BGH prüft §129-Verfahren gegen sächsische Nazis

Vor ziemlich genau einem Jahr beschloss das Landgericht Dresden, dass die sächsische Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ keine kriminelle Vereinigung sei. Das fiel auf. Mir auch. Links ist man da ja weniger zimperlich.

Obwohl die Nazis von Sturm 34 gemeinsam Menschen angreifen, schwer verletzen und nicht nur einmal, fand das Gericht sinngemäß, sie seien für eine ordentliche Vereinigung zu blöd und sprach sogar einige frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt, und nun nimmt sich der Bundesgerichtshof der Sache an. Ich werde trotzdem nicht glauben, dass es damit wieder gerecht zugeht, aber bemerkenswert ist es doch.

NPD-Blog berichtet detailliert über den Fall.

Eine ältere Kontraste-Sendung, mit Schwenk zur Staatsschutzkammer in Dresden und deren Umgang mit Nazis:

Ursache für das Dilemma sei die personelle Unterbesetzung der Gerichts, folgert Kontraste. Das kommt mir ein bisschen undifferenziert vor. Da halte ich es eher mit Slime.

 

11 Gedanken zu „BGH prüft §129-Verfahren gegen sächsische Nazis

  1. Es ist immer schön, wenn die entsprechenden Stellen den alten Schwachsinn gegen neuen austauschen. Die Staatsschutzkammer ist also organisatorisch so minderbemittelt, daß eine Nazi-Organisation ihr nicht hinreichend organisiert scheint. Ist auch eine Erklärung.

    Man möchte da aber eine andere mögliche Erklärung wagen. Könnte es vielleicht, eventuell, unter Umständen sein, daß es manchen deutschen Richtern einfach lieber ist, daß junge deutsche Männer mit ordentlichem Kurzharschnitt den Stadtpark kopftuchfrei halten als daß junge Akademiker Haschisch rauchen und über alternative Gesellschaftsentwürfe diskutieren? (um eine Pispers-Pointe ein bißchen umzuformulieren).

    Auch die VS-Berichte muß man sich in diesem Zusammenhang einmal mit Verstand ansehen. Da werden jedesmal linke Gesinnungen mit rechter Gewalt gleichgesetzt.

  2. Möglicherweise sind die zuständigen Behörden gar nicht unter- sondern einfach strukturell unausgewogen besetzt, was die politischen Ansichten der Entscheider angeht.

    Als Linker hat man ja kaum die Chance entsprechend Karriere zu machen. Wenn man wegen der Verwendung der falschen Vokabeln erstmal für ein paar Wochen im Knast saß, wird man kaum noch für eine leitende Position in der Justiz in Frage kommen.

    Verwaltung und Justitz sind darum eher rechtslastig besetzt. Ich will nicht sagen, rechtsextrem oder -radikal, aber doch auffallend konservativ. Und dann ist eben das recht Auge dieser Institutionen für Blindheit sehr anfällig.

  3. Ich sehe das ganz ähnlich. Richter und Verwaltungsbeamten müssen nicht selbst Faschisten sein, damit ihnen Neonazis unbewußt lieber sind als linke Aktivisten.

    Letzten Endes geht es den Faschisten um (ihre) Ordnung und die Erhaltung (ihrer Version) der „Heimatkultur“, und das sind Parolen, für die auch gemäßigtere Konservative Sinn haben. Die Nazis sind ja für die Authorität. Und als Landgerichtsrat kann man auch dafür Begeisterung aufbringen. So extrem und abscheulich sie die Methoden und Ziele der Nazis auch finden, haben sie doch Verständnis für ihre Anliegen.

    Und genau das haben sie überhaupt nicht für die Linken, die in den fragwürdigen Genuß ebenso fragwürdigen rechtlichen Gehörs kommen. Die Linken mögen gebildeter, friedlicher, intelligenter und moralisch konsequenter sein als ihre rechten Leidensgenossen, aber letzten Endes sind sie – wenigstens aus der Sicht derer, auf die es hier ankommt – gegen all das, wofür die Richterschaft im Falle der Nazis durchaus Verständnis aufzubringen vermag. Das wirkt sich natürlich für die Linken ungünstig auf die Gefahreinschätzung aus. Und da diese Beamten sich so gut wie nie aus ihrer Klasse und ihren Kreisen herauswagen, halten sie ihre Ansichten für objektiv, wenn nicht gar für die einzig möglichen.

    Wenn man sich einen Augenblick lang in das verstaubte Schädelinnere eines Landgerichtsdirektors mittlerer Qualität hineinversetzt, kann man durchaus verstehen, warum friedliche Kommunisten und Anarchisten wegen Demonstrationen und Sitzblockaden dicke Strafen aufgebrummt bekommen, während Nazigewalt nicht ernsthaft geahndet wird.

