Polizei und Gewalt: Opfer und Täter

Die Gewalt gegen die Polizei steigt. Wissen jetzt alle. Falsch. Ja, falsch. Die Gewalt gegen die Polizei, so sie überhaupt gezählt wird, hat abgenommen. Zum Mitschreiben: ABGENOMMEN! Was steigt, ist die Zahl der Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Mehrheitlich durch betrunkene deutsche Männer. Und das ist ja wohl was ganz anderes.

Die Empörung über die angebliche Zunahme von Angriffen auf PolizistInnen gehört derzeit zu den Mantras von InnenpolitikerInnen und polizeilichen Standesorganisationen. Trotz der markigen Worte sind die Belege allerdings reichlich dünn. Dass die Innenministerien bis heute nicht willens sind, aussagefähige Statistiken über Verletzungen im Polizeidienst vorzulegen, ist ein deutliches Indiz dafür, dass sie das Berufsrisiko ihrer BeamtInnen nur dann interessiert, wenn sich daraus politischer Schaum schlagen lässt.

Aus dem Editorial der neuen Cilip Nr. 95 „Gewalt gegen/durch Polizei“. Wer sich auch nur ansatzweise für die Themen Polizei und Bürgerrechte interessiert, sollte sie lesen, am besten abonnieren, fast geschenkt für 21 Euro. Gibt’s sonst nirgends.

Im einleitenden Text „Polizei und Gewalt: Opfer und Täter“ zerpflückt Norbert Pütter die allgemein wiedergekäute Behauptung, es müsse endlich richtig durchgegriffen werden, weil die Gewalt gegen PolizistInnen ständig zunehme. (Ein Hoch dem leider verstorbenen Qualitätsjournalismus! Wie schön wäre doch, wenn JournalistInnen noch Zeit zum denken hätten!)

Der Grund: die Koalition will den §113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) verschärfen. Verschiedene ‚Kleinigkeiten‘ sollen auch bei anderen Paragraphen dazu kommen.

Gewalt gegen Polizei in Zahlen

Eine wichtige Rolle in der Debatte spielt, schreibt Pütter, die ständig steigende Zahl von Fällen von Widerstandshandlungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die sind tatsächlich ganz ordentlich gestiegen. Nicht erwähnt wird in der Regel, dass die Zahl der Widerstandhandlungen unter Drogen oder Alkohol ebenfalls deutlich stieg. Widerstandsdelikte von Leuten mit klarem Kopf hingegen haben ebenso deutlich abgenommen. Pütter hält die Zahl der Widerstandsdelikte überhaupt nicht für geeignet, das Maß der Gewalt gegen PolizistInnen darzustellen. Gezählt wird nämlich gar nicht nur Gewalt gegen die Polizei, sondern auch gegen alle ‚Amtsträger oder Soldaten‘ – also bspw. auch JustizbeamtInnen oder GerichtsvollzieherInnen.

Da entstehen im Kopf doch gleich ganz andere Bilder als die durch dumpfe linksextreme GewaltdemonstrantInnen mit Brandsätzen bei Demos bedrohten Riotcops. Ich sehe vor mir eher verzweifelte Alkis, die nicht aus ihrer Wohnung geräumt werden wollen. Oder gerade ihre Frau verprügelt haben und mit der eintreffenden Polizei auch nicht zimperlich sind.

Dazu kommt das Problem, dass Widerstandshandlungen gar nicht alle extra in der Statistik aufgeführt sind, sondern nur, wenn es kein „höherwertiges“ Delikt gibt.

Norbert Pütter:

Dass keine deutsche Innenverwaltung seriöse Zahlen über Umfang und Ausmaß des Berufsrisikos von PolizistInnen liefert, zeigt dass hinter der zur Schau getragenen Sorge um die BeamtInnen wenig substanzielles Interesse steckt. (Cilip Nr. 95, S. 14)

Widerstand bedeutet nicht nur aktiven Widerstand – das wäre etwa das Losreißen aus dem Polizeigriff -, sondern auch das Nichtbefolgen von Weisungen. Dazu reicht schon, sich zu weigern, bei einer Verkehrskontrolle auszusteigen. Auch das hat wenig mit den gängigen Ideen von Gewalt gegen die Polizei zu tun.

