Seit ein paar Tagen gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Verfahren nach §129/a/b im Jahr 2007.

Die BAW lässt ja ständig durchblicken, dass sie schlecht ausgestattet ist und z.B. nicht schafft, ab und zu mal Akten zu kopieren. Offenbar schafft sie auch nicht, ordentlich Akten zu führen. So sieht sich die Bundesregierung genötigt, in der Vorabbemerkung festzustellen:

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten Verfahren. Weiter gehende Daten ließen sich nur über eine eingehende Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem abgefragten Zeitraum gewinnen, die Straftaten nach §§ 129 ff. StGB zum Gegenstand haben. Dieser Aufwand ist angesichts der hohen Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in einemüberschaubaren Zeitraum nicht zu leisten.

Resultat: es ist der Bundesregierung nicht möglich herauszufinden, in wievielen Fällen von den im Jahr 2007 62 Verfahren nach §129/a/b mit insgesamt 103 Beschuldigten konkret nach §129a ermittelt wurde. Immerhin wissen sie, dass es um 15 Verfahren geht.

 

Es ist auch nicht möglich herauszufinden, wieviele der wie beschrieben 103 Beschuldigten etwa in welcher Altergruppe sind. Ich frage mich ernsthaft, wie die BAW eigentlich ihre Akten führt. Sie können nicht sagen, wieviele Hausdurchsuchungen es gegeben hat, ob sie versucht haben, V-Leute einzusetzen und noch einiges mehr. Und nicht, weil sie das aus aus Regierungsperspektive guten Gründen geheimhalten wollen - das gibt's ja auch - , sondern weil sie es angeblich nicht wissen: über all das gibt es keine (elektronischen) Daten.

Immerhin, 14 mal ist jemand in Untersuchungshaft gelandet, aber warum, wie lange, wie alt die waren und was aus ihnen geworden ist: alles keine Ahnung, sagt die Regierung. Das geht über diverse Einzelfragen so weiter.

Ein bisschen mehr wissen sie über die Verfahren gegen 'Rechtsterroristen', weil die nämlich von einer anderen Abteilung der BAW geführt werden: das waren deutlich weniger. Es folgt noch eine Reihe Fragen zu §129b, also nicht-deutschen Vereinigungen, da sieht es auch nicht besser aus.

Nun ist es ja im Grunde so, dass die Möglichkeit der Kleinen Anfragen der Parlamentsfraktionen an die Bundesregierung einen elementaren Teil der in der Demokratie recht wesentlichen Kontrolle der Regierung durch das Parlament darstellt. Ganz offensichtlich schert sich die Regierung darum herzlich wenig. Konkret wirkt es ein bisschen so, als ob wer vor dem Computer saß und zu faul war, mal einen Telefonhörer in die Hand zu nehmen, oder, wahrscheinlicher, die Anweisung bekam, sich eher kurz zu fassen. Überrascht uns das? Wen überrascht das? Aber alles im Namen der Demokratie. Manche sind eben immer ein bisschen gleicher als die anderen.

Schade ansonsten, dass über die vielen anderen §129/a/b-Verfahren so wenig bekannt ist. Worum geht es da? Wen betrifft das? Ist die Art, wie das Verfahren geführt wird, da auch so kreativ?

Ulla Jelpke, deren Büro diese Anfrage verfasst hat, weist noch darauf hin, dass es wesentlich weniger Anklagen als Ermittlungen gibt und außerdem reichlich Telefone abgehört werden, was beides dafür spricht, dass es bei Ermittlungen nach §129/a/b vor allem um Überwachung geht. Nicht neu, aber immer praktisch, das mit Zahlen belegen zu können.