  4. @Élise Hendrick, die heutigen Nazis haben eine Analogie in der deutschen Geschichte …
    Die Organisation die ich meine ist die „SA“ und die ersten, die „sie“ (die richtigen Machtinhaber) an „Die Wand“ gestellt haben, war wer?
    Genau … solche Horden!
    Das Militär duldete solche Leute nicht neben sich, sie waren nur anfangs nur Mittel zum Zweck … dann wurden sie „beurlaubt“ und kamen aus diesem nicht wieder zurück, siehe obige Bemerkung!
    Soviel zur Geschichte …
    Diese Leute sollten sich also die „alte Zeit“ lieber nicht zurück wünschen …

    War doch bem versuchten „NPD“-Verbot kamen die Richter zum gleichen Ergebnis … die Leute waren einfach zu Dumm!
    So dumm, das der Verfassungsschutz die Reden und Hetzkampanien verfassen, sowie die „Einsatzpläne“ für die Demonstrationen ausarbeiten mußte … war peinlich damals für unseren Rolli (Wolfgang) und er möchte sich diese Schlappe nicht ein zweites mal leisten, ist doch verständlich, oder?
    Das ist doch der Hauptgrund dafür, das er gegen einen erneuten Verbotsversuch ist … sein Ministerium steuert diese Hirnlosen, um mal beim Urteil zubleiben „sie seien für eine ordentliche Vereinigung zu blöd“ … alles klar?

    Ergo, sie können sie nicht verurteilen, denn dann müßten sie auch die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes verurteilen, die diese Organisationen organisieren …

    Ist halt so und wird so bleiben, bis der Deutsche Michel aufwacht … falls er es dann noch darf!

    @annalist, sollte der Kommentar zu scharf sein, einfach löschen …

  5. Sorry, ich hatte einen Satz umgeschrieben und mal wieder die hälfte vergessen, tja, man sollte sich nochmal alles durchlesen …

    Hier ist der richtige Satz:
    „War doch beim ersten versuchten „NPD“-Verbot ähnlich, die Richter kamen zum gleichen Ergebnis … die Leute waren einfach zu Dumm!“

    der Rest sind ordinäre Schreibfehler … bitte überlesen …

  6. „War doch bem versuchten „NPD“-Verbot kamen die Richter zum gleichen Ergebnis … die Leute waren einfach zu Dumm!“

    Das stimmt eigentlich so nicht. Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist daran gescheitert, daß die Parteispitze dermaßen mit IM der verschiedenen Bundes- und Landesbehörden, daß nach der Auffassung der Karlsruher Richter nicht feststand, ob es sich bei der NPD überhaupt um eine Partei im Sinne des Art. 21 GG handelte, denn zur Definition einer politischen Partei gehöre organisatorische Unabhängigkeit, von der aufgrund der starken Wahrscheinlichkeit mittelbarer oder unmittelbarer staatlicher Lenkung bei der NPD keine Rede sein könne.

  7. @Élise Hendrick, ich hatte die genaue Urteilsbegründung nicht mehr in Erinnerung, es ändert allerdings nichts an der Tatsache … ich habe es nur vereinfacht dargestellt.

    Lustig ist ja, das die NPD immernoch als „Partei“ anerkannt wird und ihr der Status nicht entzogen wird, denn nach dem Urteil sind sie nur gewaltätige Handlanger des Innenministeriums bzw. gewaltätige, die der fachmännischen Führungselite des Innenministeriums unterstehen …

    Ich finde schon dieser Umstand sollte einem Bürger zu denken geben … die von den untergeordneten Gruppierungen verübten Übergriffe … die geschürten Ängste vor „Rechts“, Ängste vor einer quasi staatlich geführten „Partei“ … die durchgeführten „Aktionen“ dieser Gruppierungen und und und

  8. Harhar, wenn man sich mal ansieht, wie in sachsen gewählt wurde, dann scheint mir das Urteil des Dresdner Landgerichts nur die allgemeine Stimmung da unten widerzuspiegeln.
    Beruhigend ist das allerdings nicht 🙁

  9. @MrBrooks

    Es geht mir nicht nur um die Bestrafung, die nur den Höhepunkt staatlicher Repressionsmaßnahmen darstellt, sondern auch vor allem um die Überwachung.

    Man braucht sich nur einen x-beliebigen Verfassungsschutzbericht anzuschauen (die sind im Internet frei zugänglich), um zu sehen, daß es weitaus weniger bedarf, um als Linker dem VS ins Visier zu geraten als als Rechter. Bei den rechten Organisationen, die überwacht werden, handelt es sich so gut wie ausnahmslos um Gruppen, die sich auch Gewalt gegen Personen zuschulden haben kommen lassen. Die linken Organisationen, die in diesen Berichten vorkommen, sind einzig und allein wegen ihrer vermeintlich gefährlichen GESINNUNG da.

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