Nach allerhand witzigem, aber nichtsdestotrotz ernstem Hin und Her um einen Peilsender im gewesenen Terrorismus-Verfahren Bad Oldesloe geht die Frage, vom wem das Ding ist, jetzt in die nächste Runde.
Die Berliner Zeitung meldet heute gutgelaunt auf Seite 1, dass der hier offenbar ziemlich kreative Anwalt Alexander Hoffmann das Gerät jetzt ordnungsgemäß beim Fundbüro melden will: Ausgepeilt.
Hintergrund dazu:
Im Verfahren gegen Andrej wird es auch gerade kreativer:
da ja die BAW personell so schlecht ausgestattet ist, dass es dort niemand schafft, die Akten auf CD zu brennen und wir andererseits gern endlich verstehen würden, was eigentlich noch das Problem ist, bot Andrejs Anwältin an, dann eben nach Karlsruhe zu fahren, um sie dort einzusehen. Auf Kosten der BAW, versteht sich. Wir sind gespannt.
Na sowas – wenn der Peilsender wirklich soviel Wert ist wie die behaupten, dann kann man sich auf die 10% gesetzlichen Finderlohn freuen 😉
@ thomas: Nur wenn sich jmd findet der beweisen kann das es sein Peilsender ist – was wohl nicht passieren wird. Sonst bekommt das Ding der Finder xD
Als olle Funkamateuse sach ich ma, so ’n Ding kriegst du auf jedem Amateurfunkflohmarkt für ’n paar EU nachgeschmissen. Tatsachen bitte, die Herrschaften. Die witzigere Frage ist, wem die Benutzung eines solchen Teils nach DV-AFuG erlaubt ist …