Das wären dann eher aktive Gewalttätigkeiten, also Prügeln, Steineschmeißen, Einsatz von Waffen. Das aber ist dann im besten Falle Körperverletzung. Körperverletzung, Mord und Totschlag werden in den Statistiken überhaupt nicht im Zusammenhang mit dem Beruf des Opfers aufgeführt. Deswegen, so Pütter, wird auf die Zahlen zum Widerstand zurückgegriffen.

„Widerstand“ als Rechtfertigung polizeilicher Gewalt

Wer kennt niemanden, der oder die nach ruppiger oder einfach nicht rechtmäßiger Behandlung durch die Polizei eine Anzeige gestellt und sich daraufhin eine Gegenanzeige wegen Beleidigung und/oder Widerstands eingefangen hat? Oder genau deswegen gar nicht erst angezeigt hat?

Dieses Problem hat Methode. Der Paragraph, der Widerstand unter Strafe stellt, dient genau diesem Zweck: „Wer sich der Polizei widersetzt, soll bestraft werden“ (Pütters, S. 7). Und:

Widerstandsanzeigen sind ein strafrechtliches Instrument, mit dem polizeiliche Gewaltanwendung legitimiert werden kann. Sie kommen immer dann ins Spiel, wenn PolizistInnen körperliche Gewalt eingesetzt haben, ein anderer Grund für die Gewaltanwendung (…) aber nicht ersichtlich ist. Eine Anzeige wegen Widerstands ist eine Methode, aus einem Übergriff, einer ungerechtfertigten körperlichen Misshandlung, eine legale, weil verhältnismäßige Amtshandlung zu machen. (Pütter, S. 8 )

Don’t believe the hype

Neben der PKS wurde im ersten Halbjahr eine Studie des Krimonologische Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) zum Berufsrisiko von PolizistInnen durch die Artikel gereicht, wieder mit dem Tenor: Den Polizistinnen droht ständig Gewalt, WIR MÜSSEN ETWAS TUN (Gesetze verschärften) – die (Links-)Extremisten bringen alle um! Bezahlt übrigens von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) (Die Studie, nicht die Artikel).

Die Ergebnisse sind interessant: quantitativ ließ sich keine Zunahme der Gewalt nachweisen. Die Zahl getöteter oder schwer angegriffener PolizistInnen hat eher abgenommen. Das Gleiche gilt für Krankschreibungen.

Die Angreifer waren fast ausschließlich männlich, zu drei Vierteln deutscher Nationalität, überwiegend alkoholosiert und zur Hälfte polizeibekannt. Bei schwerwiegenden Angriffen (mit Tötungsabsicht) war die Alkoholisieurngsrate geringer. Sie ereigneten sich überproportional häufig bei Fahrzeugkontrollen, Identitätsfeststellungen und aus Situationen ohne vorherigen Körperkontakt. (Pütter, S. 10)

Die befragten PolizistInnen selber sehen in besserer Ausbildung und Ausrüstung Wege zur Verbesserung ihrer Situation.

Im Artikel steht noch mehr Interessantes, inklusive drastischer Beispiele. Leider nicht online. Wer Argumentationshilfen gegen das aus allen Richtungen kommende „Arme Polizei! Böse Gewalttäter! Härtere Gesetze!“ sucht, sollte sich die Cilip unbedingt leisten. Es wird hier aber demnächst auch noch mehr aus dieser Ausgabe zu lesen geben.



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30 Gedanken zu „Polizei und Gewalt: Opfer und Täter

  1. interessant, dass diese Studie aus Richtung der GdP kommt.

    mir ist aufgefallen, dass Polizeigewerkschaften (gut moeglich, dass es die GdP war) bei der positionierung von „informationsmaterial“ im Polizeigebaeude anscheinend bevorzugte, da sehr exponierte, positionen bekommen.

