Was für eine Aufregung. Kameraüberwachung auch für ‚unbescholtene Bürger‘. Eklig, in der Tat – ich frage mich schon eine Weile, ob wir sowas in der Wohnung haben und ob ich (samt Kindern) eigentlich als unbescholten gelte und derlei Fragen mehr, die seit gestern, als Details des geplanten BKA-Gesetzes bekannter wurden, viel Aufsehen erregen. MIch interessiert mindestens genauso, wie lange Kameras wie auch Wanzen eingesetzt werden können, wenn es wie bei uns anscheinend einen totalen Stillstand in der Ermittlung gibt und die Staatsanwaltschaft gern einfach noch ein bisschen Daten sammeln möchte, bis sie vielleicht irgendwann mal genug über uns weiß? Oder haben die da auch Personalengpässe, wie beim BKA, weswegen sie einfach gerade nicht schaffen, das ganze endlich einzustellen?
Interessanter wäre die Frage, wenn es nicht so eindeutig um ‚unbescholtene Bürger‘, sondern vielleicht sowas wie Eigentumsdelikte ginge – ist die Kamera im Zimmer von 16-jährigen chronischen Kaugummiklauern ok?
tagesschau.de hat eine Umfrage zu ‚Kameras in Wohnungen‘, und die Ergebnisse sind bei der Fragestellung wenig überraschend, andererseits auch ganz schön, dass jetzt ein bisschen Empörung aufkommt. Da ist offenbar die Grenze erreicht, wo viele doch was zu verbergen haben.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass das
Bundeskriminalamt in bestimmten Fällen auch Wohnungen von
unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen darf. Was
denken Sie: Ist dies ein notwendiger Preis für die Innere Sicherheit
oder ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre?
- Die Maßnahme ist angebracht: 33 Stimmen, dies entspricht circa 3.8%
- Die Maßnahme geht zu weit: 843 Stimmen, dies entspricht circa 96.0%
- Dazu habe ich keine Meinung / Ist mir egal: 2 Stimmen, dies entspricht circa 0.2% Stimmen gesamt: 878
Was mich an den Diskussionen um das neue BKA-Gesetz schockiert ist, dass die entsprechenden Politiker und Akteure damit umgehen, als hätte es nicht jüngst zwei ziemlich wegweisenden BVG-Urteile gegeben und als würden sie mit einem „Pff“ die Verweise des BVG auf rechtsstaatliche Prinzipien vom Tisch wissen, ganz so als ginge sie das ja gar nicht an… und die Stasi 2.0-Vergleiche werden vorallem immer treffender je länger man diesen Leute zusieht. Das macht mir augenblicklich echt Angst. so long
Das ist ein Ablenkungsmanöver. Sie schreiben was rein, wo die Empörung groß ist, dann können sie es dann rausnehmen und stehen als die großen Datenschützer da und nebenher gehen die ganzen anderen Schweinereien in dem Gesetz durch. Wie z.B., dass es auf einmal überhaupt Videoüberwachung geben soll oder dass das BKA zur Geheimpolizei mutiert oder oder …
Es scheint so zu sein, dass ein Verdächtiger automatisch nicht mehr „unbescholten“ ist. Ansonsten macht ja der in vielen Medien zu lesende Satz, dass auch „Unbescholtene“ überwacht werden, wenn der Verdächtige sich in ihrer Wohnung aufhält, keinen Sinn.
Interessant. Sehr interessant…
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Die Umkehrung der Beweislast begann doch genau genommen schon vor Jahren, als die Musikindustrie anfing IP Adressen vermeintlicher Rechteverletzer in simple Textdateien zu werfen und diese der Staatsanwaltschaft übergab. IP Adressen in eine *.txt speichern kann jeder, dazu gehört gar nichts. Trotzdem war es aber auch da dann schon so, dass man durch das simple Vorhandensein in der Liste „schuldig“ wurde. Jeder, dem eine solche IP zugeschrieben wurde, musste beweisen das er es nicht war. Keine Spur von in dubio pro reo.
Ich denke es ist nur inzwischen schon so weit, dass immer mehr Bevölkerungsschichten von diesen Dingen betroffen sind. Oder soweit, dass auch die Ersten merken, dass es eben doch jeden treffen kann und gar nicht soviel dazu gehört. Anfangs waren es ja nur die scheinbaren Randgruppen um die sich dank fehlender Solidarität sowieso keiner schert.