Na also: Verfahren gegen Berliner Buchhändler eingestellt

Am zweiten Verhandlungstag wurde das Verfahren gegen Berliner Buchhändler eingestellt, die mittels bedruckten Papiers u.a. gegen das Waffengesetz verstoßen haben sollen. Details siehe Die Zeitschrift als Waffe. Mehr Durchsuchungen in Berlin. und Offline-Zensur – Prozessbeginn gegen linke BuchhändlerInnen.

Die Pressemitteilung der Initiative unzensiert.lesen:

Viel Lärm um nichts?!

Erstes Strafverfahren gegen Berliner Buchhändler eingestellt

Nach Durchsuchungen im Buchladen mit großem Polizeiaufgebot und der  Anwendung verschärfter Sicherheitsmaßnahmen im Gerichtsverfahren auf die  Prozessbesucher, wurde das erste Strafverfahren gegen den  Geschäftsführer des Kreuzberger Buchladens oh21 am zweiten  Verhandlungstag sang- und klanglos eingestellt. Selbst die Berliner  Staatsanwaltschaft musste einsehen, dass die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Anklage lieferte.

Die Anklageschrift gegen den Geschäftsführer lautete auf „Beihilfe zu  Anleitung zu Straftaten“ und „Verstoß gegen das Waffengesetz“.  Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen drei Berliner Buchhandlungen und  Infoläden, die seit 2009 mehrfach von polizeilichen Durchsuchungen betroffen waren. Die Berliner Staatsanwaltschaft strebt mit den Verfahren an, die Buchhändler für die Inhalte von Flugblättern und  Zeitschriften verantwortlich zu machen, die in ihren Läden ausliegen.

Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Position durchsetzen, könnten in Zukunft alle Buchhändler, Kneipenbesitzer oder Ladenbetreiber für die bei ihnen ausliegenden Flyer, Aufrufe und Zeitschriften haftbar gemacht werden. Man würde von ihnen verlangen, sich zur vorgeschalteten Zensursintanz staatlicher Behörden zu machen.

Der Ausgang des ersten Verfahrens hat nun gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Anliegen nicht so einfach durchkommt. Die nun erfolgte Einstellung könnte auch richtungsweisend für die weiteren Verfahren sein.

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