  2. Pingback: Polizei und Gewalt: Opfer und Täter « medium – wenn schon n3rd, dann richtig!

  3. Ich habe gerade ein Meldung gelesen das der Krankenstand bei der Polizei in den letzten 3 Jahren gestiegen ist. 30 % soll er betragen. Vielleicht werden sie ja alle krank geschlagen?

  4. Es ist schon perfide, wie mit dem bewussten Einkalkulieren normalen menschlichen Verhaltens (Stressreaktionen, in die Enge getrieben sein, Abwehrhaltung, Selbstschutz“trieb“, Maßnahmen zur Wahrung der eigenen Würde, Rechtfertigungsdruck) bei Polizei“kontakten“ immer wieder Straftatbestände konstruiert und verschärft werden. Dabei spreche ich hier natürlich nicht von Übergriffen auf Polizisten. Jeder der schon mal friedlich auf ner Demo dabei war wird wissen, wie schnell „Widerstand“ konstruierbar ist.

  5. Pingback: Gewalt gegen die Polizei steigt nicht bei Metronaut.de – Big Berlin Bullshit Blog

  6. @1name:

    Im Grunde doch begrüßenswert, wenn Informationen der Gewerkschaft nicht in der letzten Ecke des Betriebes landen, oder? Im Falle etwa der IG Metall wäre das bei vielen fast ein „Skandal“.

  7. ich selbst als Mehrfachgeschädigter , der sich aus oben genannten Gründen (Stressreaktionen, in die Enge getrieben sein, Abwehrhaltung, Selbstschutz”trieb”, Maßnahmen zur Wahrung der eigenen Würde, Rechtfertigungsdruck) und Tausenden von Euro die Staatanwälte urteilten da nur stupide nach Gesetzvorlagen gearbeitet wird nur sagen das 100% Handlungsbedarf seitens Polizei besteht!
    Sei es in Umstruckturierung oder aber in Sozialen Kompetenzschulungen, denn bei jedem Übergriff der Polizei, war ich immer der „Erstangefasste“ wobei ich mich jedes mal nur ausweisen wollte.
    Kann natürlich auch sein das von Haus aus ein angetrunkener Dreadhead immer ne Kalaschnikov in form seines Ausweises oder mindestens 1t Marijuhana dabei hat.
    Und deswegen müssen sie so hart vor gehen, pahhhhhhhhh!

    Welcome to di State of Police!

  8. Pingback: [HWLUXX] ...am Puls der Zeit! [5] - Seite 19 - Forum de Luxx

  9. Pingback: Gewalt gegen Polizei nimmt ab « Meinung Macht(s)

  10. Octopussy und foodmaker: Ihr seit Berufsdemonstranten und legt es darauf an, in Konflikt mit der Polizei zu kommen. Da wäre es besser, sich bei diesem Thema zurückzuhalten.

  11. Äh, @Robert Ratte:
    Beruf = die institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist.

    Wie kommst Du nun zum Vorwurf an Octopussy, er sei Berufsdemonstrant? Hat er irgendwo geschrieben oder durchscheinen lassen, dass er Demos regelmäßig und für Gegenleistungen besucht? Oder dass er dafür ausgebildet wurde?

    Nee, weder noch.
    Also offenbar eine grund- und haltlose Anschuldigung Deinerseits. Halte daher Du Dich mal besser zurück.

    Und selbst wenn er wöchentlich zu Demos ginge – das darf er! Er darf sich sogar wehren gegen offensichtlich unrechtmäßige Gewaltanwendung durch Polizisten (Einkesselungen – stets rechtswidrig -, Prügeln und Zusammentreten von Personen, die sich zuvor nicht gewalttätig verhalten haben etc.) – er müßte in solchen Fällen eigentlich sogar anderen per Nothilfe (= die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr) beistehen – sonst ist es unterlassene Hilfeleistung! Auch die Polizei steht nicht über den Gesetzen.
    Nun, ich weiß: Die Gerichte in Deutschland urteilen zugunsten der Polizei regelmäßig rechtsbeugend anders, also faktisch steht sie wohl doch über den Gesetzen, sagen wir daher besser: Sie sollte nicht, und in einem Rechtsstaat täte sie es nicht.

