Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, am Mittwoch um 12 Uhr die Entscheidung bekannt zu geben, ob Andrej wieder in Untersuchungshaft muss.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 151/2007
Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehl gegenBerliner SoziologenDer Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten – einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt,
der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation „militante gruppe (mg)“ beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich am Mittwoch, den 24. Oktober 2007, gegen 12.00 Uhr eine Entscheidung über dieses Rechtsmittel bekannt geben.Karlsruhe, den 22. Oktober 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Hoffen wir das beste.
Wie auch immer sie entscheiden mögen, ich wünsche Euch immer ein handbreit Wasser unterm Kiel, wie man hier im Norden zu sagen pflegt und vor allem den Kindern viel Kraft!
Uff, da bleibt wirklich zu hoffen, dass es im deutschen Rechtssystem noch ein paar Reserven gibt, die dabei helfen, solchen Übergriffen entgegenzustehen und die Strafverfolgungsbehörden in ihre Schranken zu weisen… Danke für Deinen/Euren Mut und Bewunderung für Dein/Euer Durchhaltevermögen und die Tatsache, dass Ihr dabei sogar noch etwas Humor bewahren könnt.
Habt Ihr nur durch die Pressemitteilung davon erfahren oder wurdet Ihr informiert?
Moin,
da Monika Harms dem vorsitzenden Richter Tolksdorf sogar schon öffentlich „vor’s Schienbein getreten“ hat, ist von ihm durchaus zu erwarten, den Fall nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu behandeln, wie schon häufiger auch in brisanten Fällen, wo uneigentlich um die vermeintliche Staatsraison verhandelt wird.
M.a.W. dürftet Ihr vorerst nichts zu befürchten haben.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1211328&sid=7507cf35b70de008d7f5d7f7fb2c9649
Ansonsten herzliche Grüße und Danke für den Mut zum Blog. Meines Erachtens die einzige Chance, auch eher unpolitischen Menschen klarzumachen, was in diesem Staat zuweilen – von vielen unbemerkt – los ist.
Andreas
Abgesehen von politischen Befindlichkeiten ist Herr Tolksdorf einer der m.E. penibelsten Richter des BGH, was die Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze angeht. Ihr habt „Glück“ – angesichts der Geschäftsverteilung der Senate natürlich eigentlich kein „Glück“ – diesen Senat zu erwischen..
Und Pressemitteilungen bringt der BGH auch nur raus, wenn es etwas rechtlich wichtiges zu berichten gibt. Für eine der Parteien wird es wohl eine Aufsehen erregende rechtliche Klatsche geben..
Tolksdorf hat ist immerhin aus dem Mannesmannprozess bekannt und hat sich auch schon mal (im Motassadeq-Prozess) mit „Terrorismus“ (bei dem Begriff muss mensch der Tage ja etwas vorsichtig sein) befasst. Außerdem hat er die online-durchsuchungen gerüffelt…
Was dann aber in Kreisen der Juristerei so als links gilt, steht auf einem anderen Blatt…
Und vielleicht muss der penible Herr T. ja auch gerade jetzt seine (partei)politische Unabhängigkeit unter Beweis stellen, wenn er noch BGH-Präsi werden will 😉
(sh. link oben)
Liebe Grüße mit viel Erfolg
und hey, Ihr seid die Guten!
interessanter artikel