicht alles, was (staatlicherseits) als illegal gewertet wird, wird auch sofort verfolgt – siehe die Aufrufe im Netz.
Ich weiß nicht, wer die Vokabel ‚illegal‘ wie definiert, da gibt es bestimmt unterschiedliche Auslegungen. Mir ist nicht klar, warum es problematisch ist, das so zu nennen. Denn dass die Interim immer mal wieder juristisch verfolgt wird, mit den unterschiedlichsten Begründungen, ist ja sicher unstrittig.
Und schließlich: meine Texte sind keine wissenschaftlichen Abhandlungen, sondern dazu gedacht, ’normalen Menschen‘ bestimmte Themen vorzustellen. Das beinhaltet, dass ich eine Sprache benutze, die allgemein verständlich und halbwegs gut lesbar ist, jedenfalls versuche ich das. Für mich beinhaltet ‚illegal‘, dass etwas/jemand sich nicht in allen Punkten an die Gesetze hält und im Zweifel staatlich verfolgt wird. Das muss nicht ehrenrührig sein und wird grundsätzlich von der Mehrheit sogar in diesem Land so gesehen (Bsp. Steuerhinterziehung). Je nachdem, natürlich.
Mir ging es bei dem Text nicht darum, wie ganz genau und unter welchen Bedingungen die Interim hergestellt wird – das weiß ich nicht und es interessiert mich auch nicht besonders – und wie im Detail die Verfolgung aussieht. Letztere gibt es, darum ging es, und deswegen steht da ‚illegal‘. Ganz genau genommen wäre vielleicht ‚illegalisiert‘ korrekt. Oder ‚konspirativ hergestellt und im Fall einzelner anschlagsrelevanter Texte verfolgt‘. Oder so. Was beides bei den meisten Menschen eher Fragezeichen hinterlässt und damit nicht meine Absicht ist.
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ahoi anne,
mach weiter so…
😉
Vielleicht können wir das Waffengesetz dann ja jetzt mal abschaffen? Nicht nur schützt es uns nicht vor amoklaufenden Katholiken (Lörrach), es wird jetzt als Repressalie gegen Buchhändler verwendet. Damit ist doch wohl der Punkt erreicht, wo der Schaden den Nutzen übersteigt.
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