    Mollis oder Steine schmeißen darf er deswegen natürlich noch lange nicht…

  12. Wenn da jemand die gehypeten Statistiken widerlegt hat, sollte er mal an die Öffentlichkeit gehen.
    Keine Ahnung, was diese Cilip ist, aber ich seh das nicht ein, dafür bezahlen zu müssen, die Wahrheit zu erfahren… wo kommen wir denn da hin? Wer nicht zahlt, kriegt falsche Statistiken?

    • Wer nicht zahlt, kriegt falsche Statistiken?

      so so? wo gibt es wahrheitsgemäße statistiker bitte schön?

  13. „Widerstand bedeutet nicht nur aktiven Widerstand – das wäre etwa das Losreißen aus dem Polizeigriff -, sondern auch das Nichtbefolgen von Weisungen.“

    Hmm… woher hast Du das? Ich hab zwar den Eindruck, dass die meisten Polizisten das auch so sehen, und entsprechend viele Ermittlungsverfahren einleiten, aber der mir vorliegenden juristischen Literatur zufolge* braucht es dafür „willensbrechende Gewalt“ (vis absoluta) seitens des Nicht-Bullens, d.h. man muss unmittelbar auf den Polizisten (o.ä.) einwirken, mit dem Ziel, ihm die Vollstreckungshandlung physisch unmöglich zu machen. Und es muss sich um eine aktive Handlung seitens der widerständigen Person handeln. (Die Alternativen „Drohung mit Gewalt“ und „tätlicher Angriff“ scheiden hier ja sowieso aus.)

    Entsprechend muss man sich auch z.B. bei Fest-/ Ingewahrsamnahmen auf Demos nicht selbst in den Knast bewegen, sondern kann sich tragen lassen – von der Demo in den Gefangenentransporter, vom Transporter zur Registrierung, von dort in die Zelle, … Dabei muss man natürlich aufpassen, da man insbesondere auf der Wache der Polizeigewalt noch schutzloser ausgeliefert ist – wie bei jedem „widerständigen“ Verhalten, vom Bestehen auf dem Recht auf einen Telefonanruf aufwärts). Aber es ist eben keine Frage von strafbewehrtem „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, sondern eine immer wieder neu zu treffende Entscheidung von „Wieviel Stress will ich denen in dieser Situation machen? Was halte ich gerade für sinnvoll, wie schätze ich die Stimmung bei der Polizei ein, wie geht es mir momentan, etc.“

    * etwas älterer Studi-Kommentar zum StGB, aber ich glaub nicht, dass sich da viel geändert hat

  14. Naja, ganz so „neu“ ist die Nr. 95 nun nicht mehr. Aber in den übrigen Punkten teile ich deine Auffassung. Deshalb: Freiheit statt Angst — get out of control!

  15. @Hermione, zur juristischen Definition von Widerstand:

    Ich habe das von Norbert Pütter, und der beruft sich hiermit auf Tröndle (Tröndle H., Fischer, Th.:Strafgesetzbuch, München 1999, S.776 f.):

    „Zweitens handelt es sich bei den gestiegenen Widerstandshandlungen der PKS um solche Handlungen, in denen die BürgeInnen der Polizei gerade nichts anderes „antun“, als „Widerstand“ zu eisten. Bedenkt man, dass der juristische Widerstandsbegriff nicht allein das aktive Widersetzen (etwa losreißen aus dem Polizeigriff), sondern auch das Nichtbefolgen einer Weisung oder das Erschweren einer polizeilichen Handlung (etwa die Weigerung auszusteigen bei einer Verkehrskontrolle) umfasst, so wird deutlich, dass mehr Widerstand nicht gleichbedeutend mit „mehr Gewalt“ (gegen die Polizei) ist. Gleichzeitig wird auch plausibel, warum die Widerstandshandlungen unter Alkohol und Drogen gestiegen sind: In diesen Zuständen nimmt die BEreitschaft zum Widerwort zu und die zur Folgsamkeit ab.“

