Mal wieder: BKA soll keine IP-Adressen auswerten

Plakat Netzwerkstecker des AK Vorrat, von Frans. CC-by-nc-nd-Lizenz http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Netzwerkstecker.jpgSPON meldet optimistisch, dass das BKA jetzt endlich wirklich damit aufhören würde, die Daten der BesucherInnen seiner Homepage zu speichern und auszuwerten.

Das Bundeskriminalamt hat seit Juli 2001 regelmäßig Daten erhoben,
abgeglichen und gespeichert, ohne dafür offenbar eine ausreichende
Rechtsgrundlage zu haben. Ins Fadenkreuz dieses Screenings gerieten
dabei die Besucher der BKA-Homepage – und speziell diejenigen, die sich
mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt haben. Das BKA versprach sich von der Homepage-Kontrolle offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter.

Davon hatte endlich auch Frau Zypries gehört und Anfang Februar einen Brief an die BAW und Justizbehörden geschrieben. Darauf soll das BMI (Bundesinnenministerium) das BKA angewiesen haben, damit aufzuhören.

Wirklich wirr an der Argumentation ist, dass die Vorratsdatenspeicherung davon kein Stück beeinträchtigt wird, und wo ist denn da bitte der Unterschied? Wenn das BKA die Daten der UserInnen seiner Seite speichert, sei das jedenfalls ein schwerwiegender "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Aha.

Wollen wir mal eine Umfrage starten, wer glaubt, dass die sich daran halten?

Es wäre ja nicht das erste Mal, das verkündet würde, dass es jetzt aber wirklich genug ist.

Da wäre der Honigeimer, der 2001 aufgestellt wurde, weil alle, die sich für Honig interessieren,
ja sicher auch gern selber welchen machen. Das BKA hatte alle
BesucherInnen der eigenen Seite über die militante gruppe
(mg)gespeichert und ihre Daten überprüft. Angeblich, um die Mitglieder
der mg zu finden. Durften sie aber auch nicht und hätten es angeblich
dann gelassen.

Das kam Ende September 2007 raus. Hat aber wohl
nicht viel geholfen, denn wenn es jetzt nicht um dieselbe
Fahndungsseite ginge, die da seit 2001 zum Datensammeln benutzt wurde,
fräße ich einen Besen.

Vorher schon hatte Patrick Breyer dagegen geklagt, dass das Justizministeriumg die Daten aller Personen speichert, die seine Website ansurfen. Erfolgreich, das Amtsgericht Mitte hatte das schon im März 2007 für illegal
erklärt.  Bei daten-speicherung.de gab es auch mal eine Musterklage
gegen die unspezifische Speicherung der eigenen NutzerInnen-Daten, die
ist aber leider wieder von der Website verschwunden (?).

Damals,
erinnere ich mich, wurden hie und da jubiliert, dass die Ministerien
jetzt gar keine User-Daten mehr speichern dürften. Allerdings ist das
BKA ja auch keine Ministerium.

Ulla Jelpke hatte auch im Bundestag nachgefragt, was es mit dem Honeypot im Detail auf sich hatte. In der eher trocken gehaltene Antwort
des BMI stand auch, dass das "die überwiegende Zahl der Ressorts und
ihre nachgeordneten Behörden" so machen – nämlich um sich vor Hackern
zu schützen. Das wurde öffentlich nicht überall plausibel gefunden.

Zum Ausgleich, auch eine Meldung von heute, möchte die Bundesregierung die Online-Durchsuchung auch zur Verfolgung schwerer Verbrechen
nutzen dürfen. Logisch, wenn sie die Daten bei sich nicht mehr
speichern, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
ausreichend zu würdigen, dann wird eben woanders gesucht.

Bosbach sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht
mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen
könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem
technischen Fortschritt anzupassen. (Neue Osnabrücker Zeitung)

Na, da sind wir dann aber besonders gespannt, wie der technische
Fortschritt dann aussieht. Ich würde empfehlen: investieren Sie doch
erstmal ein bisschen in die Weiterbildung.

 

(Plakat-Motiv: Frans, Quelle: AK Vorrat, CC-by-nc-nd-Lizenz)

Ein Gedanke zu „Mal wieder: BKA soll keine IP-Adressen auswerten

  1. Hier wird aber vom BKA nicht mitprotokolliert, oder? Sonst sollte ich vielleicht über das WLAN der Nachbarn surfen?

    Nur haben die alles mit WPA verrammelt – ich bin der einzige Betreiber eines offenen WLANs i.d. Nachbarschaft.

    Sind die anderen alle durch Urteile in ihrer Solidarität gehemmt, die im Falle von unerlaubten Musikdownloads dem Betreiber eine Mitstörerhaftung anlasteten?

    Ich werde einfach behaupten die Nachbarn hätten über meine IP hierhin gesurft, und perfide erklärt, ich sei es selbst.

    Oh, die Nachbarn, wie ich sie hasse! Ihr Netz zumachen, und dann über mein Netz solch – äh – heikle Seiten besuchen! Wahrscheinlich spielen sie auch Ego-Shooter und lagern Waffen zu Hause.

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