  16. Also das was hier gepostet ist, vom \Fachmenschen\ bis zum Laien, ist der falsch verstandenen Grundlagen wegen alles Unfug. Das betrifft also auch die Polizei, als auch die Politik, sofern sie glaubt an dieser Stelle etwas daran ändern zu müssen. Das gefällt jetzt nicht, ich weiß, ist aber so. Alles Unfung. Das mit den Zahlen mag sein, aber darum geht es hier nicht, das ist ja nur Gelabere das politische Ziel durchzusetzen. Können wir also der Analyse hier weglassen.
    Der § 113 StGB ist ein Schutzgesetz, und zwar nicht zu Gunsten des Vollstreckungsorgans, sondern gegen den einer etwaigen Vollstreckung betroffenen Bürger. Dem Grunde nach den dieser Paragraf verfolgt wäre eine Änderung dahingehend diesen faktisch außer Kraft zu bringen also ein Negativ-Versuch, der auf der anderen Seite aber keine Wirkung erbringt, spezielle Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte unter einem Sonderrecht besonders abzustrafen, was hier in Deutschland auch verboten ist. Also ein Sonderrecht, das die Körperliche Unversehrtheit eines Beamten über des eines anderen Bürgers stellte.
    Der Grund warum nun die PolGewerkschaft diesen Paragrafen in deren Gerede bringt ist der, daß diese Gewerkschaft versucht hatte ein völlig neues Gesetz dahingehend zu installieren: den § 115; den es derzeit dort noch nicht gibt. Diese Installation aber ist wie gesagt nicht möglich. Ein Umbau des § 113 aber auch nicht. Selbst wenn dieser abgeschafft werden sollte, hätte das noch keine besonders andere Behandlung des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zur Folge, da eine solche Forderung nicht in den Tatbeständen wie etwa Körperverletzung etc. formuliert werden darf. Der Ursprung des § 113 liegt in sehr tiefgründigen Fakten, die ich so hier der Kürze gar nicht erklären kann, diese Regelung aber ist aus Staatsrechtlicher Erwägung nicht nur korrekt, sondern auch unverzichtbar – daran kann also nichts geändert werden, ohne dazu in Verhältnisse zu geraten wie sie etwa im Iran anzutreffen sind.
    Bedenklich sind diesbezüglich aber sehr wohl überaus merkwürdige Überlegungen die derzeit unserem Bundesinnenminister entfliehen, der eben bereits plant, solche Widerstände, eben an diesem §113 vorbei, dem Guten Recht eines von illegaler Staatsgewalt Betroffenen, daher zu nehmen, indem solche Widerstände ähnlich wie wir es aus der ehemaligen Sowjetunion her kennen, als psychisch krankhaft behandelt werden sollen, auf diese Weise diese Personen auszuschalten. Da der Bundesinnenminister sich hier aber bereits einer breiten Bevölkerung seiner Gedanken annähert, erfüllte das bereits angesichts des Ziels wegen das Verbrechen im Sinne des Völkerrechts namens \Verschwindenlassen\, was nach dem Rom-Statut unter internationaler Strafe steht und in Den Haag verfolgt ist. Aber, eine solche gesetzliche Regelung kann nach der komplizierten Rechtsauffassung der Regeln für diese Internationalen Gerichte den Tatbestand noch nicht erfüllen, dazu bedarf es, entgegen deutschen Rechts, der tatsächlichen Tatausführung.
    Die neuerliche Diskussion ist daher ausgelöst, da es im Web Blogger gibt die sich damit befassen und entsprechend eigener Fälle wegen einer solchen Entwicklung wie etwa der Einführung oben benannten §115 im Wege stehen. Der Polizeigewerkschaftler Michael Mertens etwa machte auf seiner Webseite viele Monate Werbung für diesen §115, und ich hatte dem da auch erwidert im Zusammenhang mit Verbrechen die von Polizisten hier an mir verübt sind, die diesem Polizisten auch persönlich bekannt sind. Also ein Konflikt. Der Innenminister würde mir wohl sagen: ich sei ein Erpresser. Im Sinne des hier Themas fürwahr. Das spricht sich natürlich herum – und hemmt dann solche Anliegen entsprechend. Oder gefährdet auch mitunter diese Aktivisten die nichts taten als sich zu Wort zu melden.
    Alles in allem ist das hier zwar nachvollziehbar, aber viel zu kurz. Aber auch verständlich: es kann nicht jeder ein Jurist werden, und soll das auch gar nicht, um eine mögliche Gefahr zu erkennen.
    Die Angriffe auf den §113 sind also unbrauchbar, weit gefährlicher sind da Anbitionen an anderer Stelle, die dann weit weniger erkannt werden.
    Sich ein wenig schlauer zu machen empfehle ich mein Blog – und der ist auch umsonst; abgesehen der Schäden an Personen, die diese erleiden sofern sie es wagen einen solchen Blog zu betreiben oder auch nur ansatzweise zu denken.
    Viele Entwicklungen werden ihrer tatächlichen Herkunft oft nicht erkannt. Es gibt Blogger, wenn sie denn in den entsprechenden Foren posten, kann es einem führenden SPD Mann einfallen, mal eben schnell in NRW eine Minderheitsregierung \anzuordnen\. Und ebenso gibt es solche, die zu viel wissen, und erheblichen Einfluss ausüben auf Politiker und deren Richter – und freilich ist eine solche Macht nicht gern gesehen, sie ist mitunter vergänglich, und daher auch gefährlich. Aber wer nichts mehr zu verlieren hat, und davon werde es immer mehr, brauchen darüber nicht mehr nachdenken. Frauen die aus Verzweiflung mit dem Küchenmesser in der einen, und dem Kind in der anderen Hand in eine Bank gehen dort nach Geld zu verlangen, fast schon ein Mundraub, werden zunehmen. Und fast schon ist es bedauerlich, die Feuer von Sylt nicht aufs Festland überschwappen – auch das wird kommen. Garantiert.
    Also ganz einfach gesagt: weil der erwähnte von der GDP erstrebte §115 nicht geht, ist jetzt versucht den 113 anzugehen, aber der hat deren Anliegen nicht zum Inhalt, und selbst wenn dieser geändert würde, brächte das auf der anderen Seite also nichts, denn eine Strafverschärfung ist damit ja nicht formuliert. Eine Verzweiflungshandlung also, auf der unsinnigen Suche nach Macht, ohne zu wissen was man denn damit machen wolle, wenn man sie dann hätte. Anders ist das beim Bundesinnenminister, der wüsste da dann schon was. Da ist die Gefahr. Der will nun schon nur \psychisch gestörte\ wegsperren für ewig, was faktisch jeder sein kann der dem Staat irgendwie ein Dorn im Auge ist. Und wer dazu dann auch noch so Leuten wie den Sauerland etwa etwas anhängen könnte, oder dem Steinmeier, oder sonst irgendeinem kleinen Politiker, der ja für fünf Jahre Folter an Kurnaz verantwortlich ist, oder irgendjemand von einem kleinen Amtsrichter oder eines dessen Lakeien etwas wüsste was für Knast taugte, dann wird es echt gefährlich. So gesehen ist dieser Beitrag hier dann schon sinnvoll: wehret den Anfängen.

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  19. Als ich vor Jahren von mehreren Beamten zur Wache gebracht wurde, ich hatte mich geweigert, mich auszuweisen, schlug mir ein Beamter, während seine Kollegen Sichtschutz bildeten, mit der Faust ins Gesicht: Nasenbeinbruch. Später durfte ich wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt 1500 DM zahlen.

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